Wie werden Integrationskurse vergütet? Antwort der Stadtverwaltung

18. Februar 2016  Allgemein, Anfragen, Presseecho

Integrationskurse in Karlsruhe – Vergütung der Lehrkräfte

STELLUNGNAHME der Stadt Karlsruhe zu unserer Anfrage

Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE Stellung genommen.

1. Wie viele Träger bieten in Karlsruhe Integrationskurse an und wie viele Lehrkräfte beschäftigen sie?

In Karlsruhe Stadt sind acht Sprachkursträger zugelassen, um Integrationskurse durchzuführen. Die Beschäftigung von zugelassenen Lehrkräften variiert von Träger zu Träger und kann deshalb nicht beziffert werden. Die Lehrkräfte arbeiten festangestellt oder auf Honorarbasis.

2. Welches Honorar erhalten die Lehrkräfte von Integrationskursen in Karlsruhe aktuell im Durchschnitt pro Stunde?
a) Durschnitt aller Lehrkräfte

In Karlsruhe erhalten die Lehrkräfte von Integrationskursen mindestens 20 Euro pro Unterrichtseinheit. Es gibt Träger, die 1 – 2 Euro mehr vergüten oder auch anfallende Fahrtkosten extra bezahlen.

b) Wo bekannt Durchschnitt bei einzelnen Kursträgern (z. B. Volkshochschule)

Die Kursleiter bzw. -leiterinnen in Integrationskursen erhalten an der vhs Karlsruhe derzeit 21 Euro pro Unterrichtseinheit (UE=45 min.). Die vhs wird ab Februar 2016 auf 23 Euro erhöhen.

3. Wird die Mindestvergütungsgrenze von 20 € Honorar pro Lehrkraft und Stunde bei Kursträgern von Integrationskursen in Karlsruhe derzeit in einzelnen Fällen unterschritten? Wenn ja, in wie vielen Fällen bzw. bei wie vielen Lehrkräften?

Die sogenannte Mindestvergütungsgrenze von 20 Euro wird spätestens zum 1. März 2016 auf 23 Euro aufgestockt. Es gibt Träger, die bereits zum 1. Februar 2016 diesen erhöhten Betrag bezah-len. In Karlsruhe wird der Mindestbetrag von derzeit noch 20 Euro nicht unterschritten.

4. Wird die Einhaltung des Mindesthonorars von 20 € für Lehrkräfte von Integrationskursen in Karlsruhe kontrolliert? Wenn ja wie, von wem und in welchen Zeitabständen?
Die Einhaltung des Mindesthonorars von derzeit noch 20 Euro und ab spätestens 1. März 2016 von 23 Euro wird durch die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwacht.

Jeder Sprachkursträger gibt eine entsprechende Erklärung über die Höhe des Honorars ab. Es werden in regelmäßigen Abständen Verwaltungsprüfungen durchgeführt. Nach Ablauf einer für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochenen Zulassung ist ein erneuter Antrag zu stellen, der u. a. eine Erklärung über die Höhe der Zahlung an die Lehrkräfte beinhaltet. Wenn ein Kursträger das Mindesthonorar von derzeit noch 20 Euro und ab 1. März 2016 23 Euro nicht vergütet, wird eine Zulassung lediglich für ein Jahr ausgesprochen. Eine, wie in der Anfrage beschriebene unbefristete Zulassung gibt es nicht. Eine Zulassung wird immer für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen.

5. Wenn Kursträger von Integrationskursen das Mindesthonorar von 20 € nicht einhalten, kann ihre unbefristete Zulassung auf ein Jahr befristet werden. Wenn dann die Mindestvergütung wieder nicht eingehalten ist, kann wieder eine auf ein Jahr befristete Genehmigung/Lizenz erteilt werden.

Gibt es in Karlsruhe solche Fälle?

In Karlsruhe gibt es keinen Sprachkursträger, der weniger als 20 Euro bzw. ab 1. März 2016 23 Euro bezahlt.

6. Gibt es in Karlsruhe Lehrkräfte von Integrationskursen, die wegen unzureichender Vergütung als sog. „Aufstocker“ Leistungen nach dem SGB II beziehen?
Wenn ja, wie viele von insgesamt wie vielen Lehrkräften sind das?
Den Sprachkursträgern ist nicht bekannt, ob und welche ihrer Lehrkräfte als sogenannte „Auf-stocker“ Leistungen nach dem SGB II beziehen. Diese Informationen unterliegen dem Daten-schutz. Auch das Jobcenter kann diese Frage nicht beantworten, da es hierzu keine Datenlage gibt.

 

STADT KARLSRUHE
Der Oberbürgermeister

16.02.16

 

Medienecho

ka-news 15.02.16

 

Integrationskurse: Sind die Karlsruher Lehrkräfte unterbezahlt?

Karlsruhe (Melanie Nees) – In Integrationskursen lernen Migranten die deutsche Sprache, Kultur, Rechtsordnung und Geschichte kennen. Die Lage der Lehrkräfte dieser Kurse sei prekär, moniert die Karlsruher Linke und will wissen, ob sich Träger in der Fächerstadt an das Mindesthonorar von 20 Euro halten. Das weiß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

„Seit Jahren ist die Vergütung der Integrationskurs-Lehrkräfte im Durchschnitt unangemessen niedrig“, heißt es in einer Anfrage zu diesem Thema, die die Karlsruher Linke kürzlich an die Stadtverwaltung richtete. Seit 2013 gebe es eine durch das BAMF festgelegte Mindestvergütungsgrenze von 20 Euro pro Stunde. Halten Karlsruher Träger, die Integrationskurse anbieten, diese Vorgabe auch ein? Das wollte die Fraktion von der Stadtverwaltung wissen.

bitte weiterlesen unter:

www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Integrationskurse-Sind-die-Karlsruher-Lehrkraefte-unterbezahlt;art6066,1825583

Stadtzeitung: 19.02.16

Honorar für Integrationskurse

Keine in Karlsruhe für Integrationskurse beschäftigte Lehrkraft verdient weniger als das Mindesthonorar von 20, ab 1. März 23 Euro pro Stunde. Die zuständige Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge überprüft regelmäßig diesen Status. Das erklärte die Verwaltung auf Linke-Anfrage. Acht Träger können Kurse anbieten, die Lehrerzahl sei nicht zu beziffern.

 

 

 


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