Die Privatisierung der sozialen Verantwortung

28. November 2014  Allgemein, Anfragen, Berichte

Wie woanders haben auch im Grün-Roten BW private Sicherheitsfirmen das Sagen in den Flüchtlingsunterkünften. In welchem Ausmaß, stellt das Regierungspräsidium Karlsruhe in seiner Antwort auf unsere Anfrage hin dar:

STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) –  4. Plenarsitzung Gemeinderat: TOP 17.2 – 18.11.2014

Hilfe für Flüchtlinge: Private Sicherheitsdienste in Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat bezüglich der Fragen, die das Regierungspräsidium betreffen, wie folgt Stellung genommen.


1. Welche privaten Sicherheitsdienste sind in welchen Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe beschäftigt?

Eine Übersicht über die in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) sowie in den Außenstellen und Notunterkünften der LEA eingesetzten Sicherheitsdienste findet sich in der Anlage, auf die verwiesen wird.
2. Welcher private Sicherheitsdienst ist in Karlsruhe mit welchen Aufgaben betreut (Angaben bitte pro Flüchtlingseinrichtung)?

Die in der LEA tätigen Sicherheitsdienste nehmen ausschließlich klassische Pforten- und Sicherheitsaufgaben wahr (z. B. Kontrollgänge, Schlichtung von Streitigkeiten, Durchsetzung der Hausordnung, Gewährleistung des Brandschutzes, Präsenz an Kristallisationspunkten, z. B. bei der Taschengeldausgabe, in den Verwaltungsgebäuden, bei der Essensausgabe).

Diese Aufgaben werden gleichermaßen auch in den dezentralen Außenstellen durch die Sicherheitsunternehmen erfüllt. Gleichzeitig obliegt den Sicherheitsdiensten in diesen Unter-künften auch die Hausverwaltung und Alltagsbetreuung der Asylsuchenden. Dies umfasst u. a. die folgenden Tätigkeiten:
 Organisation und Koordination der Belegung der Unterkunft nach Rücksprache mit der LEA
 Zuweisung von Zimmern unter Berücksichtigung besonderer ethnischer, religiöser und kultureller Belange nach Vorgaben der LEA
(In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Zuweisung in die jeweiligen Außen-stellen ausschließlich durch die LEA erfolgt. Die Belegung der einzelnen Unterkünfte wird folglich zentral durch die Verwaltung gesteuert. Spannungen und Konflikte zwischen ethnischen Gruppen oder vergleichbare Konfliktquellen können hierdurch bereits im Vorfeld vermieden werden.)
 Ausgabe von Hygieneartikeln und von Bettwäsche
 Koordination und Überwachung der Essensausgabe
 Bei Fragen der Asylsuchenden bezüglich des Verfahrens oder sonstiger die Verwaltungsabläufe betreffenden Fragen vermittelt der Sicherheitsdienst diese an die zuständigen Stellen in der LEA weiter.
 Der Sicherheitsdienst ist ferner Vor-Ort-Ansprechpartner für die Asylsuchenden bei Fragen, die die medizinische Erstversorgung betreffen. Er vermittelt diese bei Bedarf weiter an die Krankenstation in der LEA oder verständigt das Deutsche Rote Kreuz, das außerhalb der Sprechzeiten mit einem Krankentransportwagen in der LEA zur Erstbetreuung der Asylsu-chenden zur Verfügung steht. In Notfällen obliegt dem Sicherheitsdienst ferner die Alarmierung des Rettungsdienstes. Der Sicherheitsdienst dient bei medizinischen Fragen lediglich als Vermittler. In keinem Fall erfolgt eine medizinische Beratung durch die Sicherheitskräfte.
 Der Sicherheitsdienst ist ferner Vor-Ort-Ansprechpartner für Flüchtlingsorganisationen und ehrenamtlich Tätige.
In den Notunterkünften in der Greschbachstraße und der Haizingerstraße (Krillesaal) ist das Anforderungsprofil an die Sicherheitsdienste identisch mit den vorgenannten Aufgabenstellungen in den regulären Außenstellen. In der Mackensen-Kaserne und in der Felsstraße werden durch den Sicherheitsdienst wiederum hauptsächlich die eingangs beschriebenen Sicher-heitsaufgaben wahrgenommen, da die Hausverwaltung und Alltagsbetreuung in diesen Einrichtungen gesondert durch eine Betreiberfirma erfolgt.
3. Worin liegen nach Kenntnissen der Stadtverwaltung die Gründe dafür, dass die Landesregierung bzw. das Regierungspräsidium in einem politisch und humanitär so sensiblen Bereich wie Flüchtlingsunterkünften profitorientierte Sicherheitsunternehmen einsetzt?

