Doppelhaushalt 17/18 – Anträge der LINKEN

12. Oktober 2016  Allgemein, Berichte, Position

Hauptstoßrichtung unserer Anträge sind die Spar- und Kürzungsmaßnahmen, die der Gemeinderat mehrheitlich seit April 2016 beschlossen hat. Vor allem im sozialen und kulturellen Bereich haben wir Gegenanträge gestellt. Deshalb sind es insgesamt recht viele. Ein Schwerpunktantrag fordert 1000 neue mietpreisgebundene Wohnungen pro Jahr, bis der Bedarf gedeckt ist. Im Folgenden unsere Anträge:

Beibehaltung des Zuschusses an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Wir beantragen die Einstellung von je 8.500 € in 2017 und 2018 als Zuschuss für die Verbrauchzentrale Baden-Württemberg.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Streichung der Zuschüsse an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab 2017 beschlossen.

Die Verbraucherzentralen widmen sich in staatlichem Auftrag dem Verbraucherschutz und erbringen Beratungsleistungen. Sie schützen die Konsumenten vor Übergriffen von Unternehmen und Dienstleistern und vor gesundheitsschädlichen Produkten. Sie tragen zu Aufklärung und Transparenz bei. Die Effizienz der Verbraucherzentralen hängt wesentlich von Spenden und Zuschüssen ab. Die Streichung des Zuschusses in Höhe von 8.500 € pro Jahr seitens einer wirtschaftlich prosperierenden Großstadt Karlsruhe macht vom Haushalt her keinen Sinn. Sie trägt nur zur Schwächung der Arbeit der Verbraucherzentrale und damit des Verbraucherschutzes bei. Das ist in einigen politischen Parteien durchaus so beabsichtigt. Damit betreiben sie Produzentenschutz zum Schaden der Konsumenten/innen. Mit unserem Antrag wollen wir die Zuschusslage von 2016 wieder herstellen, bzw. den städtischen Zuschuss auch für 2017 und 2018 weiter gewährleisten.

 

Erhöhung des Zuschusses an die AWO

Wir beantragen die Einstellung von 66.500 € pro Jahr  für die Erhöhung des Zuschusses an die AWO.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung des Zuschusses an die AWO um 9 Prozent ab 2017 beschlossen, die auch durch Einschränkung oder komplette Einstellung von Hilfsprojekten erbracht werden kann.

In einer Zeit, in der unbestritten soziale Probleme zunehmen, auch Verarmung und sozialer Abstieg, müssten die Organisationen der Wohlfahrt mit mehr Mitteln ausgestattet werden um die integrativen Kräfte in der Gesellschaft zu stärken. Mit einer Mittelkürzung werden Menschen mit sozialen und anderen Problemen für eine verfehlte Haushaltspolitik in Anspruch genommen. Das ist ein ganz schlechtes Signal an die Wohlfahrtsorganisationen selbst und an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Damit erzeugt man im schlimmsten Fall weitere negative Folgewirkungen. Mit unserem Antrag möchten wir deshalb diesen Zuschuss wieder auf die ursprüngliche Höhe anheben.

 

Karlsruher Pass – Anhebung der Leistungen – Erweiterung des Berechtigten- und des Nutzerkreises

Wir beantragen die Einstellung der erforderlichen Mittel für:

1. die Anhebung der Leistungen des Karlsruher Passes auf das Niveau vor dem 1. September 2016.

2. Bei der Belegung von Volkshochschulkursen gibt es keinerlei Beschränkungen.

3. Der Kreis der Bezugsberechtigten wird durch die Erhöhung des anrechenbaren Bedarfs um weitere 10 Prozent erweitert.

3. Die Stadt legt dem Gemeinderat ein Konzept vor, wie der Kreis der Nutzer/innen des Karlsruher Passes erweitert werden kann. Dazu gehört eine Untersuchung, in wie weit die Bezugsberechtigten den Karlsruher Pass nicht nutzen, weil sie es nicht wollen – oder weil sie ihn nicht kennen oder nicht wissen, wie man den Karlsruher Pass erhält.

 

Begründung:

Im Juli 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich Leistungskürzungen beim Karlsruher Pass ab September 2016 beschlossen. Diese umfassen v.a. eine Kürzung des städtischen Zuschusses bei der Belegung von VHS-Kursen, die Einführung einer Eigenbeteiligung bei dem vormals kostenfreien Eintritt in den Zoo und eine Kürzung des städtischen Zuschusses zu den Gebühren für das Städtische Konservatorium.

Der „Sparbetrag“ dieser Leistungskürzungen ist vom Haushalt her gesehen gering, die Auswirkungen auf die Nutzer/innen des Karlsruher Passes sind im Gegensatz dazu erheblich. Sie sind direkt, weil diese Menschen keine Spielräume haben, die mit den Kürzungen verbundenen Einschränkungen anderwärtig zu kompensieren. „Wer Hartz IV oder Grundsicherung im Alter erhält, fällt unter die Armutsgrenze. Dies betrifft etwa 22.000 Menschen, darunter 5.000 Kinder und 3.000 Seniorinnen und Senioren“ (Vorlage der Stadt 2016/0369 zu TOP 4, Plenarsitzung am 26.07.2016).

Bürger/innen mit niedrigem und niedrigstem Einkommen werden für eine verfehlte Haushaltspolitik quasi abgestraft. Sozialpolitisch ist eine Leistungskürzung beim Karlsruher Pass in Zeiten wachsender Armut und prekärer Existenz ein Schritt Sozialabbau.

 

Mit unserem Antrag wollen wir die Rücknahme der Leistungskürzungen, eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten und die Erweiterung des Kreises der Nutzer/innen erreichen. Auch wenn die Ursachen von Armut auf anderen Ebenen liegen, kann der Karlsruher Pass zu einer Abmilderung der Auswirkungen beitragen.

 

Schaffung von jährlich mindestens 1000 zusätzlichen mietpreisgebundenen bzw. erschwinglichen Mietwohnungen 

Die vielfältigen Instrumente des Programms „Wohnraumförderung in Karlsruhe“ werden auf folgende Zielsetzung hin ausgerichtet:

Pro Jahr werden mindestens 1.000 zusätzliche preiswerte bzw. preisgebundene Mietwohnungen geschaffen, durch Neubau und/oder aus dem vorhandenen Wohnungsbestand – so lange, bis ein bedarfsdeckendes Angebot an preiswerten Mietwohnungen im Stadtgebiet geschaffen ist.

 

Die gerade veröffentlichte Postbank Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“ ergab für Karlsruhe, dass bis 2030 16900 neue Wohnungen gebraucht werden. Zudem soll es in den kommenden Jahren eine Zunahme der Miet- und Immobilienpreise über knapp 40 Prozent geben.

