LINKE fragen nach Kosten und Wirkung von Videoüberwachung

26. Februar 2016  Allgemein, Presseecho, Pressemitteilung

LINKE im Karlsruher Gemeinderat fragen nach Kosten und Wirkung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum

„Die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern ist immer eine gravierende Einschränkung von Freiheitsrechten. In wieweit Videoüberwachung der Bürgerschaft mehr Sicherheit bringt, ist nicht erwiesen. Deshalb möchten wir von der Stadt Auskunft darüber haben, wo in Karlsruhe der öffentliche Raum per Video überwacht wird, wie hoch die Kosten dafür sind und wie viele Straftaten eindeutig aufgrund von Videoüberwachung aufgeklärt werden konnten“, erläutern Stadträtin Zürn und Stadtrat Niko Fostiropoulos von den LINKEN ihre diesbezügliche Anfrage an die Stadtverwaltung.

„Wir fragen die Stadt auch, ob nicht ein sicherheitsgewährendes Umfeld, zum Beispiel ausreichende Ausleuchtung von Verkehrs- und Fußwegen,  bedarfsgerechter ÖPNV auch in den Nachtstunden, bedarfsgerechte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum usw. mehr zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beiträgt als eine mehr oder weniger diffuse Video-Überwachung.“

 

Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:

 

Thema: Kosten und Wirkung von Videoüberwachung (VÜ)

 

Anfrage

 

1. Wie viele behördliche Überwachungskameras befinden sich aktuell im Stadtgebiet Karlsruhe im öffentlich zugänglichen Raum? Bitte aufschlüsseln nach Standort der Kamera.

 

2. Welche technischen Eigenschaften besitzen die Anlagen? (Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung)

 

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für die Kameras? Falls neue geplant sind, wie hoch sind die geplanten Investitionskosten?

 

4. Wie viele Straftaten konnten eindeutig aufgrund der VÜ 2014 und 2015 aufgeklärt werden? Wie viele in denselben Jahren nur aufgrund reiner polizeilicher  Ermittlungen?

 

5. Betrifft Videoüberwachung (VÜ) in den Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes:

 

a) Um welche Arten von Anlagen handelt es sich hier? (Echtzeitüberwachung oder Aufzeichnung)

– Bei Echtzeitüberwachung: Wie viele Personen beobachten die Monitore?

– Bei Aufzeichnung: wie lange ist die Speicherung?

 

b) Wie hoch waren die jährlichen durchschnittlichen Anzahlen von Straftaten bzw. Sachbeschädigungen vor der Einführung der VÜ?

 

Wie hoch nach deren Einführung bis 2015?

 

6.  Wie steht die Stadt zu der Aussage, dass ein sicherheitsgewährendes Umfeld, z.B. ausreichende Ausleuchtung von Verkehrs- und Fußwegen,  bedarfsgerechter ÖPNV auch in den Nachtstunden, bedarfsgerechte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum usw. mehr zur Sicherheit der Bürger/innen beiträgt als eine mehr oder weniger diffuse Video-Überwachung aller Bürger/innen?

 

7. Liegen der Stadt Informationen vor, wo sich aufgrund der Einführung von VÜ die Kriminalität verlagert hat?

 

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Überwachungen der Bürgerinnen und Bürger, auch per Video, schränken grundsätzlich die verbrieften Freiheitsrechte gegenüber dem Staat ein. In wie weit die Videoüberwachung für Bürgerinnen/Bürger einen Zusatznutzen in Bezug auf deren Sicherheit bringt, ist bisher nicht nachgewiesen.

Die Linke Karlsruhe möchte deshalb die Überwachung im öffentlichen Raum und in den Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes hinterfragen.

 

 

 

Unterzeichnet von:

 

Sabine Zürn                                                                                      Niko Fostiropoulos

 

 

MEDIENECHO

 

ka-news:

Sicherheit in Karlsruhe: Linke stellt Videoüberwachung in Frage
01.03.2016 06:00 Karlsruhe (ps/mn) – Wo gibt es in Karlsruhe Videoüberwachung und wie effizient war diese bisher? Das will die Linke Gemeinderatsfraktion von der Stadtverwaltung wissen. Die Partei stellt in einer Pressemitteilung in Frage, ob diese Einschränkung der Freiheitsrechte wirklich nötig ist und macht auf mögliche Alternativen aufmerksam.

