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Unser Spendenkonto
Linke KV.BB
Vereinigte Volksbank
DE25 6039 0000 0364 1940 06
GENODES1BBV
Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz es verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.
Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenbescheinigung (Februar des Folgejahres für die Steuererklärung).
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- €, jährlich werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.