Hinsichtlich der
artenschutzrechtlichen Stellungnahme vom
15.08.2017 (!),
bemängelt DIE LINKE folgendes:
Bei der damaligen
Begehung wurde die Gebäudesubstanz bezüglich ihrer Eignung als Quartier für
Fledermäuse kontrolliert.
Es wurde Bezug
genommen auf eingeschlagene Fenster (S. 4), die jedoch nach Meinung des
Sachverständigen keine ausreichend große Öffnung als Einflugsmöglichkeit boten.
Eine Besichtung der äußeren Dachabdeckung war nicht vermerkt. Hier genügen
erfahrungsgemäß nur einige Zentimeter lichter Abstand zwischen den Dachziegeln
(z. Bsp. durch Sturm), um als Einflugsmöglichkeit von Fledermäusen genutzt zu
werden. Das Fehlen von Kot- oder Urinspuren ist kein sicheres Indiz, um eine
Bewohnung auszuschließen, da es auch Fledermäuse gibt, die ihre Exkremente nur
in „Freier Wildbahn“ absondern.
Daher kann nicht
mit Sicherheit ausgeschlossen werden, daß zwischenzeitlich der Dachboden von
Fledermäusen als Habitat genutzt wird. Hinzu kommt die Zeitdifferenz von nahezu
zwei Jahren seit der Begehung, weshalb diese nicht mehr aktuell ist. Außerdem
hat sich die Lebensraumqualität um das potentielle Quartier herum durch die
„Grüne Mitte“ verbessert.
In Ostfildern
wurden acht Fledermausarten nachgewiesen, wobei eine Habitatskontrolle aufgrund
von rein optischer In-Augenschein-Nahme wie vom Sachverständigen erfolgt,
alleine für sich, unzureichend ist.
Daher wird die
Erfassung mittels Bat-Detektor sowie die Öffentlichkeitsarbeit durch Befragung
nach Quartieren zusäzlich gefordert.
Deshalb wird eine
erneute Begehung und Erfassung im kommenden August oder September notwendig
sein, da diese Monate sich als effektive Erfassungszeiträume anbieten.
Die Bevölkerung
kann durch Aushängung oder Vorträge hinsichtlich der Beobachtung von Quartieren
befragt werden.