Unfälle vor Schulen und Kitas werden nicht gesondert erfasst

07. Februar 2017  Allgemein, Anfragen, Berichte

Manchmal ist keine Antwort auch eine Antwort. Die Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe gibt es nicht her, Unfallgeschehnisse vor Schulen und Kitas auszuwerten, weil Schulen und Kitas nicht in der entsprechenden Datenbank erfasst sind. Wir halten das für einen Mangel, der behoben werden muss und werden an der Sache dranbleiben. Unten unsere Anfrage zur Verkehrssicherheit vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen – und die Antworten der Stadt. (d.e.)

1. Wie haben sich die Unfallzahlen im Nahbereich von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in den letzten 3 Jahren entwickelt?

a) Körperliche Schäden von Kindern und Jugendlichen b) Sachschäden

Das die Unfallstatistik führende Polizeipräsidium Karlsruhe teilte der Verwaltung mit, dass eine entsprechende Auswertung durch die vorhandene Datenbank nicht durchgeführt werden kann. Die Standorte von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind in dem betreffenden System nicht hinterlegt. Es würden demnach alle Standorte/Anschriften benötigt. Die Auswertung jeder einzelnen Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung würde dabei einen sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Nicht zuletzt ist auch der Begriff „Nahbereich“ nicht definiert.

2. In wie weit ist der Stadt möglich, vor Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Tempo 30 einzuführen?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h. Ein Abweichen davon konnte bislang nur bei einer erhöhten Gefahrenlage erfolgen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte festgelegt, dass vor Schulen, bei denen der Ausgang direkt auf die Straße führt, Tempo 30 während den allgemeinen Schulzeiten ausgesprochen werden kann.
Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung am 30. November 2016 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erleichtert. Weitere Details werden in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geregelt, welche hierzu jedoch noch nicht ergangen ist.

3. In wie weit hat die Stadt in den letzten 3 Jahren davon Gebrauch gemacht?

Von der unter Ziffer 2 ausgeführten Regelung wurde an folgenden Örtlichkeiten Gebrauch gemacht:

– Kapellenstraße/Schillerschule
– Moltkestraße/Hebelschule
– Welschneureuter Straße/Südschule
– Augustenburgstraße/Grundschule Grötzingen

4. In wie weit wird sie in Zukunft davon Gebrauch machen?

Die Verwaltung wird die neu geschaffenen Möglichkeiten ausschöpfen, sofern an den betreffenden Örtlichkeiten tatsächlicher Handlungsbedarf besteht. Unabhängig davon befinden sich bereits heute die überwiegende Anzahl von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in Tempo 30 Zonen.

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 17.01.17


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