Der Kreisverband Biberach ist Mitglied bei Stop TTIP Bündnis Alb-Donau-Iller
Informativer Vortrag von Herbert Löhr zu den Hintergründen von TTIP und CETA.
http://www.stop-ttip.net/sites/default/files/TTIP%20Vortrag%20H.L%C3%B6hr.pdf
01.03.2015 Leserbrief von Uli Widmann:
Bei der Diskussion um TTIP und CETA scheint mir ein wesentlicher Teilaspekt bisher zu kurz gekommen zu sein. Man braucht kein Verfassungsjurist zu sein, um zu erkennen, daß die Recht-sprechung durch die geplanten Schiedsgerichte nicht den Vorschriften des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genügt.
Nach Artikel 20,2 geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Diese Staatsgewalt wird ausgeübt, praktisch angewendet, „durch vom „Volk bestimmte Organe … der Rechtsprechung“. Dieser Artikel gehört neben den Grundrechten zum Kernbestand des GG und hat Ewigkeitsgarantie, d.h. er ist durch keine wie auch immer geartete Mehrheit zu ändern oder einzuschränken. Der Absatz vier desselben Artikels gibt jedem Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art.92 des GG schreibt dann klar und abschließend vor, dass die Rechtsprechung nach dem o.a. Art. 20,2 GG den durch das GG bestimmten Richtern – und nur ihnen – anvertraut ist und durch sie ausgeübt wird. Gemäß Art. 97 GG sind diese Richter unabhängig und nur dem (deutschen) Gesetz unterworfen. Daß das in New York oder sonstwo gesichert werden kann, glauben wohl nicht einmal die Befürworter aus Industrie und Politik.
Die vorgesehenen Schiedsgerichte befinden sich nämlich außerhalb des Jurisdiktionsgebiets der Bundesrepublik, sie sind auch nicht demokratisch legitimiert, die Richter sind nicht auf unsere ver-fassungsmäßige Ordnung verpflichtet und gegen ihre Urteile sind keine Rechtsmittel möglich, d. h. sie haben keinen Instanzenzug. Der gehört aber nach unserem bisherigen Rechtsverständnis unabdingbar zur Rechtsstaatlichkeit.
Art. 96,1 gibt zwar dem Bund die Möglichkeit,“für Angelegenheiten des gewerblichen Rechts-schutzes ein Bundesgericht einzurichten“. Aber eben nur dem Bund, nicht irgendjemand anderem.
Auch nicht der EU oder den USA.
Daß Deutschland selbst mit vielen Ländern solche Schiedsgerichte zum Schutz unserer Investoren in dieses Staaten vereinbart hat, ist irrelevant. Zudem gibt wahrscheinlich keines dieser Abkommen einem eventuellen Investor die Möglichkeit, gegen einen gesetzgeberischen Akt der Bundesrepublik Deutschland, also einen Ausfluß der Volkssouveränität, zu klagen. Dass der Atomkonzern Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage wegen des Atomausstiegs genau das zur Zeit versucht, sagt nichts darüber aus, wie die Sache rechtlich steht und ausgeht. Sollte Vattenfall aber beim Schiedsgericht Recht bekommen und die Bundesregierung würde sich diesem Pseudourteil fügen, so wäre das Bundesverfassungsgericht aufgerufen und verpflichtet, einer pflichtvergessenen Regierung die Leviten zu lesen und sie vor sich selbst zu schützen.