 

Die Wohlfahrtsverbände in Karlsruhe gehen von einem aktuellen Fehlbedarf von 10.000 mietpreisgebundenen Wohnungen aus. Die Stadt Karlsruhe geht von ca. 20.000 Haushalten aus, die im Stadtgebiet zwingend auf erschwingliche Mietwohnungen angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns geboten, dass sich der Gemeinderat zu einer bedarfsorientierten Zielvorgabe verpflichtet, und dann die dazu erforderlichen Ressourcen bereitstellt. Dazu gehört für uns ebenfalls, dass eine Priorisierung der potentiell für Wohnungsbau geeigneten Flächen auf dem Stadtgebiet für Mietwohnungsbau erfolgt.

 

Diakonische Suchthilfe Mittelbaden – Erhöhung Betriebskostenzuschuss für Suchtberatungsstelle

Wir beantragen die Einstellung von 20.000 € pro Jahr für die Aufrechterhaltung des Angebotes der Diakonischen Suchthilfe Mittelbaden.

Durch notwendige Umorganisationen, der Anmietung neuer Räumlichkeiten (nach Kündigung der alten) und der Kürzung von Zuschüssen ist eine Aufstockung notwendig um die bisherigen Angebote aufrechterhalten zu können. Diese Angebote werden gut angenommen und zeitigen Erfolge wie die Kindergruppe Regenbogen und die Anlaufstelle für Essstörungen.

 

Betriebskostenzuschuss für die Kindermalwerkstatt Kind & Kunst e. V.

Wir beantragen die Einstellung von 40.000 pro Jahr als Zuschuss für die Weiterführung des Projekts Kindermalwerkstatt.

Die Kindermalwerkstatt ist nach fast 25 Jahren Wirken durch die Kündigung der Volkshochschule in Existenznot geraten. Es besteht eine Deckungslücke von 40.000 € pro Jahr. Der größte Teil des Haushaltes ist durch Ehrenamt und eingeworbene Projektmittel erwirtschaftet. Die Leistung der Kindermalwerkstatt wurde 2013 mit der Verleihung von 2 Bundesverdienstkreuzen anerkannt. Über 70.000 Kinder haben die Projekte und Kurse der Malwerkstatt besucht.

 

Erhöhung des Zuschusses für die Beratungsstelle für Prostituierte zur Sicherung des Fortbestandes dieses Angebotes

Wir beantragen die Einstellung von 5.916 € in 2017 und 31.441 € in 2018 zur Sicherung der Beratungsstelle für Prostituierte.

Angefragt von der Stadtverwaltung hat die Diakonie 2014 die Beratungsstelle für Prostituierte aufgebaut. Die Stadt Karlsruhe hatte zwei 50-Prozent Fachstellen zugesagt. Die Diakonie entlastete die Stadt finanziell, indem sie eine Förderung bei der Aktion Mensch beantragte, die auch gewährt wurde. Nun wäre eine Zuschusserhöhung seitens der Stadt erforderlich, da nach den Regeln von Aktion Mensch die Förderung Mitte 2018 ausläuft, das Projekt aber mindestens noch bis Mitte 2019 aufrecht erhalten bleiben muss, sonst droht die Rückforderung der gesamten Fördergelder. Zudem ist die Förderung von Aktion Mensch degressiv, d.h. die Fördersumme vermindert sich über die Zeit – was durch die Stadt ab 2017 entsprechend auszugleichen wäre; erst recht, weil die Diakonie dadurch, dass sie sich um die Förderung durch die Aktion Mensch bemüht hat, der Stadt einen Teil der angebotenen Fördersumme erspart hat. – Wir sehen die Stadt hier in der Pflicht entsprechend zum Erhalt der Beratungsstelle für Prostituierte beizutragen, einer Einrichtung, die ja auf Wunsch der Stadt von der Diakonie eingerichtet wurde.

 

Ausbau der Bürgerzentren – Einstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau entsprechend des ursprünglichen Bürgerzentren-Konzepts

Wir beantragen die Einstellung von 182.900 € für 2017 und 207.000 für 2018.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich die Reduzierung des Ausbaus der Bürgerzentren beschlossen.

Bürgerzentren sind bewährte Orte des Zusammenkommens und des bürgerschaftlichen Engagements in einem Stadtteil. Die im April 2016 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Streckung und Reduzierung des Ausbaus der Bürgerzentren bremst und blockiert das Engagement im Stadtteil oder Stadtquartier. Es setzt ein politisches Signal gegen die engagierte Bürgerschaft. Deshalb beantragen wir, dass in 2017 und 2018 der Ausbau der Bürgerzentren wie ursprünglich vorgesehen, weiter geführt wird.

 

Keine Erhöhung der Jahres- und Versäumnisgebühren der Stadtbibliothek

Wir beantragen die Jahres- und Versäumnisgebühren bei der Stadtbibliothek in 2017 nicht zu erhöhen.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich die Erhöhung der Jahres- und der Versäumnisgebühren der Stadtbibliothek um 20 Prozent ab 2017 beschlossen.

Die Stadtbibliothek ist ein zentraler Zugang zu Bildung und Kultur für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für die mit geringerem Einkommen. Der finanziell günstige Zugang zu Bildung und Kultur ist Grundbestandteil von Demokratie. Die vom Gemeinderat im April 2016 mehrheitlich beschlossene Erhöhung der Gebühren der Stadtbibliothek ist ein kulturpolitischer Rückschritt. Mit diesem Antrag wollen wir die Jahres- und Versäumnisgebühren in 2017 und 2018 auf dem gegenwärtigen Stand halten.

 

Mittel für die Entwicklungspolitische Bildungsarbeit

Wir beantragen die Einstellung von 15.000 € pro Jahr für die weitere Durchführung der Entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Karlsruhe.

Die entwicklungspolitische Bildungsarbeit, u.a. getragen von der Aktion Partnerschaft Dritte Welt e.V. (APDW e.V.), hat in Karlsruhe über viele Jahre hin Fragen der Entwicklungszusammenarbeit, des Fairen Handels, Rassismus, ungerechter Handelsbeziehungen usw. in die Karlsruher Öffentlichkeit getragen, auch und gerade an die Schulen. Mit der erfolgreichen Bewerbung um den Titel „Fairtrade Town“ im Jahr 2010 bekennt sich Karlsruhe öffentlich zur Förderung des Fairen Handels und gerechter Austauschbeziehungen. Die Stadt Karlsruhe ist Mitveranstalter der jährlichen, bundesweit stattfindenden Fairen Woche. Zudem hat die Stadt das „Netzwerk Eine Welt“ mitbegründet, das als Plattform für die vielfältigen Aktivitäten der einzelnen Gruppen und Initiativen dient.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Mittel für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit ersatzlos gestrichen.

Diese Streichung steht in völligem Widerspruch zu dem Anspruch, den die Stadt v.a. als „Fairtrade Town“ nach außen zelebriert. Mit diesem Haushaltsantrag wollen wir die Entwicklungspolitische Bildungsarbeit weiter gewährleisten wie bisher, als wichtigen Bestandteil der politischen Kultur unserer Stadt.

