Personalmangel bei der AVG – durch brutale Sparmaßnahmen?

18. September 2015  Allgemein, Anfragen, Berichte

In den Sommermonaten 2015 musste die AVG u.a. den Fahrplan auf der Linie S1 und S11 ausdünnen, da nicht genügend Fahrpersonal zur Verfügung stand. Bis Ende September, so die, AVG sollten die Linien wieder voll bedient werden. Als Gegenmaßnahmen lieh die AVG 20 Lokführer von einem Personaldienstleister aus und startete eine Ausbildungskampagne. Die Personalengpässe wurden, so die AVG, durch Personaleinsparungen in den letzten Jahren verursacht. Wie steht es nun heute?, möchten wir von der Stadtverwaltung wissen. Immer wieder hört man von Überlastungen des Fahrpersonals, und die Kundschaft des ÖPNV hat ebenfalls wenig Spaß mit den Einschränkungen im Karlsruher Stadtgebiet durch die Bauphase der Kombilösung.

 

Anfrage

 

(1)  Wie viele der im Juli 2015 ausgeliehenen Lokführer sind derzeit noch bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) beschäftigt?

 

(2)  Seit wann bewältigt die AVG den Fahrplan voll und aus eigener Kraft/mit eigenem Personal?

 

(3)  Wird es weitere Fahrplaneinschränkungen aufgrund fehlenden Fahrpersonals bei der AVG geben?

 

a)    Wenn ja, welche und warum?

 

b)    Wenn nein, mit welchen Maßnahmen wurde gesichert, dass zur Erfüllung des Fahrplans des KVV seitens der AVG nun stets genügend Fahrpersonal zur Verfügung steht?

 

(4)  Wann und wie kam es zu den in den Medien angeführten „überzogenen Sparmaßnahmen“ beim Fahrpersonal der AVG angesichts der absehbaren Situation, dass während der Bauphase der Kombilösung die Beanspruchung des Fahrpersonals noch zunimmt?

 

(5)  Wie hoch war der Krankenstand beim Fahrpersonal der AVG je in den Jahren 2010 bis 2015 (absolut und in Prozent des Fahrpersonals)?

 

(6)  Was waren die Haupt-Krankheitsursachen?

 

(7)  Gab es in den letzten Jahren bzw. gibt es aus Kreisen des Fahrpersonals oder deren Personalvertretung Verlautbarungen oder Stellungnahmen in Bezug auf überfordernden Stress:

 

a)    Durch die alltägliche Arbeitsbelastung auf der Strecke, verstärkt durch die Bauphase der Kombilösung?

 

b)    Durch Arbeitszeitregelungen (allgemeine oder besondere, z. B. das Einspringen bei Krankheitsvertretungen), die keine ausreichende Erholung mehr gewähren?

 

(8)  Wie hoch war/ist beim Fahrpersonal der AVG der Anteil von befristeten Arbeitsverträgen (absolut und in Prozent) je in den Jahren 2010 bis 2015?

 

(9)  Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, dass das Fahrpersonal der AVG grundsätzlich unbefristet eingestellt wird, da die im Laufe der Zeit gesammelte Erfahrung wachsende Kompetenz und Zuverlässigkeit des Fahrpersonals erwarten lässt?

 

 

 

Unterzeichnet von:

 

Sabine Zürn                                                                                               Niko Fostiropoulos


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