Bitte weiterlesen unter:
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Sicherheit-in-Karlsruhe-Linke-stellt-Videoueberwachung-in-Frage;art6066,1833158

Badische Neueste Nachrichten

Diskussion um Videoüberwachung polarisiert
An vielen Stellen gibt es bereits Kameras / Polizei sieht keine Notwendigkeit für Installation

Von unserem Redaktionsmitglied Anne Weiss
Dem Befürworter geht es um Sicherheit, dem Gegner um persönliche Freiheit. Das Thema Videoüberwachung wird kontrovers diskutiert. Dabei zeigt der Blick ins Stadtbild: An vielen Orten sind bereits Kameras installiert. Doch wen oder was die Geräte aufzeichnen, dafür gibt es genaue Regeln.
Die Diskussion
Bereits vor zehn Jahren waren Rufe nach Überwachung am Europaplatz laut geworden, nachdem es Probleme mit Drogendelikten gegeben hatte. Gerade feuert die Bluttat in der Amalienstraße vor einer Woche die Debatte an – im Gespräch mit den BNN hatten sich Anwohner für eine Überwachung in der Straße ausgesprochen. Auch im Bürgerforum zu Sicherheit und Sauberkeit in Karlsruhe war die potenzielle Aufzeichnung Teil der Debatte. Und das Thema polarisiert: Die Linke im Gemeinderat fragt nach Kosten und Wirkung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. „Die Überwachung von Bürgern ist immer eine gravierende Einschränkung von Freiheitsrechten. Inwieweit Videoüberwachung mehr Sicherheit bringt, ist nicht erwiesen“, heißt es in der Mitteilung, mit der die Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos ihre Anfrage an die Stadtverwaltung begründen. Auch OB Frank Mentrup sieht die Forderung nach Kameras wie in anderen Städten skeptisch, betonte er im Vorfeld der Bürgerforums: „Dies setzt bestimmte Schwerpunkte voraus, damit man das darf.“ In Mannheim etwa sollen zentrale Plätze wieder per Video überwacht werden. Die Polizei Karlsruhe bestätigt, dass es in Karlsruhe keinen Ort gebe, an dem die Sicherheitslage Kameras nötig mache. Auch die Amalienstraße sei nicht gefährlicher als andere Straßen. „Das ist ein subjektives Gefühl“, betont Ralf Minet von der Pressestelle der Polizei. Man stehe dem Thema Aufzeichnung aber grundsätzlich offen gegenüber: „Alles was uns bei der Strafverfolgung oder auch Entlastung hilft, begrüßen wir generell“, sagt Minet, verweist aber auf die komplexe Rechtslage.
Die Rechtslage
Um an einem öffentlichen Platz Kameras installieren zu dürfen, muss die Polizei ihn als Kriminalitätsschwerpunkt einstufen. Das ist Minet zufolge der Fall, wenn sich ein Ort durch eine Häufung von Straftaten deutlich von anderen Plätzen abhebt und sich herauskristallisiert, dass auch künftig mit Straftaten zu rechnen sei. Eine konkrete Zahl an Delikten ist im Polizeigesetz nicht vorgeschrieben: „Das ist Abwägungssache.“ Darüber hinaus spielen Persönlichkeitsrechte eine Rolle. Man müsse auf Aufzeichnung hinweisen. In besonderen Situationen setzt die Polizei bereits mobile Kameras ein, etwa beim Fastnachtsumzug. Auch darüber hinaus spielen Aufzeichnungen eine Rolle: Zur Strafverfolgung greift die Polizei auf Material, etwa von Tankstellen, an denen häufig Kameras installiert sind, oder aus Bahnen zurück.
Kameras in der Stadt
Die Stadt selbst hat nur wenige Kameras, sagt der Leiter des städtischen Presse- und Informationsamtes Bernd Wnuck, etwa im Vierordtbad im Kassenbereich oder im Europabad. Dort seien die Kameras aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht an Rutschen und Sprungtürmen installiert. Darüber hinaus gewähren städtische Webcams zum Beispiel Blicke in das Exotenhaus oder auf den Marktplatz. Die Bilder würden nicht gespeichert, die Winkel seien so eingestellt, dass man niemanden erkennen könne.
Kameras gibt es auch rund um das Bundesverfassungsgericht – eine Zahl nennt die Bundespolizei aus einsatztechnischen Gründen nicht, sagt Carolin Bartelt, Pressesprecherin der Bundespolizei Karlsruhe, die auch für die Bahnhöfe Karlsruhe und Mannheim zuständig ist. Am Karlsruher Bahnhof gibt es noch keine Kameras, sagt Bartelt, in Mannheim seit September vergangenen Jahres. Zahlreiche Diebstähle seien seitdem dadurch aufgeklärt worden.
Videoüberwachung im ÖPNV
Auch in den Bahnen und Bussen des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) gibt es Kameras. Mittlerweile seien alle Bahnen, die im Stadtbereich fahren, und viele Busse ausgestattet, sagt KVV-Pressesprecher Michael Krauth. Die Aufzeichnungen werden 48 Stunden gespeichert. Krauth nennt für die Kameras zwei Gründe: „Zum einen sind Kameras präventiv wirksam gegen Vandalismus. Zum anderen geht es uns darum, das Sicherheitsgefühl unserer Fahrgäste zu erhöhen.“


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*