 

Keine Gebührenerhöhungen bei den Leistungen des Stadtarchivs

Wir beantragen die Gebühren für die Leistungen des Stadtarchivs in 2017 nicht zu erhöhen.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich die Erhöhung der Gebühren für Leistungen des Stadtarchivs ab 2017 beschlossen.

„Das Stadt­ar­chiv archiviert als ‚Gedächt­nis der Stadt‘ alle stadt­ge­schicht­lich wichtigen Unterlagen“ – so stellt die Stadt das Stadtarchiv im Internet dar. Das Gedächtnis ihrer Stadt muss für alle Bürgerinnen und Bürger so preiswert wie möglich zugänglich sein.

Die beschlossenen neuen Gebühren für Bauakten und die Gebührenerhöhungen zwischen 25 und 60 Prozent ab 2017 sind ein verheerendes Signal gegenüber dem Nutzerkreis des Stadtarchivs. Für die Haushaltslage der Stadt wiederum sind die erhofften Mehreinnahmen von 5.000 EURO pro Jahr vergleichsweise gering. Wir beantragen deshalb, die Gebühren für das Stadtarchiv in 2017 nicht zu erhöhen.

 

pro familia Ehe- und Familienberatungsstelle – Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich der Mieterhöhung

Wir beantragen die Einstellung von 5.000 € pro Jahr zum Ausgleich einer Mieterhöhung ab September 2016.

Die Eheberatungsstelle hat im Rahmen der Haushaltseinsparungen bereits eine Mittelkürzung von 2.400 € zu verkraften. Die ab 1. September 2016 anstehende Mieterhöhung um 5.000 € pro Jahr kann dagegen aus eigener Kraft nicht mehr aufgefangen werden. Mit der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses soll das gute Angebot der Ehe- und Familienberatungsstelle weiterhin aufrechterhalten werden.

 

Anhebung der Pauschalen für den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen auf 50 Fahrten im Quartal 

Wir beantragen die Einstellung von 360.000 € pro Jahr für die Anhebung der Pauschalen für den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen auf 50 Fahrten im Quartal.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich eine Absenkung dieser Pauschalen ab 2017 beschlossen, von max. 50 Fahrten im Quartal auf max. 12 Fahrten im Monat.

Es geht hier um Fahrten der Schwerbehinderten zu Ärzten, Behörden usw. Aber auch um Fahrten zu Freizeit- und Kulturveranstaltungen, Treffen mit Freunden usw. Hier Fahrten zu streichen, bedeutet für die Betroffenen eine unmittelbare Einschränkung von Mobilität und Teilhabe.

Mit diesem Antrag wollen wir die Pauschale für den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen wieder auf das Niveau von 2016 anheben, auf max. 50 Fahrten im Quartal.

 

Karlsruher Kinderpass – Anhebung der Leistungen – Erweiterung des Berechtigten- und des Nutzerkreises

Wir beantragen die Einstellung der erforderlichen Mittel für:

1. die Anhebung der Leistungen des Karlsruher Kinderpasses auf das Niveau vor dem 1. September 2016. Die am 26.07.2016 beschlossenen Neuregelungen bei den Feriengutscheinen und bei der Freibäder-Saisonkarte für Kinder (Verbesserungen für die Nutzer/innen) bleiben erhalten.

2. Der Kreis der Bezugsberechtigten wird durch die Erhöhung des anrechenbaren Bedarfs um weitere 10 Prozent erweitert.

3. Die Stadt legt dem Gemeinderat ein Konzept vor, wie der Nutzerkreis des vergrößert werden kann. Dazu gehört auch eine Untersuchung, in wie weit die Bezugsberechtigten den Karlsruher Kinderpass nicht nutzen, weil sie es nicht wollen – oder weil sie ihn nicht kennen oder nicht wissen, wie man den Karlsruher Kinderpass erhält.

 

Begründung:

Im Juli 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich Leistungseinschränkungen beim Karlsruher Kinderpass ab September 2016 beschlossen. Diese umfassen v.a. die Kürzung des städtischen Zuschusses bei der Belegung von Kursen bei der Volkshochschule und der Jugendkunstschule, die Einführung einer Eigenbeteiligung beim Eintritt in Stadtgarten und Zoo und eine Reduzierung des städtischen Zuschusses für Angebote des Badischen Konservatoriums.

Der „Sparbetrag“ dieser Leistungskürzungen ist vom Haushalt her gesehen gering, die Auswirkungen auf die Nutzer/innen sind im Gegensatz dazu erheblich. Sie sind direkt, weil diese Menschen keine Spielräume haben, die mit den Kürzungen verbundenen Einschränkungen anderwärtig zu kompensieren.  „Wer Hartz IV oder Grundsicherung im Alter erhält, fällt unter die Armutsgrenze. Dies betrifft etwa 22.000 Menschen, darunter 5.000 Kinder und 3.000 Seniorinnen und Senioren“ (Vorlage der Stadt 2016/0369 zu TOP 4, Plenarsitzung am 26.07.2016).

Bürger/innen mit niedrigem und niedrigstem Einkommen werden für eine verfehlte Haushaltspolitik quasi abgestraft. Sozialpolitisch ist eine Leistungskürzung beim Karlsruher Pass in Zeiten wachsender Armut und prekärer Existenz ein Schritt Sozialabbau.

Mit unserem Antrag wollen wir die Rücknahme der Leistungskürzungen, eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten und die Erweiterung des Kreises der Nutzer/innen erreichen. Auch wenn die Ursachen von Armut auf anderen Ebenen liegen, kann der Karlsruher Pass zu einer Abmilderung der Auswirkungen beitragen.

 

Baumaßnahmen Infrastruktur Wildpark – Streichung

Wir beantragen die Streichung von 5.000.000 € in 2018 für Baumaßnahmen bezüglich der Infrastruktur Wildpark.

Diese Baumaßnahmen ergeben nur Sinn in Zusammenhang mit dem Neubau des Wildparkstadions. Da wir den Stadionneubau aufgrund seiner Finanzierung – als städtisches Steuergeschenk an den Profifußball – so für politisch nicht verantwortbar halten, gilt das auch für die obigen Baumaßnahmen bezüglich der Infrastruktur Wildpark. Deshalb beantragen wir deren Streichung.

 

Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Wildpark für den Erwerb von Finanzvermögen – Streichung

Wir beantragen die Streichung von 2 Mio € für die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Wildparkstadion in 2017.

Die im Haushaltsentwurf vorgesehene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Wildparkstadion in Höhe von 2 Mio EURO macht nur Sinn im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Wildparkstadions. Da wir den Stadionneubau aufgrund seiner Finanzierung – als städtisches Steuergeschenk an den Profifußball – so für politisch nicht verantwortbar halten, gilt das auch für die obige Eigenkapitalausstattung.

