Kindertagespflege – 25 Prozent aus „wirtschaftlichen Gründen“ ausgestiegen

20. Dezember 2017  Allgemein, Anfragen, Berichte

Nur diffus deutlich wird in der Antwort der Stadtverwaltung: Kindertagesmütter und -väter werden erbärmlich vergütet. Als wirtschaftlich Selbstständige sind sie mit einem enormen bürokratischen Aufwand konfrontiert und das Risiko finanziell zu scheitern ist sehr hoch.(d.e.)

 

STELLUNGNAHME der Stadt zu unserer Anfrage:

 

1. Wie hoch ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/ Tagesväter) aktuell insgesamt in Karlsruhe und wie verteilen sich diese auf die Stadtteile

Im Stadtgebiet Karlsruhe sind 308 Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis beim Pflegekinderdienst registriert. Davon sind 226 Tagespflegepersonen derzeit aktiv in der Betreuung von insgesamt 689 Tagespflegekindern (s. Tabelle S. 4).

1a). Ebenso möchten wir wissen, wie der Bedarf im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Tagesmüttern/Tagesvätern in den jeweiligen Stadtteilen ist.

Die Anzahl der Tagespflegepersonen und der von ihnen zur Verfügung gestellten Tagespflegeplätze und die Belegung der Plätze sind in der Tabelle dargestellt. Zu beachten ist, dass Tagespflegepersonen nicht alle Plätze als Ganztagesbetreuungsplätze anbieten und Bedarfe und Angebote nicht immer zusammen passen. Es kann also trotz freier Plätze ein Bedarf bestehen, der zum gewünschten Zeitpunkt nicht erfüllt werden kann.

2. Sind bisher Klagen gegen die Stadt geführt worden, weil ein Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung nicht erfüllt wurde und wenn ja, wie viele waren das 2016 und bis Oktober 2017

Es gab bisher keine Klagen gegen die Stadt Karlsruhe. Der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung konnte entweder durch Plätze in Einrichtungen oder alternativ in Kindertagespflege weitgehend sichergestellt werden.

3. Wie steht die Verwaltung zu der These, dass Tagesmütter/Tagesväter bei einer Festanstellung bei der Stadt mehr Sicherheit und Planbarkeit hätten?

Die Kindertagespflege kann sowohl in selbstständiger Tätigkeit im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen, als auch in einer Festanstellung im Haushalt der Eltern oder bei einem Träger in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.

Eine Festanstellung erhöht die soziale Sicherheit der Tagespflegeperson durch ein gleichbleibendes Einkommen mit den entsprechenden Sozialversicherungsbeiträgen und den arbeitsrechtlichen Sicherheiten (Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz).

Bei der selbstständig tätigen Tagespflegeperson hängt das Einkommen und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von der Anzahl der betreuten Kinder und dem zeitlichen Umfang der Betreuung ab, was in Zeiten hoher Nachfrage nach Betreuungsplätzen keine großen Schwankungen verursacht. Ausfallzeiten der selbstständigen Tagespflegeperson werden bisher nicht erstattet und stellen insofern ein weiteres „unternehmerisches Risiko“ dar.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei Tagespflege in Festanstellung der Arbeitgeber durch Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall und Mutterschutz bei längeren Ausfallzeiten der Tagespflegeperson und der Bereitstellung von Ersatzbetreuungskräften in finanzielle Nöte und Existenzprobleme kommen kann.

Es ist kein Unterschied in der Verlässlichkeit des Betreuungsangebotes bei Selbstständigkeit oder Festanstellung der Kindertagepflegeperson zu beobachten. Beide Gruppen von Tagespflegepersonen stellen an sich einen hohen Anspruch an Zuverlässigkeit.

4. Wie hoch sind derzeit die maximal möglichen Stundensätze für Tagesmüt-ter/Tagesväter?

a) Plant die Stadt Karlsruhe hier Verbesserungen?
b) ist im Zusammenhang mit dem Sparpaket sogar mit Kürzungen zu rechnen?

Die Stundensätze orientieren sich am Qualifikationsstand der Tagespflegeperson. Es bestehen folgende Staffelungen:

 Tagespflegepersonen mit bis zu 70 Unterrichtseinheiten erhalten ein Pflegegeld von 5,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.

