Lärm- und Schadstoffbelastung an der Eckenerstraße – Antwort der Stadt auf unsere Anfrage

26. Juni 2017  Allgemein, Anfragen

Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner/innen der Eckenerstraße?

Die Lärm- und Verkehrsproblematik an der Eckenerstraße ist der Stadt Karlsruhe seit vielen Jahren bekannt. Das Tiefbauamt hat dort in den Jahren 2013 in Fahrtrichtung stadtauswärts und 2015 stadteinwärts einen lärmmindernden Fahrbahnbelag aufgebracht.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird auf beiden Straßenseiten durch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und durch zusätzliche mobile Messungen überwacht. Mit Ausnahme der Hauptverkehrszeiten stadteinwärts zwischen 6 und 9 Uhr sowie stadtaus-wärts zwischen 15 und 18 Uhr kann am jeweils rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Durch parkende Fahrzeuge entsteht eine Verlangsamung des Verkehrs und damit eine Re-duzierung des Verkehrslärms.

Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr liegt in der Eckenerstraße, laut aktueller Lärmkartierung, in der Nacht zwischen 60 dB(A) und 55 dB(A) und stellt eine „verbesse-rungswürdige Situation“ dar. Durch den zwischenzeitlich aufgebrachten lärmarmen Fahr-bahnbelag reduziert sich der Lärm gegenüber der ursprünglichen Lärmberechnung hörbar um 3 dB(A).

Die Verkehrsmengen auf der Eckenerstraße werden kontinuierlich auf weitere Gültigkeit gegenüber den in der Lärmberechnung hinterlegten Verkehrsmengen überprüft. Bei der letzten Verkehrszählung im Jahr 2016 wurden zwischen 6 und 20 Uhr ca. 22.600 Kfz (bei-de Fahrtrichtungen zusammen) gezählt. Gegenüber der letzten Zählung im Jahr 2011 (ca. 23.400 Kfz/14h) sind die Verkehrsmengen somit leicht zurückgegangen, im Grundsatz stagnieren die Zahlen allerdings seit über 20 Jahren. Der Lkw-Anteil ist mit ca. 6% für eine Bundesstraße unauffällig.

2. Wie beurteilt die Stadt die folgenden Vorschläge aus der Anwohnerschaft der Eckenerstraße?
a) Durchfahrtverbot für Lkw

Die Anordnung eines Lastkraftwagen-Durchfahrtsverbots setzt nach den gesetzlichen Vor-gaben eine erhöhte Gefahrenlage voraus. Dies wären beispielsweise ein starkes Gefälle, enge Kurven, schmale Fahrbahnen oder ein unübersichtlicher Straßenverlauf. Keine dieser Voraussetzungen liegt jedoch in der Eckenerstraße vor. Zu bedenken ist auch, dass eine
Umfahrung der Eckenerstraße über die Rheinhafen- und Pulverhausstraße erfolgen müsste. Dadurch würden ähnlich viele Bewohnerinnen und Bewohner entlang dieser Alternativrouten einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt werden. Die zurückzulegenden Entfernungen für den Lastkraftwagenverkehr würden sich verlängern. Nach Auffassung der Verwaltung würde dies zu mehr Nachteilen als Vorteilen führen und wird daher als nicht zielführend angesehen.

b) Tempo 30

Es liegen für die Eckenerstraße keine Lärmpegelüberschreitungen vor. Insofern fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für Geschwindigkeitsreduzierungen aus Gründen des Lärm-schutzes.

Eine Anordnung von Tempo 30 aus anderen Gründen als des Lärmschutzes setzt wiederum eine besondere Gefahrenlage voraus. Zur Feststellung einer solchen besonderen Gefahren-lage hat die Verwaltung einen Kriterienkatalog erarbeitet, u.a.
– Gehwegbreite kleiner als 1,60 Meter und Kraftfahrzeugverkehr direkt daneben
– Schulweg zu Grundschulen
– Parkierung schräg oder senkrecht bei geringer Fahrbahnbreite
– Fehlende Querungsmöglichkeiten und Querungsbedarf bei größeren Verkehrsmengen über einen längeren Bereich
– Wegen zu geringer Fahrbahnbreite kein Angebot für Radverkehr möglich
– Unfallhäufungslinie

Bei Vorliegen mehrerer Kriterien kann eine Beratung in den Fachgremien erfolgen. Für die Eckenerstraße sind allerdings keine relevanten Kriterien erkennbar.

c) Rasengleise

Die Umwandlung der dortigen Schottergleise in Rasengleise ist im Lärmaktionsplan enthal-ten, allerdings als mittel- bis langfristige Möglichkeit und nur im Rahmen einer ohnehin an-stehenden Grundsanierung des Gleiskörpers. Innerhalb der nächsten fünf Jahre ist dies auf Grund des heutigen noch guten Erhaltungszustandes der Gleise nicht zu erwarten. Unge-achtet dessen werden aktuell die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Eckenerstraße einschließlich ihrer Bahnsteige in der Daxlander Straße vorbereitet. In diesem Zusammenhang wird auch der Geh- und Radwegbereich in der Eckenerstraße teilweise umgestaltet.

d) Abgestorbene Straßenbäume ersetzen

Der Vorschlag wird von der Verwaltung unterstützt. Allerdings müssen die vorhandenen Baumstandorte vor einer Neupflanzung wesentlich verbessert und erweitert werden. Dafür bedarf es einer umfangreichen Abstimmung mit der Straßenplanung und den Leitungsträ-gern. Nach Erarbeitung dieses Gesamtkonzeptes ist eine Bepflanzung ab Herbst 2018 denkbar.

e) Vorgärten wieder anlegen

Die beim Bau der Straßenbahntrasse dem öffentlichen Straßenraum zugeordneten Teile der ehemaligen Vorgärten können wegen des erforderlichen Straßenquerschnittes nicht zurück gegeben werden, ohne dass die Straßenbahn wieder entfiele!

3. Wann wird die Stadtverwaltung dem Gemeinderat ein Lärmminderungskonzept für die Eckenerstraße vorlegen und umsetzen?

Bei der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird die Eckenerstraße erneut überprüft werden und es werden etwaige Lärmminderungsmaßnahmen eruiert.

Unabhängig davon ist zusammen mit der geplanten Verlegung der Haltestelle „Römerhof“ die Aufbringung eines lärmmindernden Fahrbahnbelages auch zwischen der Kreuzung Zeppelin- bzw. Daxlander Straße und Michelinbrücke vorgesehen. Dies wirkt sich ebenfalls lärmmindernd auf die nahe Umgebung aus.

 

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 23.05.2017


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