Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten – Kassenärztliche Vereinigung grundsätzlich ahnungslos

27. Juli 2018  Allgemein, Anfragen, Berichte

Bundesweit beklagen Kliniken die hohe Zahl von Hilfesuchenden in ihren Notfallambulanzen. Das hat mehrere Gründe. Einer davon sind die langen Wartezeiten bei den Fachärzt/innen. Wie es damit in Karlsruhe aussieht, haben wir die Stadt gefragt. Die Antworten kommen primär von der Kassenärztlichen Vereinigung. Das macht prinzipiell Sinn, führt aber zu einer speziellen Überraschung: Für die Kassenärztliche Vereinigung ist das kein Thema. Also gibt es keine statistischen Erhebungen, weshalb man auch nur wenig bis gar nichts weiß. Das ist nicht der einzige Fall, in dem Interessen der Patientenschaft keine Rolle spielen, wenn nix daran zu verdienen ist.(d.e.)

Stellungnahme zur Anfrage: Versorgung mit niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen in Karlsruhe

  1. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Termin bei Allge-meinmediziner/innen in Karlsruhe?
    a) für Kassenpatient/innen
    b) für Privatpatient/innen

Die Kassenärztliche Vereinigung kann diese Frage nicht valide beantworten, da keine statistischen Erhebungen vorhanden sind.

2. Wie verteilen sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Termin je auf die Fachgebiete der in Karlsruhe tätigen Fachärzt/innen bzw. der jeweiligen Facharztpraxen (also je auf Internisten, Kinderärzte, Radiologen usw.)?
a) für Kassenpatient/innen
b) für Privatpatient/innen

Die Kassenärztliche Vereinigung kann diese Frage nicht valide beantworten, da keine statistischen Erhebungen vorhanden sind.

3. Bei welchen Fachgebieten sind die durchschnittlichen Wartezeiten am längsten, bei welchen am kürzesten? – Was sind die Gründe?

Der Kassenärztlichen Vereinigung liegen dazu keine gesicherten statistischen Erkenntnisse vor.

4. Welche Möglichkeiten auf schnelle Hilfe haben Patient/innen, die eine Facharztpraxis aufsuchen müssen aber vor monatelangen Wartezeiten stehen?

Laut Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es zwei Möglichkeiten:

Der Patient/die Patientin sollte immer zuerst einen Hausarzt aufsuchen und über diesen direkt mit einem Facharzt Kontakt aufnehmen.

Des Weiteren bietet die Kassenärztliche Vereinigung seit April 2017 einen Terminservice an. Die Terminservicestelle vereinbart – unter bestimmten Voraussetzungen – innerhalb von vier Wochen Termine beim Facharzt oder Psychotherapeuten.

5. In wie weit suchen diese Menschen dann die Ambulanzen der Krankenhäuser auf? Handelt es sich hier um relevante Zahlen?

Der Kassenärztlichen Vereinigung liegen dazu keine gesicherten statistischen Erkenntnisse vor.

6. Welche Wartezeiten auf einen Praxistermin hält die Stadt für akzeptabel bzw. vertretbar?

Dazu kann keine generelle Aussage gemacht werden, da Wartezeiten immer im Kontext zur Dringlichkeit der Behandlung gesehen werden müssen.

7. Die zum Teil monatelangen Wartezeiten bei Fachärzten könnten durch die Einrichtung kommunaler Ärztehäuser verkürzt werden. Wird die Stadt hier tätig werden? Wenn nein, warum nicht?

Wartezeiten hängen davon ab, wie viele Termine nachgefragt werden und gleichzeitig wie viele ärztliche Kapazitäten vorhanden sind. Durch die Einrichtung eines kommunalen Ärztehauses können jedoch die vorhandenen Arztkapazitäten nicht erhöht werden. Zudem bringen lange Wartezeiten in Städten und Kommunen auch den vorhandenen Ärztemangel zum Ausdruck. Ein kommunales Ärztehaus kann den Ärztemangel nicht beheben.

8. Welche Aufgaben könnte das Städtische Klinikum übernehmen bzw. welche Angebote könnte es schaffen, um den Mangel an Fachärzten/Fachärztinnen in Karlsruhe zu beheben?

Die Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur in sehr eingeschränktem Umfang berechtigt, ambulante (fachärztliche) Versorgungsleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten zu erbringen.

Den Leistungsumfang und die Leistungsmenge legt die Kassenärztliche Vereinigung anhand des festgestellten Versorgungsbedarfs (in Karlsruhe) fest.

Die Leistungserbringung ist nur über das Medizinische Versorgungszentrum am Städtischen Klinikum Karlsruhe in den dort vorhandenen Fachbereichen (Nuklearmedizin, Labormedizin, Transfusionsmedizin, Mikrobiologie, Strahlentherapie, Pathologie, Onkologie, hausärztliche Notfallversorgung) über sogenannte persönliche Ermächtigungen von Fachärzten des Klinikums sowie im Bereich der Psychiatrie über psychiatrische Institutsambulanzen möglich.

Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden durch das Städtische Klinikum Karlsruhe bereits in diesen Formen genutzt.

 

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 17.07.2018

 

 

 


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