„Damit kann man schon was anfangen“

30. September 2015  Presse

Verwaltung sichert sich Vorkaufsrecht auf Grundstücke

[Weinheimer Woche vom 30. September 2015]

Weinheim. (csk). Die Stadt hat sich ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke an der Mannheimer Straße, zwischen dem Areal des Behördenzentrums des Kreises und der Westtangente gesichert. Das Gebiet mit einer Größe von 7,3 Hektar soll die Entwicklung von Gewerbeflächen in diesem Bereich sichern.

Ausgelöst worden war die Beschlussvorlage durch Verhandlungen mit dem Verkäufer eines der Grundstücke, das bisher mit Wohnbebauung genutzt wurde. Einig wurde man sich nicht. Doch klar war: Wird dieses Grundstück an Dritte veräußert, wird die Entwicklung von Gewerbefläche an diesem Standort wesentlich erschwert. Matthias Hördt (Die Linke) führte zudem an, man sollte sich das Vorkaufsrecht sichern, um Bodenspekulationen vorzubeugen.

Insgesamt gab es für die Vorlage der Stadt viel Zustimmung. „Da kann man schon was mit anfangen“, sagte etwa Gerhard Mackert (Freie Wähler). Dr. Wolfgang Wetzel (FDP) erklärte, ein solches Vorgehen sei zwingend erforderlich, um alle Möglichkeiten zu haben. Daniel Schwöbel (SPD) bedauerte, dass es bereits Abwanderung von Firmen gab, da für Erweiterungen keine Flächen zur Verfügung standen. Auch Holger Haring (CDU) sah die Problematik: „Vor dem Hintergrund der Knappheit von Gewerbeflächen, werden kleine Flächen wichtig.“

Schwerer tat sich die Fraktion der GAL. „Wir sind skeptisch und zögerlich“, sagte Elisabeth Kramer. Ein Vorkaufsrecht sei hilfreich für eine bessere Mitbestimmung, aber man sehe auch die landwirtschaftlichen Flächen und werde sich, auch wenn man der Vorlage zustimme, für den Erhalt der Natur einsetzen. Auch die Weinheimer Liste war nicht überzeugt. Karl Bär hätte gerne die Beschränkung des Vorkaufsrechts auf das Grundstück beschränkt, das letztlich den Stein des Anstoßes gab. Doch hier winkte Sven-Patrick Marx, Amt für Stadtentwicklung, ab: „Ein Vorkaufsrecht muss mit einer Konzeptidee, also z.B. Nutzen des Streifens zur Gewerbeflächenentwicklung begründet sein.“

Letztlich stimmte der Gemeinderat der Verwaltungsvorlage zu. Damit wird der Stadt ermöglicht, in den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und einem potenziellen Käufer zu den in dem Vertrag ausgehandelten Konditionen einzusteigen.


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*