Karlsruher Doppelhaushalt 2015/16 – Initiativanträge der LINKEN

29. Januar 2015  Allgemein, Anträge, Berichte

Über den Doppelhaushalt der Stadt Karlsruhe wird am 3. und 4. März 2015 vom Gemeinderat beraten und entschieden.

1. Antrag

Kostenfreies Mittagessen in allen Kindertageseinrichtungen und Schulen in Karlsruhe – Verwendung der für den Baden-Airport ab 2016 freiwerdenden Mittel

Wir beantragen generell kostenfreies Mittagessen für alle Kinder und Jugendliche in allen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Karlsruhe und die Einstellung der erforderlichen Mittel.

In 2015 zahlt die Stadt das letzte Mal den Subventionsbetrag von 1,3 Mio EUR für den Baden-Airport. Ab 2016 können diese 1,3 Mio EUR wesentlich sinnvoller eingesetzt werden, nämlich für die (Mit-)Finanzierung des kostenfreien Mittagessens in Kitas und Schulen.

Kinderbetreuung und Bildung sind eine gesellschaftliche Aufgabe und von der Gesellschaft zu tragen. Dazu gehört auch das Mittagessen. Dass Kinder in Karlsruhe aus der Kita fliegen oder keinen Platz bekommen, weil die Eltern das Mittagessen nicht zahlen können, ist ein Skandal. Die Antragstellung auf Kostenübernahme ist für viele eine Demütigung und ein Grund sich zu schämen.

Wer in Deutschland arm ist, ist einer ausgefeilten gesetzlichen Demütigungsmaschinerie ausgesetzt. Ausdrücklich fordern wir, dass Kinder von Hartz-IV Bezieher/innen keinen Eigenanteil mehr am Mittagessen zahlen müssen. Die Vorgabe, die Eltern könnten das aus dem Hartz-IV-Budget bestreiten, widerspricht jeder Realität. Es ist mehrfach wissenschaftlich erwiesen, dass die Hartz-IV-Sätze bei weitem nicht ausreichen, Kindern ein würdiges und im Vergleich zu besser gestellten Kindern gleichgestelltes Aufwachsen zu ermöglichen.

 

2. Antrag

Schaffung von jährlich mindestens 500 zusätzlichen mietpreisgebundenen bzw. erschwinglichen Mietwohnungen pro Jahr

 

Die vielfältigen Instrumente des Programms „Wohnraumförderung in Karlsruhe“ werden auf folgende Zielsetzung hin ausgerichtet:

Pro Jahr werden durch Neubau und/oder aus dem vorhandenen Wohnungsbestand mindestens 500 zusätzliche preiswerte bzw. preisgebundene Mietwohnungen geschaffen – so lange, bis ein bedarfsdeckendes Angebot an preiswerten Mietwohnungen im Stadtgebiet geschaffen ist.

Die bisherigen Ergebnisse des Wohnraumförderungsprogramms haben gezeigt, dass die Stadt Karlsruhe die Aufgabe der Wohnraumförderung gemeinsam mit der Volkswohnung im Wesentlichen selbst schultern muss. Wir halten daran fest, dass diese Aufgabe von der Zielstellung und vom Bedarf her angegangen werden muss. Wohnen ist ein zentraler Lebensbestandteil. Gutes und würdiges Wohnen ist ein Grundrecht, für das die Gesellschaft zu sorgen hat, selbstverständlich auch für die, denen die eigenen Ressourcen fehlen.

Von den rund 10.000 preisgebundenen Mietwohnungen (Sozialbindung) im Jahr 2000 in Karlsruhe werden bis 2020 nur noch rund 3.000 in der Mietpreisbindung sein. Die Stadt Karlsruhe selbst geht von 18.000 Haushalten aus, die im Stadtgebiet zwingend auf erschwingliche Mietwohnungen angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns geboten, dass sich der Gemeinderat zu einer bedarfsorientierten Zielvorgabe selbst verpflichtet und dann die dazu erforderlichen Ressourcen bereitstellt.

 

3. Antrag

Kostenfreies Kita-Jahr: In den Karlsruher Kindertagesstätten wird das letzte Kita-Jahr für jedes Kind gebührenfrei gestellt

In den Karlsruher Kindertageseinrichtungen wird für jedes Kind das letzte Kita-Jahr gebührenfrei gestellt. Die Kosten trägt die Stadt Karlsruhe, wir beantragen die Einstellung der erforderlichen Mittel.

