Schulmittagessen: Mehr Qualität, weniger Preis – verspricht die Stadt

14. Mai 2019  Allgemein, Anfragen, Berichte

An einer Schule in Karlsruhe haben Eltern einen Mensa-Rat gebildet, weil das Schulmittagessen dauerhaft schlecht war. Wie steht es mit der Qualität des Schulmittagessens? haben wir die Stadt gefragt. Bei einer ihrer Antworten verspricht sie, die Gewichtung der Qualität als Kriterium bei Ausschreibungen für Caterer zu erhöhen (d.e.).

  1. Sollte sich grundsätzlich das Mittagessensangebot an Karlsruher Schulen, v.a. Grundschulen, von dem Angebot für Erwachsene unterscheiden?

Der jeweilige Essenslieferant muss sich eng an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. orientieren, unterschieden wird nach Altersgruppen in Bezug auf Nährstoffzufuhr und Mengen. Das Speisenangebot ist dabei zielgruppengerecht zu gestalten.

2. Kann sich die Stadtverwaltung der Aussage anschließen, dass der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einen hilfreichen Rahmen abgibt, aber letztlich entscheidend ist, was in welchem Zustand schlussendlich auf den Tellern der Schülerinnen und Schüler landet?

Die Mittagessensausgabe erfolgt durch städtische Hauswirtschaftskräfte. Diese überprüfen täglich sowohl Quantität als auch Qualität der angelieferten Speisen. Im Bedarfsfall findet bei Feststellung von Mängeln die direkte Kommunikation mit dem Caterer statt.

3. Welche Einflussmöglichkeiten haben Eltern, wenn sie beim angelieferten Schulmittagessen Feststellungen machen müssen wie: „….verkochter Zustand, matschiges Gemüse und lieblose, nicht kindgerechte Zusammenstellung“ …?

Eltern haben die Möglichkeit, entweder über die Schulleitung oder über das Beschwerdemanagement der Verwaltung Rückmeldungen zu geben. Dabei sind konkrete Angaben zum Beschwerdegrund und dem Datum erforderlich. Es findet eine Überprüfung statt. Auch Rückmeldungen der Essensteilnehmenden direkt an die Hauswirtschaftskräfte werden vor Ort überprüft und nach objektiver Bestätigung an das Beschwerdema-nagement weitergeleitet.

4. Was lernen Schulkinder über umweltgerechte Ernährungsweise, wenn sie Fertignachspeisen in Plastikverpackungen geboten bekommen?

Aufgrund des in Karlsruhe geltenden Mehrweggebotes sind Einwegverpackungen zu vermeiden und nur in begründeten Einzelfällen zulässig. In der Regel werden Nachspeisen wie Quark oder Pudding in großen Gebinden angeliefert und in den Küchen in Schalen portioniert.

5. Wie reagiert die Stadt, wenn sich an einer Schule bspw. nach einer Umfrage herausstellt, dass 80 Prozent der Eltern mit dem neuen Essenslieferanten unzufrieden sind?

Ein solcher Fall ist der Verwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich werden alle Beschwerden ernst genommen und geprüft. Bei Bedarf werden die betroffenen Caterer aufgefordert, Nachbesserungen oder Änderungen in ihrem Angebot vorzunehmen. Gespräche mit den Schulen, Elternvertretungen und den Caterern haben sich als sehr zielführend erwiesen.

6. Wie beurteilt die Stadt Auffassungen, dass Politik und öffentliche Hand der Qualität des Schulmittagessens in Bezug auf das „Endprodukt“ auch heute noch nicht den eigentlich gebotenen hohen Stellenwert zukommen lassen – und Kostenerwägungen immer noch ausschlaggebend bei politischen Entscheidungen sind (etwa bei der Auftragsvergabe an Schulessen-Zulieferer)?

Dem Schulmittagessen kommt in der Verwaltung ein hoher Stellenwert zu. Die derzeitige Bewertung von 70 Prozent Preis und 30 Prozent Qualität ist nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß. Das Ziel für künftige Ausschreibungsverfahren ist daher eine höhere Wertung der Qualität von 50 Prozent. Hierzu wird derzeit ein verga-bekonformes Konzept zur Qualitätsbewertung erarbeitet.

7. Wie beurteilt die Stadt die Auffassung, dass das Kochen vor Ort Standard in den Schulen werden sollte, neben ernährungsphysiologischen und ökologischen Erwägungen auch deshalb, weil so sozusagen an der Quelle (Küche) über die Qualität des Essens kommuniziert und wenn erforderlich auch gestritten werden kann?

Grundsätzlich darf eine Ausschreibung nicht auf eine bestimmte Zubereitungsform eingeschränkt werden. Die Möglichkeiten, an den einzelnen Schulen vor Ort zu kochen, hängen von den jeweiligen räumlichen und technischen Möglichkeiten ab. Im Rahmen des vergaberechtlich Möglichen müsste dies im Einzelfall geprüft werden. Dies hätte neben notwendigen Umbauten und zusätzlichen technischen Ausstattungen auch einen höheren Personaleinsatz sowohl bei der Prüfung der Umsetzbarkeit als auch bei der Ausführung zur Folge.

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister 14.05.2019


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