Aufgrund eines Landesgesetzes hat der Gemeinderat 2014 die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen neu bestimmt, ein Stück weit unter der Empfehlung der Landesregierung. Die Antwort der Stadt auf unsere Anfrage dazu hat allerdings ergeben, dass bei Neuvermietungen die Mieten der bisher besonders günstigen geförderten Mietwohnungen bis an die neue Obergrenze steigen.
Schlagwort: Mietobergrenze
Mieterhöhungen in mietpreisgebundenen Wohnungen? Stadt kann keine Auskunft geben
Seit einem neuen Landesgesetz 2008 muss die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung mindestens 10 Prozent unter ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Was echt teuer ist, bezogen auf die MieterInnen. Berechnungsgrundlage dafür ist der Mietspiegel. Die einzelne Kommune kann noch unter die 10 Prozent gehen, was die Stadt Karlsruhe vor ein paar Jahren auch so festgelegt hat. Wir wollten nun wissen, in wie weit sich die Mieten in diesen öffentlich geförderten Wohnungen erhöht haben, soweit diese Mieten vorher unter der von der Stadt festgelegten Mietobergrenze lagen.
Leistungen für Unterkunft bei Hartz IV und Mietobergrenzen
STELLUNGNAHME der Stadt zur Anfrage:
1. Wird die Miete zunächst immer in voller Höhe übernommen? (SGB II § 22.1. Absatz 1 Satz 3)?
Wenn nein, warum nicht?
Soweit die Anspruchsvoraussetzungen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei Neuantragstellern erfüllt sind, werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.