Leserbrief zur Situation am Freudenstädter Krankenhaus
Das Land Baden-Württemberg ist gesetzlich verpflichtet, Investitionen und Erhalte der Krankenhäuser zu bezahlen. Da diese gesetzliche Verpflichtung nicht strafbewehrt ist, macht das Land das nicht, warum auch, es passiert ja nichts. Das maßgeblich vom SPD-„Gesundheitsexperten“ Karl Lauterbach propagierte Fallpauschalen-System zur Finanzierung der laufenden Kosten in Krankenhäusern bevorzugt spezialisierte Kliniken, in denen fließbandartig immer wieder die gleiche Behandlung erfolgt. Da wird richtig Geld verdient. Kleine Kliniken oder solche im „ländlichen Raum“ werden brutalst anarchisch verarmt. Und zu solchen Kliniken gehört die in Freudenstadt: Wie alle Kliniken zahlen diese pro Ambulanz-Fall etwa 130 Euro drauf, Leistungen müssen vorgehalten werden, die nur selten gebraucht werden. Wenn man wie OB Rosenberger akzeptiert, dass Gesundheit als Ware zu sehen ist, an der Geld verdient werden muss, dann ist das Freudenstädter Haus dem Tod geweiht. Und in der Tat: Auch eine dreistellige Investition wird daran nichts ändern.
Dem ist aber entgegen zu halten, dass Gesundheit eben keine Ware sein darf. Krankenhäuser müssen sich nicht rentieren müssen. Ganzen Beitrag lesen »