Stadt lässt Bürgergesellschaft auflaufen – Kompensation für gesperrte Wasserwerkbrücke abgelehnt

26. Februar 2018  Allgemein, Anfragen, Position

Während der Renovierung der Wasserwerkbrücke ist der Zugang zum Oberwald von der Südstadt her erheblich erschwert. Die Bürgergesellschaft Südstadt hat deshalb von der Stadt verlangt: Öffnung des Osteingangs zum Zoo/Stadtgarten und kostenfreien Zooeintrtt für Kita-Gruppen. Beides hat die Stadt brüsk abgelehnt, wie an ihrer Antwort auf unsere Anfrage zu lesen ist (d.e):

1. Wird die Stadt folgenden Anliegen der Bürger-Gesellschaft Südstadt nachkommen?
a) Öffnung des Osteingangs zum Stadtgarten/Zoo während der Bauzeit für die neue Wasserwerkbrücke?
Wenn nein, warum nicht?

Die frühere Kasse Ost an der Augartenstraße wurde geschlossen, weil immer weniger Besu-chende des Zoologischen Stadtgartens den Eingang nutzten und die Besucherströme sich auf die Eingangskassen Süd (Hauptbahnhof) und Nord (Festplatz) konzentrierten. Um in wirtschaft-lich schwierigen Zeiten das Bestmögliche für die Karlsruher Bürgerschaft in puncto Zoologischer Stadtgarten zu erreichen, wurde das Kassen- und Kontrollpersonal der Anlage dort eingesetzt, wo es für die Bürgerschaft in der Summe den größtmöglichen Nutzen bringt und dies ist an den Eingangskassen Süd und Nord. Eine auch nur kurzzeitige Öffnung der ehemaligen Kasse Ost wäre alleine schon wegen der neu zu schaffenden Personalstellen unwirtschaftlich.

Der Gemeinderat entschied am 22.03.2016 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Zoologischer Stadtgarten Karlsruhe, dass es zwei Haupteingänge im Süden und Norden der Anlage geben soll und die ehemaligen Eingänge Ost und West (aus der Bundesgartenschau im Jahr 1967 stammend!) als Ausgangsmöglichkeit erhalten bleiben.

Aus diesem Grund wurde im Jahr 2017 der Ausgang Ost behinderten- und kinderwagengerecht umgebaut, damit er problemlos z. B. von Menschen mit Handicap und Eltern mit Kleinkindern genutzt werden kann. Im Entwicklungskonzept ist wohl erwähnt, dass für Jahreskarteninhaber die Möglichkeit gewährt werden soll, die Ausgänge Ost und West als Zugangsmöglichkeit zu nutzen. Die Umsetzung dieser Möglichkeit wurde von Seiten des Zoos bei der Planung und Anschaffung des neuen Kassensys-tems geprüft, mit dem Ergebnis, dass dies technisch und wirtschaftlich aus folgenden Gründen nicht umsetzbar ist:

– Um einen Kassenbetrieb beim ehemaligen Eingang Ost aufrecht zu erhalten, müssten mindestens drei Personalstellen geschaffen bzw. drei Mitarbeitende eingestellt werden. Dies wäre mit Personalkosten verbunden, die in keinem Verhältnis zu der Nutzung dieses Eingangs stehen.

– Der als Kassenhaus genutzte Container am Ausgang Ost stammt aus dem Jahr 2000 und stand zuvor auf dem Gelände der Expo in Hannover. Von dort wurde er in den Zoo-logischen Stadtgarten gebracht. Die Konstruktion des Containers war nie dafür vorge-sehen, über 15 Jahre als Kasse genutzt zu werden. Die Außen- und Innenwände sind inzwischen verwittert. Eine Nutzung als Kassenbereich und Arbeitsplatz ist nicht mehr möglich.

– Bei Beratungsgesprächen mit Firmen, die elektronische Kassensysteme mit automatisierten Zugangsbereichen anbieten, erhielt der Zoo immer wieder die Auskunft, dass elektronische Einlasssysteme nur fehlerfrei funktionieren, wenn sie zumindest unter einem überdachten Bereich (wettergeschützt) stehen. Der Ausgang Ost kann nicht überdacht werden, da dieser Bereich auch als Durchfahrt für Liefer- und Transportfahrzeuge genutzt werden muss. Bei fest montierten Einlasssystemen ist eine Durchfahrt für Fahrzeuge unmöglich.

– Bei einem automatisierten Zugangsbereich muss gewährleistet sein, dass nur die Inhabe-rin bzw. der Inhaber der Jahreskarte den Zugang nutzt und eine Nutzung durch eine andere Person ausgeschlossen ist. Diese Kontrolle setzt einen Abgleich mit Bild und Gesicht der berechtigten Person voraus. Dieser fehlerfreie Abgleich kann nur durch eine Person (Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Zoos) erfolgen. Mit dem Einsatz von zusätzlichem Personal entstehen Kosten. Zudem wird das Personal dann in heftige Diskussionen verwickelt, weil Personen, die eine Einlasskarte erwerben wollen, nicht einsehen, dass dies nur ein Zugang für Dauerkarteninhaber ist.

Aufgrund der nicht vorhandenen Personalstellen für einen zusätzlichen Kassen- bzw. Kontrollbereich, sowie den damit verbundenen zusätzlichen Kosten für Umbaumaßnahmen und elektronische Einlasssysteme, kann der ehemalige Eingang Ost – wenn auch nur kurzfristig – nicht wieder geöffnet werden.

b) Kostenfreier Besuch des Zoos für Kitas während der Bauzeit für die neue Wasserwerkbrücke?
Wenn nein, warum nicht?

Der Eintritt in den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe ist für Kinder aus Kindertageseinrichtungen schon immer frei. Pro fünf Kinder ist der Eintritt für eine Begleitperson ebenso frei. Weitere Begleitpersonen zahlen den ermäßigten Eintritt von 8,00 Euro (ab 1. März 2018 voraussichtlich 9,00 Euro).

 

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 20.02.2018


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