Deshalb beantragen wir deren Streichung.

 

Projektzuschuss „Wissenschaftsjahr“ an das Zentrum für Kunst- und Medientechnologie

Wir beantragen die Einstellung von 40.000 € pro Jahr als Zuschuss für das Projekt „Wissenschaftsjahr“ des ZKM.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Zuschüsse für das Projekt „Wissenschaftsjahr“ des ZKM ab 2017 gestrichen.

Angesichts der weltweiten Beachtung, die das ZKM findet und von der auch die Stadt sehr profitiert, ist die Streichung dieses Zuschusses kontraproduktiv und kulturpolitisch das falsche Signal. Mit diesem Antrag möchten wir erreichen, dass das Projekt „Wissenschaftsjahr“ in 2017 und 2018 weiter wie bisher von der Stadt bezuschusst wird.

 

Erhöhung des Zuschusses für das Sandkorn-Theater

Wir beantragen die Erhöhung des Zuschusses für das Sandkorntheater um 25.625 in 2017 und 26.266 in 2018.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Zuschüsse für das Sandkorntheaters ab 2017 gekürzt.

Das Sandkorntheater ist seit vielen Jahren weit über Karlsruhe hinaus bekannt und anerkannt. Eine Kürzung des Zuschusses ist kulturpolitisch kontraproduktiv. Mit diesem Antrag wollen wir den städtischen Zuschuss an das Sandkorntheater wieder auf das Niveau von 2015 und 2016 heben.

 

Streichung der Entgelterhöhung in der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Wir beantragen die Streichung der Entgelterhöhung in der Ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule um 5 Prozent ab dem Schuljahr 2017/18.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich diese Entgelterhöhung beschlossen.

Bildung ist eine öffentliche Aufgabe und sollte von der öffentlichen Hand voll getragen werden. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen Bildungserfolg nicht von der eigenen Begabung sondern vom sozialen Status der Familie abhängt. Die vielen Gebühren und Entgelte, die Eltern für Kinderbetreuung und für die Schulbildung zu zahlen haben, belasten vor allem junge Familien, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern so, dass die Teilhabe dieser Familien und deren Kinder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zum Teil sehr eingeschränkt ist.

Wir halten deshalb Entgelterhöhungen in diesem Bereich für unzumutbar und beantragen deren Streichung.

 

Streichung der Erhöhung der Entgelte für Mittagessen an Ganztagsschulen

Wir beantragen die Streichung der Erhöhung der Entgelte für Mittagessen an Ganztagsschulen auf 4,00 € pro Essen ab dem Schuljahr 2017/18 sowie auf 4,10 € pro Essen ab dem Schuljahr 2019/20 sowie die Anpassung der Mittagessenpauschale auf einer kalkulatorischen Basis von 3,50 €.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich diese Erhöhung der Entgelte beschlossen.

Bildung ist eine öffentliche Aufgabe und sollte von der öffentlichen Hand voll getragen werden, einschließlich des Mittagessens in Ganztagsschulen. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen Bildungserfolg nicht von der eigenen Begabung sondern vom sozialen Status der Familie abhängt. Die vielen Gebühren und Entgelte, die Eltern für Kinderbetreuung und für die Schulbildung zu zahlen haben, belasten vor allem junge Familien, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern so, dass die Teilhabe dieser Familien und deren Kinder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zum Teil sehr eingeschränkt ist.

Wir halten deshalb Entgelterhöhungen in diesem Bereich für unzumutbar und beantragen deren Streichung.

 

Beibehaltung der kostenfreien SchoolCard für Grundschüler/innen – Einstellung der erforderlichen Mittel

Wir beantragen die Beibehaltung der kostenfreien ScoolCard für Grundschüler/innen. Dafür beantragen wir die Einstellung von:

 

a) 145.000 € in 2017 und

b) 362.500 € in 2o18

 

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Umstellung der kostenlosen ScoolCard für Grundschüler/innen auf eine Bezuschussung ab dem Schuljahr 2017/18 beschlossen.

Bildung ist eine öffentliche Aufgabe und sollte von der öffentlichen Hand voll getragen werden. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen Bildungserfolg nicht von der eigenen Begabung sondern vom sozialen Status der Familie abhängt. Die vielen Gebühren und Entgelte, die Eltern für Kinderbetreuung und für die Schulbildung zu zahlen haben, belasten vor allem junge Familien, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern so, dass die Teilhabe dieser Familien und deren Kinder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zum Teil sehr eingeschränkt ist.

Deshalb lehnen wir diese zusätzliche Belastung von Eltern ab. Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass die ScoolCard kostenfrei bleibt.

 

SPD, Bündnis 90 Die Grünen und die Linke, Hebelstr. 13, 76133 Karlsruhe:

Erhöhung des Mietkostenzuschusses für Selbsthilfegruppe Familienkreis e.V.

Die Selbsthilfegruppe Familienkreis e. V. ist eine Institution für Alkoholabhängige mit derzeit 100 Mitgliedern, die seit 1970 besteht. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit ermöglicht die SHG vielen Menschen wieder ein selbstbestimmtes Leben. Die SHG erhält von der Stadt Karlsruhe seit langem einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 10.368,48 €. Durch die Erhöhung von Nebenkosten ist die Miete auf 10.838,04 € gestiegen. Die SHG bittet nun um eine Erhöhung des Mietkostenzuschusses von 470 € im Jahr.

 

Streichung der Erhöhung der Eintrittspreise der Freibäder und Hallenbäder

Wir beantragen die Streichung der Preiserhöhungen bei Freibädern und Hallenbädern zum 01.01.2017.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Erhöhung der Preise für Freibäder und Hallenbäder zum 01.01.2017 beschlossen.

Die Eintrittspreise wurden bereits zum 01.01.2016 erhöht. Das permanente Drehen an der Preisschraube wird die Nutzung der Bäder für viele unattraktiver machen. Die preiswerte Nutzung öffentlicher Bäder ist ein wertvolles Gut.

Mit unserem Antrag wollen wir das Preisniveau der Frei- und Hallenbäder auf dem Niveau von 2016 belassen.

 

Streichung der Erhöhung der Bäderpreise des Vierordtbads

Wir beantragen die Streichung der Erhöhung der Eintrittspreise des Vierordtbads zum 01.01.2017.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich die Erhöhung dieser Eintrittspreise zum 01.01.2017 beschlossen.

Die Eintrittspreise des Vierordtbades wurden bereits zum 01.01.2015 erhöht. Das permanente Drehen an der Preisschraube wird die Nutzung des Vierordtbads für viele unattraktiver machen. Die preiswerte Nutzung öffentlicher Bäder ist ein wertvolles Gut. Mit unserem Antrag wollen wir das Preisniveau des Vierordtbads auf dem Niveau von 2016 belassen.

