„Hat die Mietpreisbremse überhaupt etwas gebracht?“

03. April 2019  Allgemein, Anfragen, Pressemitteilung

Das Landgericht Stuttgart hat die Landesverordnung von 2015 zur Mietpreisbremse für nichtig erklärt. Die LINKEN Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos wollen von der Stadtverwaltung wissen, was die Mietpreisbremse für die Mieterinnen und Mieter in Karlsruhe bisher überhaupt gebracht hat. Und ob die Stadt der Aussage zustimmen kann, dass mit der Mietpreisbremse kein neuer Wohnraum geschaffen wird.

Zürn und Fostiropoulos fragen auch nach dem derzeitig und zukünftig erwartbaren Wohnungsleerstand in Karlsruhe und in wie weit die Stadt in den nächsten Jahren aufgrund steigender Innenstadtmieten mit einem Wegzugs-Trend aus der Stadt ins nähere und weitere Umland rechnet. „Unserer Ansicht nach kann eine Mietpreisbremse den Trend zu überteuerten Mieten nicht aufhalten. Wir sehen darin eher ein politisches Ablenkungsmanöver. Was seit Jahren ansteht ist der massive Wiedereinstieg von Bundes- und Landesregierungen in den Sozialen Wohnungsbau, und zwar ohne zeitlich limitierte Mietpreisbindungen. Die Unterversorgung an Wohnraum in den Ballungsgebieten wird ohne Gegenmaßnahmen zum Sprengsatz für den sozialen Zusammenhalt werden. Die Verweigerungshaltung der zuständigen Politik schränkt auch die Effektivität des Karlsruher Wohnungsbauförderprogramms aus unser Sicht empfindlich ein“, erklären Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos zu ihrer Anfrage.

Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:

  1. Ist die im September 2015 erlassene Landes-Verordnung, die sog. Mietpreisbremse, derzeit noch für die Stadt Karlsruhe gültig oder nicht?
  2. Welche zählbaren Effekte hat die Mietpreisbremse bis Ende 2018 in Karlsruhe gehabt?
  3. Stimmt die Stadt der Aussage zu, dass mit der Mietpreisbremse kein neuer Wohnraum geschaffen wird?
  4. Wie hoch ist derzeit die Anzahl leerstehender Wohnungen in Karlsruhe (absolut und in Prozent)?
  5. Welcher mittelfristige Trend besteht im Hinblick auf den Leerstand von Wohnungen in Karlsruhe?
  6. Wie lange wird es laut Auffassung der Stadt dauern, bis der Wohnungsmangel im Gebiet der Stadt Karlsruhe behoben sein wird?
  7. In wie weit rechnet die Stadt Karlsruhe in den nächsten Jahren mit einer Abwanderung von Einwohner/innen ins Umland, um steigenden Mieten zu entgehen?
Sachverhalt / Begründung:

In wie weit der Mietspiegel in Baden-Württemberg noch gilt ist umstritten, nach dem das Landgericht Stuttgart die entsprechende Verordnung aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen für nichtig erklärt hat. Eine neue Landesverordnung ist angekündigt. Faktisch scheint das kein Beinbruch, da die Mietpreisbremse überwiegend als untauglich zur Begrenzung von Mietpreisexplosionen eingeschätzt wird. Die Mietpreisbremse wird von vielen Menschen als symbolischer Akt der Landespolitik angesehen, Aktivität vorzutäuschen – und sich aus der sozialen Verantwortung zu stehlen, anstatt mit einem massiven Ausbau des sozialen Wohnungsbaus den Mietpreissteigerungen in den Ballungsgebieten zu begegnen. Diese Handlungsverweigerung schränkt auch die Effektivität des Karlsruher Wohnungsbauförderprogramms empfindlich ein.

Unterzeichnet von:

Sabine Zürn                                                                                               Niko Fostiropoulos


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