Kombilösung: Vielleicht gar nicht mehr wirtschaftlich?

03. Juli 2015  Allgemein, Anfragen, Position

Aufgeschreckt hat  der Bundesrechnungshof die Stadt mit der Überlegung, angesichts der Kostensteigerungen beim Bau könnte das Projekt Kombilösung möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich sein. Das hieße im krassesten Fall, dass die Stadt für den Umbau der Kriegsstraße keine Fördergelder mehr bekäme, also 100 Prozent anstatt 20 Prozent zahlen müsste (Bund zahlt derzeit 60 Prozent, das Land BW 20 Prozent).  Immerhin haben die BürgerInnen beim Bürgerentscheid Kombilösung 2002 über ein Projekt von ca. 470 Mio EUR abgestimmt, jetzt liegt die Prognose bei knapp 910 Mio. Die Stadt muss nun anhand der aktuellsten Zahlen gegenüber dem Bundesrechnungshof den Nachweis erbringen, dass das Projekt Kombilösung noch wirtschaftlich ist. Erst dann kann sie mit der Ausschreibung des Kriegsstraßentunnels beginnen. Das Gesamtprojekt Umbau Kriegsstraße wurde 2004 mit ca. 162 Mio EUR kalkuliert, nun liegen die Schätzungen bei ca. 225 Mio. Aber erst wenn im Rahmen der Ausschreibung die Angebote der Firmen eintrudeln, wird man sehen, ob diese Schätzungen noch realistisch sind. Über unsere Frage nach einem Verzicht auf den Kriegsstraßentunnel war die Stadt nicht sehr erfreut, wie man an ihrer Antwort unten sehen kann. (d.e)

STELLUNGNAHME zur Anfrage“ Wirtschaftlichkeit der Kombilösung“

1. Welche Zahlen legt der Bundesrechnungshof seiner Auffassung zugrunde, dass die Wirtschaftlichkeit der Kombilösung nicht mehr gegeben sein dürfte?
Der Bundesrechnungshof bezieht sich bei seinen Annahmen zur weiteren Wirtschaftlichkeit der Kombilösung im Wesentlichen auf den „Sachstandsbericht 2014 über die Umsetzung der Kombilösung“, der am 16. Dezember 2014 unter TOP 25 im Gemeinderat behandelt wurde.
2. Welche Zahlen legt die Stadt ihrer Auffassung zugrunde, dass die Wirtschaft-lichkeit der Kombilösung erst kürzlich nachgewiesen worden sei?
Die gegenwärtige Aktualisierung der Untersuchung zum Nutzen-Kosten-Indikator basiert im ersten Schritt auf der prognostizierten Kostenfortschreibung für 12/2015 unter Be-rücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisse der Ausschreibung zum Rohbau Kriegsstraße und von Optimierungen zum Bauablauf beim Stadtbahntunnel. Für die Sensitivi-tätsbetrachtung, als zweiten Schritt der Untersuchung, wird die aktualisierte Kosten-prognose für 12/2019 herangezogen, die im KASIG-Aufsichtsrat am 19. März 2015 vorgestellt wurde und auch Grundlage der Folgekostenrechnung war, die am 24. März 2015 im Gemeinderat behandelt wurde.
3. Welche Kosten wurden im Förderantrag von 2004 geschätzt für:
a) Kriegsstraßenumbau gesamt
Im GVFG-Antrag vom 30.11.2004 lagen die veranschlagten Gesamtbaukosten für das Teilprojekt Kriegsstraße in einer Höhe von ca. 162,4 Mio. Euro.
b) Kriegsstraßentunnel
Der Anteil des Straßentunnels an den Baukosten (ohne Verwaltungskosten) belief sich im GVFG-Antrag vom 30.11.2004 auf ca. 98,8 Mio. Euro.
4. a) Gibt es bereits Anhaltspunkte für die KASIG bzw. die Stadtverwaltung, dass die derzeit zu erwartenden wirklichen Kosten für den Kriegsstraßenumbau bzw. den Kriegsstraßentunnel höher liegen werden als im Förderantrag von 2004 angegeben?
Die dem Gemeinderat am 16. Dezember 2014 vorgestellte Kostenprognose für 12/2019 veranschlagt für das Teilprojekt Kriegsstraße Gesamtbaukosten in einer Höhe von ca. 225,2 Mio. Euro, was gegenüber dem Stand 2004 einer voraussichtlichen Erhöhung um ca. 62,8 Mio. Euro entspricht.
b) Wenn ja, um wie viel höher?
Siehe Antwort zu Punkt 4a).

5. a) Um welche Summe würden sich die Gesamtkosten reduzieren, wenn man auf den Kriegsstraßentunnel verzichten würde?
Das Teilprojekt „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ ist ein elemen-tarer Bestandteil der Kombilösung Karlsruhe, das nur in dieser Zusammensetzung den Vorgaben der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger im Bürgerentscheid vom 22. Sep-tember 2002 entspricht. Ein Verzicht auf den Straßentunnel würde nicht nur dem mehrheitlichen Willen der Karlsruher Bevölkerung widersprechen, sondern vor allem auch wesentliche Verschlechterungen bei der Verkehrsqualität nach sich ziehen. Be-sonders die gravierenden Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz in den angrenzenden Stadtteilen wären aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen für die Stadt nicht tragbar. Auch die fachtechnische Prüfung des Landes kam nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Argumente der Stadt nachvollziehbar und nicht zu widerlegen sind.
Mit der endgültigen Aufnahme („Kategorie a“) des Teilprojekts „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ in den Förderumfang der Kombilösung wurde damit auch die Unverzichtbarkeit des Straßentunnels vom Zuwendungsgeber eindeutig bestätigt.
Unabhängig von der Tatsache, dass ein Verzicht auf den Straßentunnel für die Stadt aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen wohl kaum akzeptabel ist, kann eine Aussage über mögliche Kosteneinsparungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös getroffen werden. Erst nach umfangreichen und aufwendigen Umplanungsüberlegun-gen sowie der Bewertung der daraus resultierenden baulichen Folgemaßnahmen – einschließlich neuer Betroffenheiten – wäre es möglich, eine hypothetische Kostenein-sparung zu beziffern.
b) Um welche Summe würde sich der Anteil der KASIG bzw. der Stadt verringern, wenn auf den Kriegsstraßentunnel verzichtet würde?
Siehe Antwort zu Punkt 5a).

6. Wie hoch wäre der Gesamtkostenanteil der KASIG bzw. der Stadt Karlsruhe, wenn der Kriegsstraßentunnel gebaut wird, der Bund aber seine Förderung wegen „Unwirtschaftlichkeit“ der Kombilösung etwa auf den Stand des Förderan-trags von 2004 „einfriert“?
Mit der gegenwärtigen Aktualisierung der Untersuchung zum Nutzen-Kosten-Indikator wird davon ausgegangen, dass nach der Methodik der Standardisierten Bewertung die Förderfähigkeit der Kombilösung weiterhin gewährleistet ist. Es besteht daher keine begründete Veranlassung, dass der Bund eine „Unwirtschaftlichkeit“ der Kombilösung feststellen könnte und deshalb die Höhe der Förderung auf den Stand 2004 „einfriert“.

Stadt Karlsruhe, 30.06.15


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