Grünes Licht für die Flüchtlingsunterkunft in Weinheim-Sulzbach

15. April 2016  Presse

Der Gemeinderat stimmte planungsrechtlichen Voraussetzungen und Offenlagebeschluss zu – Das Problem mit der Entwässerung scheint gelöst

[Rhein-Neckar-Zeitung vom 15. April 2016]

Weinheim. Ein 3 813 Quadratmeter großes, am „Schleimweg/Dammweg“ im Ortsteil Sulzbach gelegenes privates Grundstück soll – neben dem Standort „Heppenheimer Straße“ – spätestens bis Frühjahr 2017 die zweite Gemeinschaftsunterkunft werden, die der Rhein-Neckar-Kreis für jeweils bis zu 80 Menschen errichten will. Um wie vorgesehen noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen zu können, stimmte der Gemeinderat am Mittwoch den planungsrechtlichen Voraussetzungen und dem Offenlagebeschluss ohne Gegenstimmen zu. Bereits vor einer Woche hatte der Ortschaftsrat gleichfalls einstimmig sein Plazet erteilt.

Von Günther Grosch.

Die in Sulzbach geplante Unterkunft unterscheidet sich von den in der Heppenheimer Straße entstehenden zweigeschossigen Häusern dadurch, dass sie aus zwei Gebäuden mit jeweils drei Vollgeschossen besteht. „Diese Anpassungen des Gebäudes sind hier auf Grund des Zuschnitts und der Höhenlage des Grundstücks sinnvoll“, sagte OB Heiner Bernhard.

Die dreigeschossigen Gebäude bestehen aus je zwei Haushälften, die durch ein Treppenhaus und einen Gemeinschaftsraum getrennt sind. In jedem Stockwerk befinden sich Wohnungen für bis zu acht Personen in vier Zimmern mit Küche, Dusche und Toilette. Insgesamt gibt es in den Komplexen vier beziehungsweise sechs Wohnungen mit 40 Zimmern.

Im Erdgeschoss des nördlichen Gebäudes entstehen zudem Räume für die Verwaltung, Betreuung und Technik. Auf dem Außengelände sind ein Müllbehälterabstellplatz, eine überdachte Fahrradabstellanlage, Zugänge zum Damm- und Schleimweg sowie ein Kinderspielplatz und Wiesen vorgesehen. Nachdem nach Bürgerprotesten auch das „Entwässerungsproblem“ gelöst zu sein scheint, bereitete Fraktionssprecher Holger Haring die Zustimmung der CDU keine Schwierigkeiten.

Nur das Schmutzwasser darf in die öffentliche Kanalisation in der Goethestraße eingeleitet werden. Um zu vermeiden, dass es bei einem sogenannten „Starkregenereignis“ eingeleitet wird, sorgt ein Wasserstandsmessgerät dafür, dass es nur dann abgegeben wird, wenn der Kanal die Menge auch aufnehmen kann.

Das Regenwasser darf nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Es wird mit einer Druckleitung entweder in das nördlich des Dammwegs verlaufende „Sulzbächle“ eingeleitet oder es versickert auf dem Grundstück in einer Art Zisterne.

Nach den Erläuterungen habe die SPD keine Bedenken mehr wegen der Entwässerungssituation, befand Wolfgang Metzeltin. Für Gerhard Mackert (FW) war es „wichtig, dass die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den fremden Menschen vorhanden“ ist. Mackerts Bedenken richteten sich eher gegen den gemessenen Lärmpegel. Dieser liege „an der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung“. Lob für den „gut gestalteten Entwurf kam von der GAL. Vor allem die mögliche „Folgenutzung für die Allgemeinheit“ und spätere Erschließung für den allgemeinen Wohnbedarf wertete Alexander Boguslawski als „weitere Pluspunkte“. Ein knappes „Ja“ kam von Karl Bär (WL). Günter Breiling (FDP) sah dem „Knackpunkt Abwasserbeseitigung“ ebenso Rechnung getragen wie die „Lärmthematik sachgerecht gelöst“. „Wir können die vorgeschlagenen Lösungen mittragen“, sagten Carsten Labudda (Die Linke) und Christina Eitenmüller (fraktionslos).

Bedenken, weil der Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer „noch nicht in trockenen Tüchern“ ist, versuchte OB Bernhard zu zerstreuen. Es gebe keinen Ansatz zu zweifeln, dass der Vertrag zustande komme.


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