Für die „alte“ Südstadt Karlsruhe wird eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) und der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet.
Sachverhalt / Begründung: |
Um den besonderen Charakter und die soziale Durchmischung im Stadtteil zu schützen, wird eine Erhaltungssatzung zum Milieuschutz auf Basis der Umwandlungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet. Eine Erhaltungssatzung, die einen entsprechenden Milieuschutz (Milieuschutzsatzung) beinhaltet, könnte die gewachsene Struktur der Südstadt schützen. Bereits im November 2013 hat die damalige baden-württembergische Landesregierung durch ein Maßnahmenpaket Möglichkeiten geschaffen, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken.
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