 

Erhöhung des Zuschusses für die Eiszeit (Eislauffläche im Rahmen der „Märchenhaften Weihnachtszeit“)

Wir beantragen die Einstellung von 40.000 € pro Jahr  zur Erhöhung des städtischen Zuschusses an die „Eiszeit“ (Eislauffläche im Rahmen der „Märchenhaften Weihnachtszeit“).

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Reduzierung des Zuschusses für die „Eiszeit“ um 40.000 € pro Jahr ab 2017 beschlossen.

Die Eislauffläche erfreut sich großer Beliebtheit v. a. bei jungen Menschen. Vermutlich sind viele darunter, denen der „klassische“ Weihnachtstrubel weniger zusagt, zumal, wenn sie aus anderen Kulturen kommen. Die Option der Stadt, das Projekt solle eingestellt werden, wenn keine volle Kostendeckung erzielt werden kann, ist nicht nachvollziehbar.

Mit unserem Antrag möchten wir den Zuschuss für die „Eiszeit“ wieder auf Niveau von 2016 anheben und damit zum Weiterbestehen dieses Angebots beitragen.

 

 Fortführung der 0,5 Personalstelle für den Bereich „Sport auf der Straße“

Wir beantragen die Einstellung von 26.500 € pro Jahr für die Weiterführung der 0,5 Personalstelle für den Bereich Sport auf der Straße.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich eine 0,5 Stelle für den Bereich „Sport auf der Straße“ gestrichen.

Anlass ist, dass der Stelleninhaber in den Ruhestand geht bzw. ging. Dieses offene Angebot für Kinder und Jugendliche, die noch nicht im Sportverein sind, wird nach Angaben der Stadt jährlich von rund 10.000 Kindern genutzt. Man darf diesem Projekt große soziale Integrationswirkungen zusprechen. Diese können unserer Ansicht nach kein Sparobjekt sein. Mit unserem Antrag wollen wir die Weiterführung der halben Stelle für den Bereich „Sport auf der Straße“ mit einer neuen Fachkraft erreichen.

 

Erhöhung des institutionellen Zuschusses des Badischen Staatstheaters auf das bisherige Niveau

Wir beantragen die Erhöhung des institutionellen Zuschusses für das Badische Staatstheater um

464.520 € im Jahr 2017 und 476.133 € im Jahr 2018.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich beschlossen, den institutionellen Zuschuss für das Badische Staatstheater in den Jahren 2017 und 2018 um 2 Prozent zu kürzen.

Das Badische Staatstheater ist seit Jahren sehr erfolgreich; mit neuen Formaten eröffnet es sich neue Kundenkreise in der Bevölkerung. Davon profitiert auch die Stadt Karlsruhe. Mittelkürzungen gefährden diese Entwicklung, sie schaden dem Badischen Staatstheater und der Stadt.

Mit diesem Antrag wollen wir den institutionellen Zuschuss für das Badische Staatstheater wieder auf das ursprüngliche Niveau anheben.

 

Erhöhung des institutionellen Zuschusses für das ZKM

Wir beantragen als Erhöhung des institutionellen Zuschusses für das ZKM die Einstellung folgender Mittel:

a) 177.541 € in 2017

b) 181.980 € in 2018

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung des institutionellen Zuschusses für das ZKM um 2 Prozent für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen.

Angesichts der weltweiten Beachtung, die das ZKM findet und von der auch die Stadt sehr profitiert, ist die Streichung dieses Zuschusses kontraproduktiv und kulturpolitisch das falsche Signal. Mit diesem Antrag möchten wir den Zuschuss für das ZKM wieder auf das Niveau von 2015 und 2016 anheben.

 

Erhöhung der instititionellen Zuschüsse für Soziokulturelle Zentren, Kinemathek, Tollhaus, Tempel, Wirkstatt usw.

Wir beantragen die Einstellung von:

a) 39.083 € in 2017

b) 40.060 € in 2018

für die Erhöhung der institutionellen Zuschüsse an Soziokulturelle Zentren Tollhaus, Tempel, Wirkstatt, Mikado und KOHI, für die Kinemathek, für den Badischen Kunstverein, für die Literarische Gesellschaft um 3,6 % ab 2017.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Zuschüsse an diese Kulturinstitutionen um 3,6% ab 2017 gekürzt.

Diese Kürzung ist kulturpolitisch kontraproduktiv. Zudem ist zu befürchten, dass das Land seine entsprechende Komplementärförderung ebenfalls kürzt. Diese Kultureinrichtungen sind überwiegend aus ehrenamtlichen Initiativen heraus entstanden, sie prägen und fördern als „Unikate“ das kulturelle Leben unserer Stadt. Mit diesem Antrag soll der Stand der Zuschüsse auf dem Niveau von 2015 und 2016 erhalten bleiben.

 

Erhöhung des Zuschusses für das Projekt „Kooperation Schule-Verein“

Wir beantragen die Einstellung von 30.000 je für 2017 und 2018, um den jährlichen Zuschuss für das Projekt Kooperation Schule-Sport wieder auf 150.000 EURO pro Jahr anzuheben.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung des Zuschusses für das Projekt Kooperation Schule-Verein von 150.00 auf 120.000 jährlich beschlossen. Diese Kürzung geht zulasten der Kinder und Jugendlichen an Ganztagsschulen.

Aufgrund der großen Nachfrage waren die Zuschüsse für dieses Projekt erst im DHH 2013/14 auf 150.000 € angehoben worden. Alle diese Mittel wurden jährlich für 140 bis 150 Angebote abgerufen. Das Projekt gilt als Erfolgsprogramm für Bewegungsangebote an Ganztagsschulen, die diese so nicht anbieten können. Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass dieses Bewegungsangebot für Schulen wieder bedarfsdeckend angeboten werden kann.

 

Erhöhung des Zuschusses für das präventive Gesundheitsprojekt „In Schwung“

Wir beantragen die Einstellung von 5.000 € pro Jahr für die Erhöhung des Zuschusses an das Gesundheitsprojekt IN SCHWUNG.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Reduzierung des Zuschusses an IN SCHWUNG um 5.000 € pro Jahr ab 2017 beschlossen. Das ist eine Mittelkürzung von 20 Prozent.

Dieses Gesundheitsprojekt für Menschen in der zweiten Lebenshälfte läuft seit vielen Jahren erfolgreich in vielen Stadtteilen. Ein solches Projekt massiv zu kürzen ist kontraproduktiv. Mit unserem Antrag wollen wir den Zuschuss auf dem Niveau von 2016 weitergeführt sehen.

 

Fortführung des Zuschusses für „Kinder in Bewegung“

Wir beantragen die Einstellung von 24.300 € pro Jahr für die Fortführung des Projekts „Kinder in Bewegung“.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich den Zuschuss für das Projekt „Kinder in Bewegung“ ab 2017 gestrichen.

