Wie viel befristete Beschäftigung es bei der Stadt Karlsruhe gibt

02. Dezember 2015  Allgemein, Anfragen, Presseecho

Dazu erhielten wir von der Stadt Karlsruhe folgende Auskunft auf  unsere Anfrage:

Die Grundlagen zur Beantwortung der Fragen standen dem Personal- und Organisationsamt nur teilweise zur Verfügung. Die erforderlichen Informationen bezüglich der Gesellschaften mussten deshalb eingeholt werden.
Die Antworten der Beteiligungen und Gesellschaften auf die jeweiligen Punkte der Gemeinderatsanfrage können der beiliegenden Anlage entnommen werden.

Hier die jeweiligen Antworten der Stadtverwaltung:
1. a) Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt es derzeit?

Insgesamt sind bei der Stadt Karlsruhe 412 Personen befristet beschäftigt (Stand 31.08.2015). Der Prozentanteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen beträgt, bei einer Anzahl von 5.622 aktiv tätigen Beschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten, damit 7,3 %.

2 . In welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten werden befristete Arbeitsverhältnisse seitens der Stadt abgeschlossen?
3. Wie wird die Befristung der Arbeitsverhältnisse begründet?

Es gibt in allen städtischen Dienststellen befristet Beschäftigte, unabhängig von der Tätigkeit. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und individuell. Hierbei ist zwischen zwei verschiedenen
Anlässen zu unterscheiden:

1.) Das Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),insbesondere wenn
o der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (z.B. Krankheit, Elternzeit, Sonderurlaub, Erwerbsminderungsrente auf Zeit usw.)
o der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (z.B. Saisonarbeit, befristete Projekte, befristet geschaffene Stellen u.ä.).

2.) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Dies wird nur vereinzelt genutzt.
Bei Stellen, die (vorerst) befristet zu besetzen sind, wird dies bereits in der Stellenausschreibung benannt.
4. Gibt es bei der Stadtverwaltung Arbeitsverhältnisse, bei denen sog. Ketten-Befristungen vorliegen – also bei denen nach Ablauf der Frist der Beschäftigung sich ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis anschließt?
Wenn ja: In welchen Bereichen v.a. gibt es solche Ketten-Befristungen und wie werden sie begründet?

Sogenannte Kettenbefristungen gibt es bei der Stadtverwaltung nur, wenn der sachliche Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG nach Ablauf einer Befristung erneut befristet besteht (z.B. Verlängerung einer Elternzeit, einer Beurlaubung, einer Krankheitsvertretung oder eines Projektes), unabhängig vom Bereich oder der Tätigkeit.
Handelt es sich um eine Befristung ohne sachlichen Grund (§14 Abs. 2 TzBfG), so darf die kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt darf aber ein Gesamtbefristungszeitraum von maximal zwei Jahren nicht überschritten werden.
Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterrichtet die befristet beschäftigten Arbeitnehmer gem. der Vorschrift des § 18 TzBfG über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, durch die Veröffentlichung der stadtinterne Stellenausschreibungen im städtischen Intranet und per Aushang.

5. Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil der Beschäftigten, die nach Auslaufen eines
befristeten Arbeitsverhältnisses einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten (in absoluten
Zahlen und in Prozent)?

a) Bei der Stadtverwaltung gab es im Jahr 2015 bis zum Auswertungstag 14.09.2015 103 auslaufende Arbeitsverhältnisse; davon sind 19 Personen ausgeschieden. 84 Mitarbeitende wechselten von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, damit ca. 81%.

6. Teilt die Stadt die Auffassung, dass befristete Beschäftigungen v. a. in mittleren und unteren Entgeltbereichen zu vermeiden bzw. abzulehnen sind.

Befristungen finden nur aus den in Punkt 2./3. genannten Gründen statt – unabhängig von der Entgeltgruppe.

7. Teilt die Stadt die Auffassung, dass eine einigermaßen verlässliche und sichere Lebensgestaltung (Familie, soziales Umfeld, Vereinstätigkeiten usw.) mit dem Ausgeliefertsein an befristete Beschäftigungsverhältnisse v. a. in mittleren und unteren Entgeltbereichen auf Dauer verunmöglicht werden?

Die Stadt Karlsruhe teilt diese Auffassung. Es ist ihr als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes wichtig, ihren Beschäftigten eine verlässliche und sichere Lebensgestaltung zu ermöglichen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind jedoch aufgrund der unter Punkt 2./3. benannten Sachgründe (in Verbindung mit dem Stellenkontingent) in gewissem Umfang unumgänglich.

Durch den Vorrang der internen Stellenausschreibung vor einer externen Ausschreibung gelingt es insbesondere auch für befristet Beschäftigte Perspektiven zu bieten.
Grundsätzlich werden befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so früh wie möglich über den weiteren Verlauf bzw. über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert
STADT KARLSRUHE
Der Oberbürgermeister

24.11.15

MEDIENECHO:

Stadtzeitung 27.11.16

Befristete Beschäftigung
Insgesamt sind bei der Stadt Karlsruhe 412 Personen befristet beschäftigt (Stand 31. August 2015), dies entspricht 7,3 Prozent aller Beschäftigten. Gründe dafür können vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer einen anderen vertritt oder der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Grundsätzlich ist es der Stadt wichtig, ihren Beschäftigten eine verlässliche und sichere Lebensgestaltung zu ermöglichen. Nachgefragt hatten Stadträtin Sabin Zürn (Die Linke) und Kollege Niko Fostiropoulos.
Aus: Stadtzeitung – 27.11.15


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