1.717 Stromsperren in 2018 – eine jede ist zu viel

29. März 2019  Allgemein, Anfragen, Position

Die Zahl der Strom- bzw. Gassperren in den letzten Jahren ist in Karlsruhe in etwa gleich geblieben, wie man unten an der Antwort der Stadt auf unsere Anfrage sieht. Im Vergleich zu anderen Städten dürfte die Stadt mit ihrem Hilfenetz recht gut dastehen. Dennoch ist bleibt jede Sperre, die einen Privathaushalt betrifft, ein massiver, entwürdigender Eingriff in das Grundrecht auf Menschenwürde (d.e.). Im Weiteren die Antworten auf unsere Fragen:

  1. Gegen wie viele Haushalte wurden je in den Jahren 2014 bis heute Androhungen von Strom- bzw. Gassperren ausgesprochen?

2014 – 35.998
2015 – 35.579
2016 – 53.843
2017 – 44.926
2018 – 46.765

Bei den obigen Werten handelt es sich um die erfolgten Anschreiben zu Sperrandrohungen für die Energieversorgung in Haushalten und Gewerben (eine Differenzierung nach Haushalts- und Gewerbekunden ist nicht möglich). In diesen sind auch Mehrfachankündigungen während eines Jahres enthalten

2. Bei wie vielen Haushalten davon wurde je in den Jahren 2014 bis heute schließlich eine Strom- bzw. Gassperre vorgenommen (absolut und in Prozent)?

2014 – 1.536 – 0,89 %
2015 – 1.500 – 0,87 %
2016 – 1.963 – 1,13 %
2017 – 1.776 – 1,03 %
2018 – 1.717 – 0,99 %

Bei obigen Prozentwerten wurden die erfolgten Sperrungen mit der Anzahl der Privathaus-halte der Stadt Karlsruhe (Homepage der Stadt Karlsruhe 173.144 Privathaushalte) ins Ver-hältnis gesetzt. Im Übrigen gilt auch hier der unter 1. erfolgte Hinweis. Daher sind die reellen Werte schätzungsweise deutlich geringer.
Die Stadt hat in der Gemeinderatssitzung im Februar 2016 die Prüfung des sog. Saarbrücker 4-Punkte Modells zugesagt, mit dem in Saarbrücken nach dessen Aussage bei 70 Prozent der vorgesehenen Sperren andere Lösungen gefunden werden konnten.

3. Welche Konsequenzen haben sich aus dieser Prüfung ergeben?

Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich, dass durch die Stadtwerke Karlsruhe in der Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden der Stadt Karlsruhe bereits drei Punkte des Saarbrücker-Modells umgesetzt wurden. So wird der Kunde im persönlichen Kontakt auf Beratungsstellen der Sozialleistungsträger hingewiesen.

Des Weiteren erfolgen freitags, über Wochenenden und den Jahreswechsel (Weihnachtsfrieden, z. B. in 2018: 20.12.18 – 01.01.19) keine Zählersperrungen.

Um die säumigen Beträge möglichst gering zu halten, mahnen die Stadtwerke bereits bei Außenständen ab 20,00 €. Hinsichtlich der Kommunikation mit dem Jobcenter und dem Sozialamt wurde eine Lösung gefunden, die der datenschutzrechtlichen Situation Rechnung trägt. Hierbei sind die strengen Anforderungen der DSGVO zu beachten.

Zu den präventiven Instrumentarien zur Vermeidung von Energiesperrungen, die bei den Stadtwerken Karlsruhe betrieben werden, verweisen wir auf die Stel-lungnahme zur Anfrage der Grünen, die im Gemeinderat am 16.02.16 behandelt wurde.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Aussage, dass Stromsperren eigentlich tabu sein müssten, weil sie einen schwerwiegenden Eingriff in das intime Lebensumfeld darstellen und die Versorgung mit Energie zum Existenzminimum eines Menschen gehört?

Ziel der Stadtverwaltung ist es, in allen Fällen Stromsperren zu vermeiden. Sowohl das Jobcenter als auch das Sozialamt der Stadt Karlsruhe prüfen in jedem Einzelfall, der hier bekannt wird, die Möglichkeiten eventuelle Rückstände auszugleichen, um eine Sperrung zu vermeiden beziehungsweise bereits vorgenommene Sperrungen zu beenden.

Neben dem Ausgleich bestehender Rückstände wird in diesem Zusammenhang insbesondere darauf geachtet, die laufenden Abschlagszahlungen zu sichern, um erneute Rückstände zu verhindern.

5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Zielsetzung, Strom- bzw. Gassperren in Karlsruhe längerfristig gegen Null tendieren zu lassen?

Wie bereits unter Ziffer 4 ausgeführt, ist es vorrangiges Ziel der Stadt, Stromsperrungen zu vermeiden. In der überwiegenden Mehrzahl der betroffenen Fälle, in denen die betroffenen Kunden der Stadtwerke bedürftig im Sinne des SGB II oder des SGB XII sind, wird dieses Ziel durch die erwähnten Maßnahmen des Jobcenters beziehungsweise des Sozialamtes erreicht. Keine Möglichkeiten bestehen für das Jobcenter und das Sozialamt für säumige gewerbliche Kunden.

6. Welche Maßnahmen wären dazu erforderlich?

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist eine enge Kooperation der Stadtwerke mit dem Jobcenter und dem Sozialamt die wesentliche Voraussetzung dafür, Stromsperren zu vermeiden. Durch die entsprechende Beratung bei den Stadtwerken kann den säumigen Kunden schnell das entsprechende Hilfsangebot unterbreitet werden. Zwischen Jobcenter, Sozialamt und Stadtwerken findet ein unregelmäßiger Austausch statt, um auftretende Probleme mit Stromrückständen grundsätzlich zu erörtern.

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 26.03.2019


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*