Wir sehen diesen Antrag als Einstieg in beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtungen. Kitas sind der erste Baustein der Bildungseinrichtungen. Bildung ist für uns ein demokratisches Grundrecht. Bildung muss deshalb kostenfrei sein. Welchen Bildungsweg ein Kind durchläuft, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist aber in Deutschland weiterhin sehr ausgeprägt der Fall. Eine möglichst gute Bildung und Ausbildung aller Kinder wird auch aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger werden, um die altersbedingt frei werdenden Arbeitsplätze angemessen besetzen zu können.

 

4. Antrag

Städtisches Klinikum – Ausgleich bzw. Verlustausgleich aus städtischen Mitteln

Wir beantragen, beim Städtischen Klinikum in 2015 einen Beitrag in der Höhe von 3,2 Mio EUR aus städtischen Mitteln auszugleichen.

Die Summe setzt sich zusammen aus

A) Geplantem Einsparvolumen von 1,7 Mio EUR in 2015. Wir beantragen, dass diese 1,7 Mio von der Stadt als Verlustausgleich übernommen werden und entsprechend die Sparmaßnahmen nicht umgesetzt werden.

B) Dem für 2015 für das Städtische Klinikum angenommenen Jahresverlust von 1,5 Mio EUR.

Für 2015 ist für das Städtische Klinikum ein Einsparvolumen von 1,7 Mio EUR vorgesehen. Mit unserem Antrag möchten wir verhindern, dass dieses Einsparvolumen in Maßnahmen umgesetzt wird, die auf Kosten der Beschäftigten, der Patient/Innen oder der Qualität der Leistungen des Städtischen Klinikums gehen könnten. In der BNN war vor Wochen in einem Leserbrief zu lesen: Wo soll denn im Klinikum noch gespart werden? Bekannt ist auch, dass es aus der Belegschaft des Klinikums die Forderung nach Personalbemessung gibt, um dem Prozess entgegen zu wirken, dass seit Jahren von der gleichen oder sogar reduzierten Anzahl von Beschäftigten immer mehr Arbeitsleistung gefordert wird.

Zudem wird in der Finanzplanung des Klinikums im Jahr 2015 mit einem Jahresverlust von 1,5 Mio EUR gerechnet. Auch hier meinen wir, ist es Aufgabe der Stadt, diesen Verlust abzudecken. Seit Jahren wird bei der Neuen Messe jährlich nahezu das 10-fache an Verlust abgedeckt.

Das Städtische Klinikum ist eine kommunale Gesundheitseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger. Soweit die Kosten für eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung die Einnahmen übersteigen, hat die Kommune bzw. die öffentliche Hand die Aufgabe hier auszugleichen.

 

5. Antrag

Anhebung des kommunalen Anteils der Kindertageseinrichtungen von 20 auf 30 Prozent

Der Anteil städtischer Kitas an den Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe wird von 20 auf 30 Prozent angehoben.

 

Der Betriebskostenzuschuss des Landes für kommunale Kitas beträgt 68 Prozent, der für Kitas in freier Trägerschaft liegt nur bei 68 Prozent dieser 68 Prozent. Damit werden Landesmittel für kommunale Kitas verschenkt. Kommunale Kitas haben den Vorteil, dass Ausrichtung und Qualitätssicherung direkt durch die Kommune gesteuert werden können. Deshalb streben wir langfristig eine Rekommunalisierung der Kitas in Karlsruhe an. Diesen Antrag sehen wir als Einstieg.

 

6. Antrag

Karlsruher Pass und Kinderpass – Anhebung der Berechtigungsgrenze um 10 Prozent

Wir beantragen, die Berechtigungsgrenze für den Bezug der Leistungen des Karlsruher Passes und des Kinderpasses um weitere 10 Prozent anzuheben und die erforderlichen Mittel einzustellen.

 

Armut beginnt nicht mit dem Bezug von Hartz-IV, Grundsicherung usw. Ganze Schichten sind mittlerweile von Armut betroffen, selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten. Insofern war die Anhebung der Berechtigungsgrenze für den Karlsruher Pass und den Kinderpass um 10 Prozent ein guter erster Schritt, um Erwachsene, Jugendliche und Kinder einzubeziehen, deren Einkommen etwas höher liegt, die aber trotzdem als von Armut betroffen bezeichnet werden können.