Das Regierungspräsidium teilt diesbezüglich mit:

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass weder in der LEA noch in den Außenstellen und Notunterkünften auf eine ständige Vor-Ort-Präsenz von Sicherheitskräften verzichtet werden kann. In der LEA selbst basiert das Anforderungsprofil an den Sicherheitsdienst auf konkreten Empfehlungen des Polizeivollzugsdienstes. Hiernach ist ein geordneter und sicherer Betrieb der Einrichtungen ohne den Einsatz eines Sicherheitsdienstes nicht denkbar.

Ein umfassender Schutz der Asylsuchenden in den Unterkünften der LEA im Stadtgebiet Karlsruhe kann nur mittels des Einsatzes privater Sicherheitsdienste gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass derzeit täglich ca. 200 Personen in Karlsruhe eintreffen, ohne dass eine Steuerung oder Lenkung dieses Zugangs möglich wäre. Bereits bei deren Eintreffen muss gewährleistet werden, dass die Menschenmassen kontrolliert und gelenkt werden, um Gefahren für alle Beteiligten auszuschließen.

Dies gilt erst recht beim Zusammentreffen von großen Menschenmengen an besonderen Kristallisationspunkten, wie z. B. bei der Aufnahme und Asylantragstellung in den Verwaltungsgebäuden, den Transfers in die Stadt- und Landkreise und der monatlichen Taschengeldausgabe. Hier muss unter schwierigsten Bedingungen die Sicherheit von hunderten von Asylsuchenden sichergestellt werden können.

Entsprechendes gilt bei der Unterbringung der Asylsuchenden. Dass bei einem Zusammenleben von Personen mit verschiedensten kulturellen und religiösen Hintergründen Konflikte entstehen können, liegt auf der Hand. Auch hier müssen durch Sicherheitskräfte deeskalierende Maßnahmen getroffen werden. Nicht zuletzt werden durch die durchgehende Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes in den Unterkünften auch brandschutzrechtliche Vorgaben erfüllt.

Die beschriebenen Aufgabenstellungen können nicht durch verwaltungseigenes Personal bestritten werden, da es insoweit bereits an der erforderlichen Qualifikation und Ausbildung fehlt.

Sobald Sicherheits- und Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden, müssen zwingend gewerberechtliche Vorgaben (vgl. § 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung) beachtet werden. Eine Übernahme von entsprechenden Aufgaben durch Mitarbeiter der Verwaltung oder durch sonstige Dritte ist somit bereits rechtlich nicht möglich.

Bei der Auswahl der Sicherheitsdienste wird seitens der LEA zudem darauf geachtet, dass verstärkt Sicherheitskräfte eingesetzt werden, die über Fremdsprachenkenntnisse (z. B. arabisch, serbo-kroatisch, russisch) verfügen. Die Ansprache der Asylsuchenden in der Muttersprache trägt wesentlich zur Deeskalation von kritischen Situationen bei. Auch diese Anforderungen können nicht in dem erforderlichen Umfang durch Verwaltungspersonal bedient werden.

4. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Sicherheit und Organisation gera-de von Flüchtlingseinrichtungen eine hoheitliche Aufgabe darstellen, die entspre-chend von staatlichen bzw. kommunalen Behörden und deren Personal durchzuführen ist?

Auf die Antwort des Regierungspräsidiums zu Frage 3. wird verwiesen.

5. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Aufgaben wie die Essensausgabe oder die Zuteilung von Betten von qualifiziertem und entsprechend ausgebildetem Personal staatlicher, kommunaler oder sozialer (Wohlfahrtsorganisationen usw.) Dienste ausgeführt werden müssen, anstatt mit Personal, das auf die Sicherung von Objekten, Wertgegenständen und Personen gegenüber kriminellen Angriffen spezialisiert ist?