Begründet wurde das mit der Doppelstruktur durch das neue Programm „Bewegungswelt in Karlsruher Kindergärten“. Auch wenn es gemeinsame Schnittmengen geben dürfte ist für uns nicht belegt, dass der Bedarf bzw. die Nachfrage für das Projekt „Kinder in Bewegung“ durch das neue Programm völlig aufgehoben ist.

Deshalb wollen wir mit diesem Antrag die Förderung von „Kinder in Bewegung“ auch für 2017 und 2018 sichern. Der Bedarf an und die Nachfrage nach dem Projekt sollte zweifelsfrei festgestellt sein, bevor man finanzielle Entscheidungen trifft.

 

Fortführung der Förderung der Kindersportschulen

Wir beantragen die Einstellung von 30.000 € in 2018 als Zuschuss für die Kindersportschulen von MTV, PSK und SSC.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Streichung der Zuschüsse an die Kindersportschulen beschlossen.

Kindersportschulen bieten für die Altersgruppe 3 bis 11 Jahre ein sportartenübergreifendes Bewegungsangebot an. Laut Auskunft der Stadt haben sich die drei Kindersportschulen „… in den Vereinen etabliert … bei allen Vereinen gibt es Wartzeiten“. Was eher für eine Erhöhung der Zuschüsse spricht. Der Bewegungsmangel bei Kindern ist bekannt und wenn Eltern ihre Kinder in die Kindersportschule schicken, ist das zu begrüßen und zu fördern.

Mit diesem Antrag möchten wir die städtische Förderung der Kindersportschulen fortführen.

 

Erhöhung der Zuschüsse an Privatschulen um 9 Prozent

Wir beantragen die Einstellung von 23.760 € pro Jahr für die Erhöhung der Zuschüsse an Privatschulen (Schulgeld, Betriebskostenzuschuss, Erbbauzinsermäßigung) um 9 Prozent.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung der Zuschüsse an Privatschulen um 9 Prozent ab 2017 beschlossen.

Die Privatschulen in Karlsruhe erfüllen einen wichtigen Bildungsauftrag. Bei den Ausgaben für Bildung ist Deutschland insgesamt auf hinteren Rängen. Bildungskosten sind gute Investitionen in die Zukunft, hier darf nicht gestrichen werden. Mit dem Antrag wollen wir den Zuschuss wieder auf das Niveau von 2016 anheben.

 

Erhöhung des Zuschusses für Online-Lizenzen des Stadtmedienzentrums für digitale Unterrichtsmaterialien um 25 Prozent

Wir beantragen die Einstellung von 15.000 € pro Jahr für die Erhöhung des Zuschusses für Online-Lizenzen des Stadtmedienzentrums für digitale Unterrichtsmaterialien um 25 Prozent.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung dieses Zuschusses um 25 Prozent ab 2017 beschlossen.

Aus der Internetseite der Stadt Karlsruhe: „Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) – mit den beiden Stadtmedienzentren Karlsruhe und Stuttgart – unterstützt Lehrkräfte in BW beim Einsatz neuer Medien im Unterricht. Es bietet pädagogische Beratung, Unterrichtsmedien on- und offline und stellt schulische Computernetze zur Verfügung. – Das Stadtmedienzentrum Karlsruhe betreibt zudem die Kinder- und Jugendvideothek ‚Filmkiste e.V.‘, in der nach pädagogischen Kriterien ausgewählte Medien vorgehalten werden.“

Die Kürzung von Zuschüssen, die den Einsatz der Neuen Medien in den Schulen und in der Kinder- und Jugendbibliothek fördern sollen, ist für uns nicht akzeptabel. Mit diesem Antrag soll der Zuschuss auf dem Niveau von 2015 und 2016 verbleiben.

 

Weiterführung des Jugendbegleiterprogramms an Schulen mit einer Kofinanzierung in Höhe von

50 % der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel

Wir beantragen die Weiterführung der städtischen Kofinanzierung des Jugendbegleiterprogramms an Schulen in Höhe von 50 % der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel – und dafür die Einstellung von

a) 49.000 € in 2017 und

b) 98.000 € in 2018

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die städtische Kofinanzierung des Jugendbegleiterprogramms ab 2017 gestrichen.

Das Programm bewährt sich seit vielen Jahren. 44 Schulen haben dieses Programm erhalten. Die Stadt führte als Begründung für die Streichung lediglich an, dass das eine Freiwillige Leistung sei und damit entfallen könne.

Mit diesem Antrag wollen wir die erreichen, dass die städtische Kofinanzierung in 2017 und 2018 weiter beibehalten wird.

 

Flexible Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche – Zuschuss zur Weiterführung der Betreuungangebote nach Wegfall der Landesförderung

Wir beantragen die Einstellung von 46.500 € pro Jahr für Betreuungsangebote der Kinder-Stadtkirche e.V.

Die Landesregierung hat die Förderung mehrerer Betreuungsangebote eingestellt. Die Weiterführung dieser Angebote ist aufgrund der Nachfrage geboten, weshalb diese Betreuungsangebote über den städtischen Haushalt weiter gefördert werden sollen.

Es handelt sich im Einzelnen um:

Nachmittagsbetreuung an der Waldschule Neureut – 18.000 €

Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule – 14.000 €

Nachmittagsbetreuung im Hanns-Löw-Haus, Kreuzstr. 13 – 14.000 €

 

Projekt PaxxAn des Internationalen Bunds – Beibehaltung des Zuschusses von 2016

Wir beantragen die Einstellung von 25.550 € pro Jahr als Zuschuss für das Projekt „PaxxAn“ (Hausaufgabenhilfe und Prüfungsvorbereitung für Schüler/innen) des Internationalen Bunds (IB).

Dieses Projekt soll in voller Höhe wie bisher (2016) weiter von der Stadt bezuschusst werden.

 

Projekt Quereinsteiger – Beibehaltung des Zuschusses von 2016

Wir beantragen die Einstellung von 76.650 € pro Jahr als Zuschuss für das Projekt „Quereinsteiger“ des Internationalen Bunds (IB).

Dieses Projekt soll in voller Höhe wie bisher weiter von der Stadt bezuschusst werden.

 

Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter – Beibehaltung des Zuschusses von 2016

Wir beantragen die Einstellung von 45.990 € pro Jahr als Zuschuss für das Projekt „Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“ (Ergänzende Deutschförderung für Schüler/innen) des Christlichen Jugenddorfes Karlsruhe.

Dieses Projekt soll in voller Höhe wie bisher weiter von der Stadt bezuschusst werden.

 

Weiterführung der Zusschüsse an die Klosterruine Frauenalb

Wir beantragen die Einstellung von 23.300 € für das Jahr 2018 zur Weiterführung der Zuschüsse an die Klosterruine Frauenalb.

