Antworten der Stadt zu Alten- und Pflegeheimen

11. März 2019  Allgemein, Anfragen

Es ist erstaunlich zu was es heutzutage alles KEINE Statistiken gibt oder geben soll. Wo doch im Pflegebereich der Dokumentationsaufwand bekanntlich überbordend ist. Einen ungezügelten Drang nach Transparenz kann man der Stadt angesichts ihrer Antworten auf unsere Anfrage sicher nicht unterstellen:

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Wie viele Alten- und Pflegeheime gibt es in Karlsruhe und wie viele davon sind:
    Privatunternehmen
    Träger Sozialorganisationen
    Städtisch?

Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es derzeit 41 Alten- und Pflegeheime. Zehn Einrichtungen werden von Privatunternehmen, 31 von gemeinnützigen Trägern betrieben.
Die Stadt Karlsruhe betreibt direkt keine eigenen Einrichtungen. Die Heimstiftung und die
Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung sind rechtlich selbständig. Beides sind juristi-sche Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützig.
Von den 31 Einrichtungen gemeinnütziger Träger betreiben die Heimstiftung drei und die Karl-Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung zwei Einrichtungen.

2. Wie hoch ist je die Anzahl/Quote von Heimen, in denen der Tariflohn gezahlt wird?

Privatunternehmen

Träger Sozialorganisationen

Städtisch

Zur Bezahlung der Mitarbeitenden im Bereich der stationären Pflege liegen der Verwaltung grundsätzlich keine Erkenntnisse vor. Lediglich die Personalabrechnung für die Mitarbeiten-den der Heimstiftung erfolgt durch das Personal- und Organisationsamt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wird angewendet.
Ergänzende Erläuterungen Seite 2

3.a) Wie definiert sich der geforderte Stellenschlüssel für Alten- und Pflegeheime?
b) In wie vielen Alten- und Pflegeheimen (Anzahl und Prozent) in Karlsruhe wurde er – je in den Jahren 2015 bis heute – real nicht eingehalten?

4. In wie vielen Heimen wurde der geforderte Anteil an Fachkräften (Anzahl und Prozent) – je in den Jahren 2015 bis heute – nicht erreicht?

Die verhandelbaren Personalschlüssel sind im Rahmenvertrag stationäre Pflege gemäß § 75 Absatz 1 SGB XI in den jeweiligen Bandbreiten hinterlegt. Die Verhandlungen zum Abschluss des Versorgungsvertrages für die Einrichtungen finden zwischen den Trägern der Alten- und Pflegeheime und den Pflegekassen/Sozialhilfeträgern statt.
Die Heimaufsicht ist an leistungsrechtlichen Verhandlungen nicht beteiligt. Sie kontrolliert jedoch im Rahmen ihrer Prüfungen in den Einrichtungen den tatsächlichen Personalbestand. Maßgebend für die Prüftätigkeit der Heimaufsicht sind die Vorgaben der Verordnung des Sozialministeriums über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (Landespersonalverordnung – LPersVO). Die Verordnung ist seit 1. Februar 2016 in Kraft.
Betreibende und Träger von Alten- und Pflegeheimen können bei der Heimaufsicht Befreiungen von den Vorgaben der LPersVO beantragen. Für die stationären Einrichtungen in Karlsruhe wurden in den letzten Jahren folgende Anträge gestellt beziehungsweise entsprechend entschieden:

Jahr Anzahl Befreiungstatbestände

2015 0

2016 5 – dav. 1 Ablehnung Nachtdienst, Pflegedienstleistung

2017 2 – dav. 1 Ablehnung Heimleitung (HL)

2018 8 – dav. 1 Ablehnung Nachtdienst, HL, Pflegedienstleistung

2019 0 – Stand 31. Jan. 2019)

Die in § 8 LPersVO geregelte Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent für den Bereich Pflege und Betreuung wird bei den Regelprüfungen erhoben und den Pflegekassen/Sozialhilfeträgern mitgeteilt. Dabei wurde bei vereinzelten Einrichtungen zwischen 2015 und heute eine Nichterreichung dieser Quote festgestellt. Durch Beratung oder in Form von zunächst schriftlichen Empfehlungen (Prüfberichte, mit jeweiliger angemessener Fristsetzung) konnte die Einhaltung dieser Anforderung in der Regel zeitnah wieder gewährleistet werden. In wenigen Einzelfällen mussten zuvor jedoch auch Anordnungen durch die Heimaufsicht ausgesprochen werden.
Gesonderte Erhebungen (Anzahl und Prozent) sind hierüber nicht erfolgt. Abweichungen des Fachkräfteanteils sind in Einzelfällen durch baldmöglichste Personaleinstellungen in den Einrichtungen jeweils zeitnah korrigiert worden. Nachkontrollen der Heimaufsicht sowie die Mitteilungen an die Pflegekassen/Sozialhilfeträger erfolgten.