Die Stadtverwaltung teilt die Auffassung der Flüchtlingsorganisationen, dass die Hausverwa-tung der dezentralen Unterkünfte und der Notunterkünfte sowie die Alltagsbetreuung der Flüchtlinge nur in geringem Maße von Sicherheitsdiensten durchgeführt werden sollte.

6. Wird die Stadt sich bei der Landesregierung dahingehend einsetzen, dass in Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe anstatt privater Wachfirmen qualifiziertes Per-sonal des öffentlichen Dienstes bzw. von Wohlfahrtsorganisationen eingesetzt wird?
Wenn Nein, warum nicht?

Die Stadtverwaltung hat in Gesprächen mit Vertretern des Regierungspräsidiums und der Landesregierung die entsprechenden Anliegen der Flüchtlingsorganisationen kommuniziert und wird dies auch künftig an die zuständigen Stellen vermitteln.
7. Wird vom Personal beauftragter Sicherheitsfirmen in Flüchtlingseinrichtungen ein besonderes Qualifikations- und Verhaltensprofil vorausgesetzt und vertraglich vereinbart?

Erforderliche Qualifikationen, Vorkenntnisse und Erfahrungen in der Flüchtlingsunterbringung bzw. in vergleichbaren Bereichen werden bereits vor der Auftragserteilung seitens der LEA vorgegeben. Können die gestellten Anforderungen nicht erfüllt werden oder werden geforderte Nachweise nicht vorgelegt, scheidet eine Beauftragung aus. Im Falle einer Auftragserteilung werden die geforderten Qualitätsstandards vertraglich fixiert.

8. Welche besonderen Qualifikations- und Verhaltensprofile werden vom Personal beauftragter Sicherheitsfirmen in Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe seitens der verantwortlichen Behörden erwartet und vertraglich fixiert?

Die Beauftragung von privaten Dienstleistungsunternehmen erfolgt – unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Bestimmungen – u. a. aufgrund der folgenden Kriterien:
 Referenzen
 Erfahrung und Vorkenntnisse in der Flüchtlingsunterbringung oder in vergleichbaren Bereichen
 Qualifikation und (fachspezifische) Ausbildung der Mitarbeiter/-innen
 Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter/-innen
 Vorlage eines geeigneten Konzepts
 Vorhandensein von öffentlich-rechtlichen Erlaubnissen bzw. sonstigen Nachweisen soweit dies für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist
9. Welche Behörde hat das Qualifikations- und Verhaltensprofil auf welcher Grundlage erstellt?

Die Anforderungen werden durch die LEA vorgegeben. Sie basieren auf den Erfahrungen und Kenntnissen der Verwaltung und werden durch Empfehlungen und Hinweise der Polizei ergänzt. Daneben sind bestimmte gesetzliche Vorgaben an die Ausübung des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes zu stellen.

10. Welche besonderen Qualitätsanforderungen für ihre Tätigkeit in Flüchtlingseinrichtungen wurden seitens der zuständigen Behörden mit den unter Vertrag genommenen privaten Sicherheitsdiensten vereinbart?

11. Wie und in welchen Zeitabständen wird die Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen durch die privaten Sicherheitsdienste in den Flüchtlingseinrichtungen seitens der verantwortlichen Behörden kontrolliert?
Die Kontrolle der in der LEA eingesetzten Sicherheitsdienste und die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen erfolgt im Rahmen der täglichen Zusammenarbeit, da diese in die Abläufe der Einrichtung eingebunden sind und somit eine unmittelbare Beurteilung der erbrachten Leistungen möglich ist. Zudem finden regelmäßig gemeinsam mit dem Sicherheitsdienst und der Polizei Besprechungen statt.

In den Außenstellen steht die LEA täglich in mehrfachem Kontakt mit den Sicherheitsdiensten. Die Unterkünfte werden zudem zusätzlich durch Mitarbeiter der LEA in unregelmäßigen Abständen aufgesucht, um die Abläufe vor Ort zu begutachten. In Absprache mit dem Regierungspräsidium werden die Unterkünfte ferner regelmäßig durch die Polizei aufgesucht. Gleiches gilt für die Notunterkünfte. In der Mackensen-Kaserne und in der Felsstraße ist zudem dauerhaft Verwaltungspersonal des Regierungspräsidiums vor Ort.