Die Klosterruine Frauenalb ist der bedeutendste Klosterbau in Nordbaden. Der Erhalt ist aufwändig. Die Klosterruine ist mittlerweile eine gut genutzte Kulturstätte mit Konzerten und Theaterauftritten. Die Streichung des städtischen Zuschusses ab 2018 ist für eine wirtschaftlich prosperierende Großstadt wie Karlsruhe ein kulturpolitisch äußerst negatives Signal. Mit diesem Antrag soll der Zuschuss weiter gewährt werden.

 

Beamtenrechtliche Beförderungen wie bisher nach Erfüllung der Wartezeiten während des gesamten Haushaltsjahres

Wir beantragen die Einstellung von 300.000 € in 2017 und in 2018, um die Beförderungen im Beamtenbereich wieder während des gesamten Haushaltsjahres je nach Erfüllung der Wartezeiten zum jeweiligen Monatsbeginn zu vollziehen.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Verschiebung aller beamtenrechtlichen Beförderungen auf Termine ab dem 1. August eines Kalenderjahres beschlossen. Das ist eine quasi Bestrafung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Haushaltsprobleme. Es ist keine Maßnahme zur Personalmotivierung, sondern das Gegenteil. Deshalb beantragen wir, dass die Beförderungen im Beamtenbereich wieder während des gesamten Haushaltsjahres erfolgen.

 

Grundausstattung für Schwangere und Kinder unter einem Jahr – Erhöhung auf das Niveau von 2016

Wir beantragen die Einstellung von 142.800 € pro Jahr für die Anhebung der Grundausstattung für Schwangere und Kinder unter einem Jahr und einem bis unter 2 Jahren auf das Niveau von 2016.

1999 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Grundausstattung für Schwangere erheblich aufzustocken. Karlsruhe hatte damit diesem Bereich 17 Jahre lang eine vergleichsweise überdurchschnittlich gute soziale Leistung.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich diese Grundausstattung nahezu halbiert, und zwar auf die Höhe der geltenden Richtlinien des Städte- und Landkreistags Baden-Württemberg.

Betroffen davon sind lt. Stadtverwaltung – unter Berücksichtigung der derzeitigen Kinder im Alter von unter einem Jahr und ein bis unter zwei Jahre im Jobcenter Stadt Karlsruhe – ca. 300 Leistungsfälle pro Jahr. Wir halten diese Kürzung der Grundausstattung für sozialpolitisch nicht vertretbar. Die davon betroffenen Frauen und Kinder werden damit geradezu abgestraft. Mit unserem Antrag wollen wir die Grundausstattung für Schwangere und Kinder unter einem Jahr wieder auf die bis 2016 gewährte Höhe anheben.

 

Erhöhung des Zuschusses an den Hebammenverband Baden-Württemberg

Wir beantragen die Einstellung von 48.200 € pro Jahr für die Erhöhung des Zuschusses an den Hebammenverband Baden-Württemberg.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung dieses Zuschusses um 48.20o € jährlich beschlossen.

Erst für den Doppelhaushalt 2015/2016 hatte der Gemeinderat die Förderung des Hebammenverbandes BW in Höhe von 125.000 € jährlich für folgendes beschlossen: Die Hebammen erhalten für die Übergabe der Begrüßungsmappen der Frühen Prävention inklusive eines ausführlichen Informations- und Beratungsgespräches eine Vergütungspauschale von 50 Euro pro Beratungsleistung und Familie. Des Weiteren beinhaltet der Zuschuss eine Pauschale in Höhe von 1.800 Euro für eine Verwaltungskraft, die für die Abrechnung mit den Hebammen zuständig ist.

Wenn nicht genügend Hebammen zur Verfügung stehen sollten, um den Bedarf abzurufen, sind wir dafür, dass der Betrag zur Verbesserung der Situation der Hebammen eingesetzt wird. Dazu könnte ein Sperrvermerk sinnvoll sein.

 

Streichung der Gebührenerhöhung beim Badischen Konservatorium

Wir beantragen die Streichung der Gebührenerhöhung für das Badisches Konservatorium in 2017 und 2018.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 3 Prozent alle 2 Jahre beschlossen. Es handelt sich um Unterrichtsgebühren (Einzel-, Gruppe-, Klassenunterricht, Instrumentengebühren, Verwaltungsgebühren.

Wir sehen das Badische Konservatorium als eine musische Bildungseinrichtung, die für Alle offenstehen sollte, unabhängig von Einkommensverhältnissen. Schon jetzt übt die Gebührenstruktur eine soziale Selektion aus. Durch permanente Gebührenerhöhungen wird diese noch verstärkt.

Mit unserem Antrag möchten wir die Gebühren auf dem Niveau von 2016 belassen.

 

Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband

Wir beantragen die Einstellung von 49.935 € pro Jahr für die Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung des Zuschusses an den Caritasverband um 9 Prozent ab 2017 beschlossen, die auch durch Einschränkung oder komplette Einstellung von Hilfsprojekten erbracht werden kann.

In einer Zeit, in der unbestritten soziale Probleme zunehmen, auch Verarmung und sozialer Abstieg, müssten die Organisationen der Wohlfahrt mit mehr Mitteln ausgestattet werden um die integrativen Kräfte in der Gesellschaft zu stärken. Mit einer Mittelkürzung werden Menschen mit sozialen und anderen Problemen für eine verfehlte Haushaltspolitik in Anspruch genommen. Das ist ein ganz schlechtes und ungerechtes Signal an die Wohlfahrtsorganisationen selbst und an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Damit erzeugt man im schlimmsten Fall weitere negative Folgewirkungen.

 

pro familia Ehe- und Familienberatungsstelle – Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich der Mieterhöhung

Wir beantragen die Einstellung von 5.000 € pro Jahr zum Ausgleich einer Mieterhöhung ab September 2016.

Die Eheberatungsstelle hat im Rahmen der Haushaltseinsparungen bereits eine Mittelkürzung von 2.400 € zu verkraften. Die ab 1. September 2016 anstehende Mieterhöhung um 5.000 € pro Jahr kann dagegen aus eigener Kraft nicht mehr aufgefangen werden. Mit der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses soll das gute Angebot der Ehe- und Familienberatungsstelle weiterhin aufrechterhalten werden.

 

Erhöhung des Zuschusses für das Festival Premiere des Badischen Staatstheaters

Wir beantragen als Zuschuss für das Festival Première des Badischen Staatsttheaters die Einstellung der erforderlichen Mittel:

a) damit das Festival Première des Badischen Staatstheaters wie bisher jährlich stattfinden kann

b) der Zuschuss soll jährlich, wie 2015 und 2016, 75.000 € betragen.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich beschlossen, den Zuschuss für das jährlich stattfindende Festival Première ab 2017 massiv zu kürzen; außerdem soll das Festival nur noch alle 2 Jahre stattfinden.

