Interessierten BürgerInnen, auch dem Bürgerverein Nordstadt, wird es entlang geltender Rechtslage schlicht unmöglich gemacht, sich über neue Bauvorhaben in ihrem Stadtteil zu informieren. Das geht auch aus der Antwort des Oberbürgermeisters auf eine Nachfrage von Sabine Zürn hervor:
Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Flughafencasinos
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
das Anbringen von Bauschildern ist keine Pflicht für den Bauherren, allenfalls ein „Roter Punkt“ bzw. der Baufreigabeschein. Da die Informationen darauf, ebenfalls aus Datenschutzgründen, nicht sehr umfangreich sind, wird auch darauf oft verzichtet.
Das Bauordnungsamt ist, als untere Verwaltungsbehörde, für die Baugesuche zuständig. Die Anträge unterliegen dem Datenschutz, weshalb eine Information an die Bürgervereine nicht möglich ist. Auch das Stadtplanungsamt darf keine Auskünfte über die Bauanträge erteilen.
Die Ortsverwaltungen können, anders als die Bürgervereine, in die Baugesuche eingebunden werden, da dies in den Eingemeindungsverträgen vertraglich vereinbart wurde.
Das Interesse des Bürgervereins, Veränderung, welche den Stadtteil betreffen zu erfahren, kann ich gut nachvollziehen. Diese Themen werden üblicherweise im Planungsausschuss behandelt. In der Regel erhält der Vorsitzende zu Themen, welche den Stadtteil betreffen, auch eine Einladung. Allerdings können dort einzelne Bauvorhaben nicht besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Frank Mentrup
19. Juli 2017
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