12. Ist es bei Beauftragung eines Sicherheitsdienstes möglich, dass dieser weitere Sicherheitsdienste als Subunternehmen beauftragt?

Eine Beauftragung von Subunternehmen ist nur mit Zustimmung der LEA und nur bei Erfüllung der vorgegeben Kriterien (vgl. Antwort zu Frage 8.) möglich.

13. Wurden in Karlsruhe von beauftragten Sicherheitsunternehmen weitere Sicherheitsfirmen als Subunternehmen beauftragt und in Flüchtlingseinrichtungen eingesetzt?

a) Wenn ja, in welchen Flüchtlingseinrichtungen?
In den zwischenzeitlich geschlossenen Notunterkünften in der Gartenhalle und in der Rheinstrandhalle wurden jeweils Unterauftragnehmer der Fa. ROMAK tätig. Aktuell erfolgt die Bewachung des Krillesaals ebenfalls durch einen Unterauftragnehmer der Fa. ROMAK.

b) Wenn ja, wie erfolgt die Kontrolle dieser als Subunternehmen beauftragten Sicherheitsfirmen in Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe in Bezug auf die besonderen Anforderungen der Arbeit in einer Flüchtlingseinrichtung?

vgl. Antworten zu den Fragen 11. und 12.

14. Wie ist das in Karlsruher Flüchtlingseinrichtungen eingesetzte Wach-Personal privater Sicherheitsfirmen ausgebildet für spezifische Situationen und Lagen wie:

a) Besondere Stress-Situation der Flüchtlinge, Traumatisierung, Angst usw.?

b) Zusammenleben vieler Nationalitäten mit unterschiedlichen Sprachen auf engs-tem Raum und entsprechenden Stress- und Angstfaktoren?

c) Die spezifische Situation von Frauen und Kindern?

d) Aus diesen Lagen erwachsende Kommunikationsprobleme?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe achtet bei der Auswahl der Sicherheitsdienste darauf, dass Personal mit Fremdsprachenkenntnissen eingesetzt wird. Englischkenntnisse sind hierbei die Mindestvoraussetzung. Viele der Sicherheitskräfte, die in den Einrichtungen der LEA zum Einsatz kommen, haben selbst einen Migrationshintergrund und decken daher die in der Aufnahmeeinrichtung gängigen Sprachen ab (arabisch, serbo-kroatisch, russisch, etc.). Es wird seitens der LEA besonderen Wert darauf gelegt, dass Ansprechpersonen in den gängigen Landessprachen vorhanden sind. Ferner wird auch weibliches Sicherheitspersonal eingesetzt, um weiblichen Asylsuchenden eine Ansprechpartnerin zu bieten.

Alle derzeit für die LEA tätigen Sicherheitsdienste haben bereits umfangreiche Erfahrungen in der Flüchtlingsunterbringung. Die Mitarbeiter/-innen des Sicherheitsdienstes in der LEA werden überdies regelmäßig geschult. Diese durchlaufen sog. Sensibilitätstrainings, bei denen Kommunikation und Umgang mit den Asylsuchenden trainiert werden.

Bei traumatisierten Personen und sonstigen Sondersituationen vermitteln die Sicherheitskräfte über die Verwaltung der LEA Ansprechpartner in der Krankenstation oder leiten diese ggf. an die Sozialberatung in der LEA weiter.

15. Welche Möglichkeiten haben die Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen in Karlsruhe, sich gegen ihrer Ansicht nach unzumutbares Verhalten von Wach- und Sicherheitspersonal zu beschweren/zu wehren?
Beschwerden über das Verhalten der Sicherheitsdienste können in erster Linie an die Verwaltung der LEA gerichtet werden. Zusätzlich können Beanstandungen auch gegenüber der Sozial- und Verfahrensberatung geäußert werden, die diese sodann an die Verwaltung weiterleitet. Selbstverständlich steht es auch allen Asylsuchenden frei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, falls dies für erforderlich gehalten wird.

 


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