Das Badische Staatstheater ist seit Jahren sehr erfolgreich; mit neuen Formaten eröffnet es sich neue Kundenkreise in der Bevölkerung, und es befördert das Image der Stadt Karlsruhe. Mittelkürzungen gefährden diese Entwicklung, sie schaden dem Badischen Staatstheater und der Stadt.

 

3 D-Filmfestival „Beyond“ – Erhöhung des Zuschusses für Durchführung des Festivals in 2018

Wir beantragen die Einstellung von zusätzlichen 50.000 € in 2018 für die Durchführung des 3 D-Filmfestivals Beyond.

Der Gemeinderat hat im April 2016 mehrheitlich die Reduzierung des Zuschusses für das 3 D-Filmfestival beschlossen. Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass das Filmfestival in 2018 in der bisherigen Weise finanziell unterstützt wird.

 

Erhöhung der Zuschüsse für sonstige Kulturinstitutionen im Theaterbereich

Wir beantragen zur Erhöhung der Zuschüsse für sonstige Kulturinstitutionen im Theaterbereich die Einstellung von:

a) 42.927 € für 2017

b) 44.000 € für 2018

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die institutionellen Zuschüsse für Kulturinstitutionen im Theaterbereich pauschal um 3,6 % ab 2017 zu kürzen.

Das trifft viele kleinere dieser Institutionen sehr schmerzhaft, es trifft das ehrenamtliche kulturelle Engagement, auch die Amateurtheater. Das ist eine der negativen Wirkungen des Sparens mit der Methode Gießkanne. Wir lehnen dies kulturpolitisch ab und wollen mit diesem Antrag die bisherige Förderhöhe wieder herstellen.

 

Erhöhung des Zuschusses an das Diakonische Werk

Wir beantragen die Einstellung von 181.471 € pro Jahr für die Erhöhung des Zuschusses an das Diakonische Werk.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung des Zuschusses an das Diakonische Werk um 9 Prozent ab 2017 beschlossen, die auch durch Einschränkung oder komplette Einstellung von Hilfsprojekten erbracht werden kann.

In einer Zeit, in der unbestritten soziale Probleme zunehmen, auch Verarmung und sozialer Abstieg, müssten die Organisationen der Wohlfahrt mit mehr Mitteln ausgestattet werden um die integrativen Kräfte in der Gesellschaft zu stärken. Mit einer Mittelkürzung werden Menschen mit sozialen und anderen Problemen für eine verfehlte Haushaltspolitik in Anspruch genommen. Das ist ein ganz schlechtes und ungerechtes Signal an die Wohlfahrtsorganisationen selbst und an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Damit erzeugt man im schlimmsten Fall weitere negative Folgewirkungen. Mit unserem Antrag möchten wir deshalb diesen Zuschuss wieder auf die ursprüngliche Höhe anheben.

 

Erhöhung der institutionellen Zuschüsse für sonstige Kulturinstitutionen im Bereich der Musikpflege

Wir beantragen zur Erhöhung der Zuschüsse für Kulturinstitutionen im Bereich der Musikpflege die Einstellung von:

a) 16.400 € für 2017

b) 16.810 € für 2018

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die institutionellen Zuschüsse für Kulturinstitutionen im Bereich der Musikpflege pauschal um 3,6 % ab 2017 zu kürzen.

Das trifft viele v.a. kleinere dieser Institutionen sehr schmerzhaft, und es trifft oft das ehrenamtliche kulturelle Engagement. Die Auswirkungen auf die Betroffenen stehen in keinem Verhältnis zu dem damit erreichten Sparerfolg. Wir lehnen dies kulturpolitisch ab und wollen mit diesem Antrag die bisherige Förderhöhe wieder herstellen.

 

Erhöhung des Zuschusses an den Paritätischen Wohlfahrtsverband mit seinen Teilorganisationen

Wir beantragen die Einstellung von 287.957 € pro Jahr für die Erhöhung des Zuschusses an den Paritätischen Wohlfahrtsverband und seinen Teilorganisationen.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung des Zuschusses an den Paritätischen Wohlfahrtsverband um 9 Prozent ab 2017 beschlossen, die auch durch Einschränkung oder komplette Einstellung von Hilfsprojekten erbracht werden kann.

In einer Zeit, in der unbestritten soziale Probleme zunehmen, auch Verarmung und sozialer Abstieg, müssten die Organisationen der Wohlfahrt mit mehr Mitteln ausgestattet werden um die integrativen Kräfte in der Gesellschaft zu stärken. Mit einer Mittelkürzung werden Menschen mit sozialen und anderen Problemen für eine verfehlte Haushaltspolitik in Anspruch genommen. Das ist ein ganz schlechtes und ungerechtes Signal an die Wohlfahrtsorganisationen selbst und an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Damit erzeugt man im schlimmsten Fall weitere negative Folgewirkungen.

Mit unserem Antrag möchten wir deshalb diesen Zuschuss wieder auf die ursprüngliche Höhe anheben.

 

Erhöhung der Zuschüsse an die sonstigen Empfänger freiwilliger Leistungen

Wir beantragen die Einstellung von 182.465 € pro Jahr für die Erhöhung der Zuschüsse an die sonstigen Empfänger freiwilliger Leistungen.

Im April 2016 hat der Gemeinderat mehrheitlich die Kürzung der Zuschüsse an die sonstigen Empfänger freiwilliger Leistungen um 9 Prozent ab 2017 beschlossen, die auch durch Einschränkung oder komplette Einstellung von Hilfsprojekten erbracht werden kann.

In einer Zeit, in der unbestritten soziale Probleme zunehmen, auch Verarmung und sozialer Abstieg, müssten diese Organisationen mit mehr Mitteln ausgestattet werden um die integrativen Kräfte in der Gesellschaft zu stärken. Mit einer Mittelkürzung werden Menschen mit sozialen und anderen Problemen für eine verfehlte Haushaltspolitik in Anspruch genommen. Das ist ein ganz schlechtes Signal an die Wohlfahrtsorganisationen selbst und an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Damit erzeugt man im schlimmsten Fall weitere negative Folgewirkungen. Mit unserem Antrag möchten wir deshalb diese Zuschüsse wieder auf das Niveau von 2016 anheben.

Zusatzantrag vom 14.11.2016 –  zur 1. Veränderungsliste der Stadt:

 

Neues Wildparkstadion – Streichung der Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

Wir beantragen die Streichung von 3 Mio EURO in 2017 und 4.000.000 Mio EURO in 2018.

Beides sind Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Wildparkstadions.

Wir lehnen dieses Bauprojekt wegen des finanziellen Konstrukts ab. Es handelt sich um ein Steuergeschenk an das Gewerbe Profifußball, weil gesicherte Rückzahlungsgarantien fehlen. Gleichzeitig belegen Stadt und Gemeinderatsmehrheit einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger mit harten Sparmaßnahmen. Das ist keine soziale Politik.

 

ENDE


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