Tariftreue und Mindestlohngarantie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Stadt Karlsruhe

Im November 2015 hat der Europäische Gerichtshof (C-115/14) entschieden, dass Behörden öffentliche Aufträge an die Zahlung des Mindestlohns koppeln dürfen. Städte und Gemeinden können Bieter von der Vergabe ausschließen, wenn die sich weigern, die Bezahlung des Mindestlohns zu garantieren. Dies nehmen die LINKEN Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos im Karlsruher Gemeinderat zum Anlass nachzufragen, welche Rolle die Kriterien Tariftreue und Mindestlohngarantie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Stadt Karlsruhe spielen, und ob es bisher vorgekommen ist, dass Bieter bei Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden, weil sie Tariftreue oder Mindestlohn nicht garantieren wollten.

Ferner will die LINKE wissen, welche Kontrollmöglichkeiten die Stadt in Bezug auf Tariftreue und Mindestlohn bei ihren Auftragnehmern hat, ob es Fälle gab, bei denen beauftragte Unternehmen Tariftreue oder Mindestlohngarantie nicht einhielten, und ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Mindestlohn Auswirkungen auf Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Stadt Karlsruhe haben wird.

 

Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:

 

 

Thema: Tariftreue und Mindestlohngarantie bei Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Karlsruhe

 

Anfrage

 

  1. Welche Rolle spielt das Kriterium Tariftreue/Mindestlohngarantie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Stadt Karlsruhe?

 

–       Bei Aufträgen, die nicht ausgeschrieben werden müssen

–       Bei Aufträgen, die ausgeschrieben werden müssen

 

  1. Ist es bisher vorgekommen, dass die Stadt Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen hat, weil sie Tariftreue/Mindestlohn nicht garantieren konnten oder wollten?

 

–       Wenn ja, wie oft?

 

  1. Welche eigenen Möglichkeiten hat die Stadt Karlsruhe die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohngarantie durch Unternehmen, Subunternehmen und beteiligte Verleihfirmen, die städtische Aufträge ausführen, zu kontrollieren bzw. zu überwachen?

 

  1. Wie oft kam es in den letzten 5 Jahren zur Aufdeckung entsprechender Vertragsverletzungen (Tariftreue bzw. Mindestlohnzahlung) bei für die Stadt oder ihren Gesellschaften tätigen Unternehmen?

 

–       Bei Aufträgen, die nicht ausgeschrieben wurden?

–       Bei Aufträgen, die ausgeschrieben wurden?

 

  1. Wird sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Nov. 2015 (Az.: C-115/14) – womit Städte und Gemeinden die Vergabe eines Auftrages davon abhängig machen dürfen, dass der Bieter sich zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet – auf Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Karlsruhe auswirken?

 

–       Wenn ja wie?

–       Wenn nein, warum nicht?

 

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Am 17.11. 15 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Städte und Gemeinden einen Bieter von der Vergabe eines öffentlichen Auftrages ausschließen können, wenn der sich weigert sich zur Zahlung des Mindestlohns zu verpflichten. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf Ausschreibung und Vergabe von städtischen Aufträgen?

 

Unterzeichnet von:

 

Sabine Zürn                                                                                               Niko Fostiropoulos

 

Dazu Pressecho:

Badische Neueste Nachrichten

Badische Neueste Nachrichten | Karlsruhe | KARLSRUHE | 05.02.2016 Seite 20
Linke fragen nach Tariftreue

BNN – Die Stadträte der Linken im Karlsruher Gemeinderat wollen von der Stadtverwaltung wissen, welche Rolle die Tariftreue beziehungsweise die Mindestlohngarantie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge spielt.      Die Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos verweisen darauf, der Europäische Gerichtshof habe im  November 2015 entschieden, dass Städte und Gemeinden einen Bieter von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausschließen können, wenn der sich weigert, den Mindestlohn zu bezahlen.
Die Stadträte interessieren sich unter anderem dafür, ob Bieter bereits von Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden und welche Möglichkeiten die Stadt hat, die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohngarantie durch Unternehmen zu kontrollieren.


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