Hartz IV und der Kampf ums eigene Recht

Die Kehrseite des Wirtschaftsbooms: Laut dem Statistikamt der EU sind Arbeitslose in Deutschland im EU-Vergleich am stärksten von Armut bedroht. Das hat Methode und die heißt Hartz IV. Hartz IV schürt bei Vielen die Angst vor sozialem Abstieg und die Akzeptanz von Hungerlöhnen und unzumutbaren Arbeitsbedingungen.

Hartz-IV-Beziehende sind nicht nur arm, sie sehen sich auch einer Lawine fehlerhafter Bescheide ausgesetzt. In 2017 waren bundesweit über ein Drittel ihrer Widersprüche oder Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. Mittels einer Anfrage wollen wir wissen, wie die Zahlen in Karlsruhe sind. Wie viele Klagen und Widersprüche hat es gegeben und wie viele waren erfolgreich?

Auch im Falle des Erfolgs ist der Klageweg zusätzlicher Stress. Die Armutsbekämpfung der Stadt lindert die Folgen von Hartz-IV. Letztlich muss die Politik auf Bundesebene dieses menschenunwürdige System abschaffen, das maßgeblich zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt.

Niko Fostiropoulos
Stadtrat Die Linke

aus:

Karlsruhe: Stadtzeitung

Ausgabe vom 9. März 2018

Stimmen aus dem Gemeinderat: Die Linke: Hartz IV und der Kampf ums eigene Recht

 

 

Ka news 19.03.18

Arbeitslosengeld in Karlsruhe: Knapp 250 Klagen gegen Hartz IV-Bescheide

Es ist ein Thema das immer wieder für Diskussionen sorgt: Die Hartz IV-Regelung! Über 2.200 Widersprüche und knapp 250 Klagen gegen Hartz IV-Bescheide gingen im vergangenen Jahr beim Jobcenter ein. Das geht aus einer Anfrage der Karlsruher Linken an die Stadt hervor.

Jüngstes Beispiel im Hartz IV-Streit: Die Aussagen des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Seine Äußerungen zur Hartz IV-Regelung in Deutschland sorgten für teils große Kritik und Entrüstung – bei Politikern und Betroffenen. Spahn sprach in einem Zeitungsinterview unter anderem davon, dass „Hartz IV nicht Armut bedeute“ und „mit Hartz IV jeder das habe, was er zum leben brauche“. Auch in Karlsruhe sorgte das Thema Hartz IV zuletzt für Schlagzeilen. Aus Sicht der Karlsruher Linken sei die Sozialhilfeleistung Hartz IV „politisch gewollte Armut.“

Deshalb stellten die Fraktionsvorsitzenden der Linken im Gemeinderat, Sabine Zürn und Niko Fostiropoulus, eine Anfrage an die Stadt wie viele Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Bescheide vergangenes Jahr im Jobcenter der Stadt Karlsruhe eingegangen sind. In der Anfrage wollten die Stadträte wissen, wie hoch die Anzahl der Widersprüche und Klagen insgesamt war, wie vielen Widersprüchen und Klagen stattgegeben wurde und welche Veränderungen es entsprechend zum Vorjahr gab.

Zahl der Widersprüche 2017 leicht gesunken

Als Begründung führen die Gemeinderäte eine Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit an, wonach im Jahr 2017 rund 35 Prozent der Widersprüche und rund 40 Prozent der Klagen teilweise oder vollständig zugunsten der Widerspruchführenden und Klagenden entschieden wurde. Die Karlsruher Linken sehen in Hartz IV eine belastende Lebenslage für die Betroffenen.

Wie die Stadt in ihrer Stellungnahme erklärt, wurden im Jahr 2017 insgesamt 2.252 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide erhoben. Von den 2.342 bearbeiteten Widersprüchen wurde insgesamt 713 stattgegeben, was einem Anteil von 30 Prozent entspricht. Weiteren 113 Widersprüchen (4,8 %) wurde in Teilen stattgegeben. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Widersprüche im vergangenen Jahr um 3,3 Prozent zurück. Gleichzeitig konnten neun Prozent mehr Widersprüche vom Jobcenter erledigt werden.

Nur 16 Klagen wurde ganz oder teilweise stattgegeben

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 249 Klagen bei der Stadt Karlsruhe gegen Hartz IV-Bescheide ein. Das entspricht 28 Klagen (12,7 %) mehr als im Vorjahr. 214 Klagen wurden vor den Sozialgerichten abschließend verhandelt und damit 27 (14,4 %) mehr als noch im Vorjahr. Aufgrund der Dauer einzelner  Verfahren konnten nicht alle erhobenen Klagen im Jahresverlauf abschließend verhandelt werden.

Von den 214 verhandelten Klagen wurden 16 Klagen (7,5 %) ganz oder in Teilen stattgegeben. 73 Klagen (34,1 %) wurden nach Auskunft der Stadt im vergangenen Jahr vom Jobcenter abgelehnt. Die übrigen 125 Klageverfahren  (58,4 %) wurden anderweitig erledigt: etwa durch Vergleiche, Anerkenntnis oder Klagerücknahmen auf richterlichen Rat.

Hartz IV-Ablehnungsbescheid: Auf Widerspuch folgt Klage

Jede Antragsstellung ist mit einem Verwaltungsakt beim Jobcenter verbunden. Entscheidungen erhält der Antragssteller entweder als Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Antragssteller hat dann die Möglichkeit, den Antrag genau zu prüfen, der Bescheid verfügt über eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin steht was wann zu erledigen ist, wenn der Bescheid nicht korrekt ist.

Sollte der Bescheid nicht korrekt sein, hat der Antragssteller die Möglichkeit Widerspruch beim Jobcenter einzulegen. Wird auch der ganz oder in Teilen abgelehnt, hat der Antragssteller die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht einzulegen. Von da kann der Kläger bei weiteren Ablehnungen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und dort gegen die Antragsablehnung klagen.

 

https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Arbeitslosengeld-in-Karlsruhe-Knapp-250-Klagen-gegen-Hartz-IV-Bescheide;art6066,2199514

 


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