Das Bürokratie-Monster Hartz IV verschlingt Millionen allein an juristischen Streitigkeiten.. Staat und Politik lassen sich das gerne kosten. Nicht nur um Arbeitslose schnell in die Bedürftigkeit zu drängen. Die Hartz-IV Bürokratie soll die Betroffenen so weit erschöpfen und niederdrücken, dass sie jede Art von Beschäftigung annehmen. Dennoch wehren sich Viele gegen falsche Bescheide mit Widersprüchen und Klagen. Wie die entsprechenden Zahlen für Karlsruhe aussehen, hat die Stadt auf unsere Anfrage hin mitgeteilt:
1. Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide in 2017:
a.) Wie hoch war die Anzahl der Widersprüche insgesamt?
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 2.252 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide erhoben.
b.) Wie vielen dieser Widersprüche wurde stattgegeben?
(absolut und in Prozent)
Von den im Jahr 2017 bearbeiteten 2.342 Widersprüchen wurde insgesamt 713 Widersprüchen stattgegeben, das entspricht 30,4 Prozent.
c.) Wie vielen dieser Widersprüche wurde teilweise stattgegeben?
(absolut und in Prozent)
Von den im Jahr 2017 bearbeiteten Widersprüchen:
wurden insgesamt 113 Widersprüche teilweise stattgegeben, dies entspricht 4,8 Prozent.
d.) Welche Veränderungen gab es zu den entsprechenden Zahlen von 2016?
Widersprüche 2016 2017
Anzahl gesamt 2.329 2,252
Erledigte Widersprüche 2.148 2.342
Davon stattgegeben absolut 667 713
Stattgegeben in Prozent 31,1 30,4
Teilweise stattgegeben absolut 72 113
Teilweise stattgegeben in Prozent 3,4 4,8
2. Klagen gegen Hartz IV-Bescheide in 2017
a.) Wie hoch war die Anzahl der Klagen insgesamt?
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 249 Klagen gegen Hartz IV-Bescheide erhoben.
b.) Wie vielen dieser Klagen wurde stattgegeben/teilweise stattgegeben?
(absolut und in Prozent)
c.) Wie vielen dieser Klagen wurden stattgegeben mit Urteil /Beschluss?
(absolut und in Prozent)
Im Jahr 2017 wurden vor den Sozialgerichten insgesamt 214 Klagen
abschließend verhandelt. Aufgrund der Verfahrensdauer der einzelnen Klagen-
verfahren können nicht alle erhobenen Klagen im Jahresverlauf abschließend
verhandelt werden.
Zu b.) In einem Klageverfahren gibt es keine Stattgaben / teilweise Stattgaben
ohne Urteil beziehungsweise Beschluss seitens der Gerichte. Insoweit gehen
wir davon aus, dass die Frage darauf abzielt, dass hiermit eine Erledigung der
Klage durch ein Nachgeben / teilweise Nachgeben und ohne Nachgeben
während des Klageverfahrens erzielt wurde.
Von den im Jahr 2017 verhandelten 214 Klagen wurden 58,4 Prozent = 125 Klagen
anderweitig erledigt:
mit teilweise Nachgeben (Vergleich) 10 Klagen
mit Nachgeben (Anerkenntnis) 21 Klagen
ohne Nachgeben (Klagerücknahme auf richterlichen Rat) 94 Klagen.
Zu c.) Von den im Jahr 2017 verhandelten 214 Klagen wurden 16 Klagen
stattgegeben / teilweise stattgegeben mit Urteil / Beschluss (7,5 Prozent).
Ergänzend wurden von den 214 Klagen 73 Klagen abgewiesen mit Urteil / Beschluss (34,1 Prozent).
d.) Welche Veränderungen gab es zu den entsprechenden Zahlen von 2016?
Klagen
Klagen 2016 2017
Insgesamt 221 249
Erledigte Klagen 187 214
Davon:
Anderweitig erledigt mit Nachgeben/teilweise Nachgeben/ohne Nachgeben:
2016: 120=64,2% 2017: 125=58,4%
Stattgegeben/teilweise stattgegeben mit Urteil/Beschluss
2016: 15=8,0% 2017: 16=7,5%
Abgewiesen mit Urteil/Beschluss 2016: 50=26,7% 2017: 73=34,1%
Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 20.03.2018
MEDIEN-ECHO:
Karlsruhe: Stadtzeitung
Ausgabe vom 30. März 2018
Widersprüche
2017 gab es im Jobcenter Karlsruhe 2252 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide, davon wurden 30, 4 Prozent ganz und 4,8 Prozent teilweise stattgegeben, Veränderungen gegenüber 2016 liegen im einstelligen Bereich. Außerdem gab es 249 Klagen, davon waren 214 erfolgreich. Die Anzahl der Klagen stieg gegenüber 2016 um 12,7, erledigt wurden 14,4 Prozent. Abgewiesen wurden 2017 genau 73 Klagen, das Jahr zuvor 50. Diese Zahlen wollte Die Linke wissen.
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