Stellungnahme GR 24.07.2019, Vorlage 077/2019, Bebauungsplan ehemalige „Justinus-Kerner-Schule“

Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Stellungnahme vom

15.08.2017 (!), bemängelt DIE LINKE folgendes:

Bei der damaligen Begehung wurde die Gebäudesubstanz bezüglich ihrer Eignung als Quartier für Fledermäuse kontrolliert.

Es wurde Bezug genommen auf eingeschlagene Fenster (S. 4), die jedoch nach Meinung des Sachverständigen keine ausreichend große Öffnung als Einflugsmöglichkeit boten. Eine Besichtung der äußeren Dachabdeckung war nicht vermerkt. Hier genügen erfahrungsgemäß nur einige Zentimeter lichter Abstand zwischen den Dachziegeln (z. Bsp. durch Sturm), um als Einflugsmöglichkeit von Fledermäusen genutzt zu werden. Das Fehlen von Kot- oder Urinspuren ist kein sicheres Indiz, um eine Bewohnung auszuschließen, da es auch Fledermäuse gibt, die ihre Exkremente nur in „Freier Wildbahn“ absondern.

Daher kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, daß zwischenzeitlich der Dachboden von Fledermäusen als Habitat genutzt wird. Hinzu kommt die Zeitdifferenz von nahezu zwei Jahren seit der Begehung, weshalb diese nicht mehr aktuell ist. Außerdem hat sich die Lebensraumqualität um das potentielle Quartier herum durch die „Grüne Mitte“ verbessert.

In Ostfildern wurden acht Fledermausarten nachgewiesen, wobei eine Habitatskontrolle aufgrund von rein optischer In-Augenschein-Nahme wie vom Sachverständigen erfolgt, alleine für sich, unzureichend ist.

Daher wird die Erfassung mittels Bat-Detektor sowie die Öffentlichkeitsarbeit durch Befragung nach Quartieren zusäzlich gefordert.

Deshalb wird eine erneute Begehung und Erfassung im kommenden August oder September notwendig sein, da diese Monate sich als effektive Erfassungszeiträume anbieten.

Die Bevölkerung kann durch Aushängung oder Vorträge hinsichtlich der Beobachtung von Quartieren befragt werden.

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