Volkswohnung saniert die Kronenstr. 24

18. Dezember 2018  Allgemein, Anfragen

Das Anwesen Kronenstr. 24 (Volkswohnung) ist ein zentrales Gebäude am Kronenplatz. Was bedeutet die anstehende Sanierung für die MieterInnen? wollten wir wissen. Die Antwort der Stadt: Es wird kein Vertreibungseffekt entstehen …

1. In welchem Umfang wird das Gebäude saniert?
2. Wann ist mit dem Beginn, wann mit dem Ende der Sanierung zu rechnen?
3. Bleiben die Bewohner/innen während der Sanierung in den Wohnungen oder stellt die Volkswohnung Ersatzwohnungen zur Verfügung?
4. Zu welchen Einschränkungen wird der Sanierungsverlauf für die Mieterschaft führen?
5. Welche Auswirkungen wird die Sanierung auf die Miethöhe haben?
6. Welche Maßnahmen wird die Volkswohnung bzw. die Stadt ergreifen, damit die Sanierung nicht über Mieterhöhungen zu einer Vertreibung von Mieter/innen führt?

Die geplante Sanierung/Modernisierung des Objektes in der Kronenstraße 24 befindet sich aktuell noch in der Vorentwurfsphase, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen zu konkreten Maßnahmen, Baubeginn und voraussichtlicher Fertigstellung getroffen werden können. Aktuell plant die VOLKSWOHNUNG neben Fassadensanierungsmaßnahmen auch eine Strangsanierung der Zu- und Abwasserleitungen sowie eine Erneuerung der Elektroinstallation. In diesem Zuge werden auch sämtliche Bäder erneuert. Die Arbeiten werden voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2020 beginnen und eine Dauer von ca. 15 Monaten in Anspruch nehmen. Die Maßnahmen sind aktuell im bewohnten Zustand geplant.

Die VOLKSWOHNUNG wird aber in der Regel Ausweichwohnungen zur Verfügung stellen und den Mieterinnen und Mietern während der lärmintensiven Arbeiten innerhalb der Wohnung zur temporären Zwischennutzung anbieten. Während der Sanierungsarbeiten wird es zu Lärm und Verschmutzungen kommen; während der Erneuerung der Bäder sind diese nur eingeschränkt nutzbar. In diesem Zusammenhang werden Alternativen für die unmittelbar betroffenen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung gestellt. Die Mieten werden, wie bei allen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der VOLKSWOHNUNG, sozialverträglich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhöht, sodass hier kein Vertreibungseffekt entsteht. Bei Bedarf bietet die VOLKSWOHNUNG Alternativen im eigenen Wohnungsbestand an.

 

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 27.11.2018


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