Anfrage zur Demo der Rechten am 3. Juni – Stadt sagt, sie weiß noch nicht viel

20. März 2017  Allgemein, Anfragen, Berichte

zu unserer Anfrage nimmt die Stadt wie folgt Stellung:

1. Welche Gruppierungen haben Veranstaltungen im Rahmen des „Tag der deutschen Zukunft“ am 3. Juni und ggf. im Vorfeld in Karlsruhe angemeldet?

Eine Privatperson hat für die Partei „Die Rechte“ eine Versammlung zum Thema „Tag der deutschen Zukunft“ für den 3. Juni 2017 angemeldet.
Zudem sind bislang vom Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe und einer Privatperson für diesen Tag Gegen-Versammlungen angemeldet worden.

2. Welche Veranstaltungen wurden angemeldet und wie viele Teilnehmende werden erwartet?

Die Partei „Die Rechte“ plant eine Versammlung mit Aufzug. Erwartet werden laut Anmeldung 1000 Teilnehmende.
Die weiteren Anmeldungen sind noch nicht konkretisiert.

3. Wie schätzt die Stadt die Veranstalter, deren Umfeld und die Teilnehmenden am TddZ ein? Inwieweit sind rechtsradikale/neonazistische Hintergründe bekannt?

Es haben noch keine Kooperationsgespräche stattgefunden, diese sollen erst im März durchgeführt werden. Entsprechende Einschätzungen sind erst danach möglich.

4. Geht die Stadt von gewaltbereiten Teilnehmenden beim TddZ aus?

Bislang gibt es dazu keine konkreten Erkenntnisse. Auch hier müssen die Ergebnisse der
Kooperationsgespräche abgewartet werden.

Am 3. Juni findet in Karlsruhe ebenfalls die jährliche Großveranstaltung „Christopher Street Day“ (CSD) statt.

Ergänzende Erläuterungen Seite 2

5. Welche Maßnahmen zur Sicherheit in der Stadt und zur Sicherheit der Teilnehmenden des CSD plant die Stadt?

Für die Veranstaltung „Christopher Street Day“ existiert bereits ein Sicherheitskonzept. Ob und wenn ja, welche darüber hinaus gehenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sein werden, wird nach Durchführung der Kooperationsgespräche und in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe festzulegen sein.

6. Prüft die Stadt ein Verbot des TddZ bzw. hat sie ein Verbot beantragt?

Grundlage für ein Verbot einer Versammlung ist das Versammlungsgesetz. Bislang gibt es keine Erkenntnisse, die eine solche Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt begründen würden.

7. Gibt es einen Erfahrungsaustausch mit der Stadt Dortmund, die im Jahr 2016 Veranstaltungsort des TddZ war?

Ja. Bereits unmittelbar nach Eingang der Anmeldung für die Versammlung am 3. Juni 2017, hatte die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe Kontakt zu der Stadt Dortmund aufgenommen.

Stadt Karlsruhe – Der Oberbürgermeister- 14.03.2017


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