Mit einer weiteren Anhebung der Berechtigungsgrenze um 10 Prozent möchten wir diesen Personenkreis noch einmal erweitern. Auch hier sind die Einkommen noch prekär, auch hier findet noch Ausschluss von kulturellen, sportlichen und Bildungsangeboten statt, auch hier sind die Einkommen noch so gering, dass steigende Mieten und Energiekosten, durch Arbeitsplatzwechsel erzwungene Umzüge, Gebühren für Kitas, Kosten von Schulmaterial, eine längere Krankheit usw. schnell zu finanziell, sozial und gesundheitlich dramatischen Notlagen und Lebenskrisen führen können.

 

7. Antrag

Präventionskonzept der Karlsruher Krankenhäuser mit einem Screeningzentrum zur Abwehr multiresistenter Erreger (MRE)

Die Stadt initiiert einen Runden Tisch der Karlsruher Krankenhäuser, der ein gemeinsames Präventionskonzept mit der Einrichtung eines gemeinsamen, vorbildlichen Screeningzentrums zur Verhinderung der Weiterverbreitung von multiresistenten Bakterien an Karlsruher Krankenhäusern entwickelt.

Ziel des Antrags ist die schrittweise Annäherung an das in Skandinavien praktizierte Massenscreening zur Feststellung bzw. zum Ausschluss einer MRE-Infektion, um eine weitere Verbreitung im Krankenhaus zu verhindern. Bekanntlich hat man in Skandinavien eine viel niedrigere Infektionsrate als in Deutschland, wo jährlich etwa 40.000 Menschen an einer MRE-Infektion sterben, oft erst infiziert in der Klinik. Das Städtische Klinikum könnte bei diesem Runden Tisch als kommunales Gesundheitszentrum die Federführung übernehmen.

 

8. Antrag

Die Stadt Karlsruhe bietet eine städtische Kindertageseinrichtung mit 24 Stunden Öffnungszeit an

Die Lebens- und Arbeitszeitmodelle werden ständig vielfältiger. Viele Eltern und Alleinerziehende haben große Probleme mit den derzeit üblichen Öffnungs- und Schließungszeiten von Kindertageseinrichtungen. Meist kollidieren diese Zeiten mit eigenen Zeitbudgets, die von Ausbildung, Beruf, sozialen und familiären Vorgaben geprägt sind. Karlsruhe hat eine sehr vielfältige Struktur in Bezug auf Bildungseinrichtungen und Gewerbe. Dem sollte mit dem Angebot einer städtischen 24-Stunden Kita Rechnung getragen werden.

 

9. Antrag

Bedarfsgerechte Personalausstattung am Städtischen Klinikum

Die Stadt erarbeitet in Kooperation mit dem Städtischen Klinikum, Betriebsrat und gewerkschaftlicher Interessenvertretung ein Konzept mit dem Ziel, die Personalausstattung bedarfsgerecht auszubauen. Wenn das Ergebnis vorliegt, sind die entsprechenden Stellen zu schaffen.

Seit Jahren steigt die Arbeitsbelastung des Krankenhauspersonals am Städtischen Klinikum, im Wesentlichen dadurch, dass der Arbeitsaufwand bei gleich bleibenden Personalzahlen steigt. Gefordert wird u.a. eine gesetzliche Personalbemessung, um der ständigen Überlastung entgegenzuwirken. Da nicht bekannt ist, ob und wann die gesetzlich geforderte Personalbemessung kommt, schlagen wir vor, dass am Städtischen Klinikum in Kooperation von Stadtverwaltung, Städtischem Klinikum, Betriebsrat und gewerkschaftlicher Interessenvertretung Mittel und Wege zu einer Personalbemessung gesucht werden, deren Ziel ist, die Personalunterdeckung zu ermitteln und danach die erforderlichen Personalstellen zu schaffen.

 

10. Antrag

Mittagessen in Kitas und Schulen aus biologischem und regionalen Landbau

Wir beantragen die Einstellung der erforderlichen Mittel für:

Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept mit dem Ziel, das Mittagessen in Kitas und Schulen in der Regel aus biologischem und regionalem Landbau anzubieten. Die Ausschreibungsrichtlinien werden dazu entsprechend verändert. Kitas und Schulen, die entsprechend umstellen wollen, werden von der Stadt darin unterstützt.

Neben dem Gesundheitsaspekt wird auch die Nachfrage nach biologischen Produkten aus der Region gefördert werden, was wiederum den Erzeugern zu Gute kommt.

 

Sabine Zürn

Niko Fostiropoulos


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