5. Wie oft pro Jahr muss ein einzelnes Alten- und Pflegeheim von der Heimaufsicht geprüft werden (Regelprüfung)?
Alten- und Pflegeheime werden wiederkehrend (Regelprüfungen) mindestens ein Mal im Kalenderjahr geprüft. Anlassbezogen, zum Beispiel wegen einer Beschwerde, können je-derzeit Prüfungen durchgeführt werden.

6. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Anzahl von Prüfungen von Alten- und Pflegeheimen in Karlsruhe durch die Heimaufsicht?

Ein aussagekräftiger Durchschnittswert kann nicht genannt werden. Bei der Statistikführung wird nicht zwischen Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterschieden.

7. a) Wurden – je in den Jahren 2015 bis heute – die vorgeschriebenen Regel- prüfungen von Alten- und Pflegeheimen nicht erreicht?
b) Wenn ja – für wie viele Alten- und Pflegeheime (real und Prozent)?
c) Was waren die Gründe?

In den Jahren 2015 bis heute wurde in zwei Kalenderjahren von der gesetzlichen Möglichkeit, vereinzelte Regelprüfungen bis zu sechs Monate zu verschieben, Gebrauch gemacht. Anlass war jeweils die Vakanz einer Stelle. Anlassbezogene Prüfungen wurden stets durchgeführt.

7. Aus wie vielen Personen besteht ein Prüfungsteam der Heimaufsicht?

Prüfungen erfolgen grundsätzlich durch zwei Personen. Die Mitarbeitenden der Heimauf-sicht werden durch eine Pflegefachkraft oder den amtsärztlichen Dienst des Gesundheits-amtes begleitet.

8. a) Wie lange dauert eine Prüfung durch die Heimaufsicht im Durchschnitt?
Eine Regelprüfung dauert durchschnittlich acht Stunden. Über jede Prüfung erstellt die Heimaufsicht einen Bericht.
8. b) Wie lang im kürzesten, wie lange im längsten Fall?
Eine Regelprüfung dauert mindestens drei und maximal zehn Stunden.

9. Finden die Regel-Prüfungen durch die Heimaufsicht in regelmäßigen Abständen statt?
Siehe Ziffer 5.

10. Finden die Regelprüfungen mit Vorankündigung statt? Wenn ja: ist es nicht sinnvoller ohne Vorankündigung zu prüfen?
Regelprüfungen der Alten- und Pflegeheim erfolgen stets unangemeldet.

11. Wie hoch ist die Anzahl anlassbezogener Prüfungen je in den Jahren 2015 bis heute gewesen (real und in Prozent der insgesamt vorgenommenen Prüfungen)?
Siehe Ziffer 6.

12. Finden die anlassbezogenen Prüfungen angekündigt oder unangekündigt statt? – Wenn angekündigt: ist es nicht sinnvoller ohne Ankündigung zu prüfen?
Anlassprüfungen der Alten- und Pflegeheim erfolgen stets unangemeldet.

13. Was waren die Hauptgründe für anlassbezogene Prüfungen (z. B. Personalmangel, Pflegemängel, Hygienemängel, unzureichende Nachtdienstbesetzung usw.) in den Jahren 2015 bis heute?

Eine gesonderte Statistik wird nicht geführt. Hauptgründe waren (oftmals durch Angehörige, teilweise auch durch Beschäftigte der Einrichtungen oder anonym) gemeldete Pflegemängel, Personalmängel und Hygienemängel.

14. Wie ist das Beschwerdemanagement in Bezug auf Alten- und Pflegeheime in Karlsruhe organisiert?
a) Welches sind die hauptsächlich vorgebrachten Beschwerdethemen Seitens von Heimbewohner/innen bzw. seitens Angehöriger

Bewohnende beschweren sich am häufigsten über die Qualität des Essens und über den Wäscherücklauf. Angehörige wenden sich am häufigsten an die Heimaufsicht, wenn ihren privatrechtlichen Forderungen nicht zufriedenstellend entsprochen wurde.
b) Welche Schlüsse zieht die Stadt daraus?
Die Versorgungsqualität in den Alten- und Pflegeheimen im Stadtgebiet Karlsruhe kann als insgesamt gut bezeichnet werden. Bei festgestellten Mängeln wirkt die Heimaufsicht auf die schnellstmögliche Beseitigung hin. Das Wohl der Bewohnenden steht dabei stets im Mittelpunkt.

15. Welche Informationen hat die Stadt über die Fluktuation von Pflegepersonal in den Alten- und Pflegeheimen in den letzten Jahren in Karlsruhe, bei:

  • Privatunternehmen
  • Träger Sozialorganisationen
  • Städtischen
  • Welche Schlüsse zieht die Stadt daraus?
    Statistische Werte liegen der Verwaltung nicht vor. Die Heimaufsicht nimmt in den letzten Jahren aber deutlich wahr, dass – dem bundesweiten Trend folgend – der Pflegefachkräftemangel alle Betreibende vor enorme Herausforderungen stellt.

Stadt Karlsruhe, Der Oberbürgermeister, 26.02.2019




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