 Tagespflegepersonen, die einen Kindernotfallkurs absolviert haben und durch eine ab-geschlossene Qualifizierungsmaßnahme und/oder der Teilnahme an Fortbildungskursen 70 bis 120 Unterrichtseinheiten erreicht haben, erhalten ein Pflegegeld von 5,80 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.

 Tagespflegepersonen, die einen Kindernotfallkurs absolviert haben und durch eine abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahme und/oder der Teilnahme an Fortbildungskursen über 120 Unterrichtseinheiten erreicht haben, erhalten ein Pflegegeld von 6,00 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.

Darüber hinaus erhalten Tagespflegepersonen, die Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes in geeigneten Räumen betreuen aufgrund der erhöhten Sachkosten (Miete, Nebenkosten, Ausstattung) einen Sachkostenzuschlag von 1 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.

Zu 4a) Nein, derzeit nicht. Die Stadt liegt mit der Bezahlung über den landesweiten Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), der eine Stundenvergütung von 4,50 Euro für Kinder über drei Jahre und 5,50 Euro für Kinder unter drei Jahren empfiehlt.

Zu 4b) Nein, die Kindertagespflege wurde aufgrund des weiterhin bestehenden Ausbaubedarfs nicht in die Haushaltskonsolidierung einbezogen.

5. Wie hoch war/ist die Abbruchquote bei Kindertagespflegepersonen die nicht auf altersbedingte oder gesundheitliche Gründe zurückzuführen sind?
a) 2016
b) bis Oktober 2017

Der Begriff „Abbruchquote“ impliziert ein Scheitern bzw. eine spontane Beendigung der Kin-dertagespflege. Wenn Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben, erfolgt das in der Regel in Rücksichtnahme auf die mit den Eltern vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Zu a) Stichtag zur Erhebung und Detailauswertung für das vergangene Jahr ist immer der 01.März des darauffolgenden Jahres. Im Zeitraum 01.3.2016 bis 01.03.2017 haben 55 Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgegeben, davon 13 Personen aus wirtschaftlichen Gründen (Steuerpflicht, Sozialversicherungsbeiträge, Verlässlichkeit des Einkommens), 28 Personen aufgrund veränderter Lebensumstände (Umzug, Pflege der Eltern; Schwangerschaft, Erreichung des Rentenalters, Rückkehr in den erlernten Beruf etc.). 14 Personen machten keine Angaben zu den Beendigungsgründen.

Zu b) Eine Auswertung hierzu kann erst zum 01.03.2018 erfolgen.

6. Wie ist die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe stellenmäßig derzeit besetzt?
a) gibt es befristete Stellen, wenn ja wieviele?
b) Wie hoch sind die zu betreuenden Fälle pro Mitarbeiter
c) Ist die Stadt der Auffassung, dass die vorhandenen besetzten Stellen die notwendige Bearbeitung sicherstellen kann?
d) Ist im Zusammenhang mit dem Sparpaket hier mit Kürzungen zu rechnen?

Beim Pflegekinderdienst werden die Aufgaben der Vollzeitpflege und Kindertagespflege in Mischarbeitsplätzen (Vollzeitpflege und Kindertagespflege) erfüllt. Für die Kindertagespflege steht ein Anteil von derzeit 9,29 Planstellen und davon 8,29 Stellen für die Einzelfallarbeit zur Verfügung.

zu a) Alle Planstellen sind inzwischen unbefristet, wobei zwei Mitarbeiterinnen als Elternzeitvertretungen befristete Arbeitsverträge haben.

zu b) Eine Planstelle ist für ca. 83 bis 95 Tagespflegekinder zuständig. (Schwankungen ergeben sich im Jahresverlauf).

zu c) Die Deutsche Liga für das Kind und der Deutsche Verein für öffentliche und private Für-sorge gehen in ihren überarbeiteten Empfehlungen von 28.09.2005 (03/05-AF II) von einer Fallzahl von 1: 60 zur Sicherstellung einer qualifizierten Beratungsarbeit sowohl für Eltern als auch Kindertagespflegepersonen inklusive der Qualifizierung und Weiterbildung der Tagespflegepersonen aus.

Der landesweite von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales empfohlene Betreuungsschlüssel liegt bei 1:90 bis 1:130, je nach Ausgestaltung des Aufgabengebietes mit Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen oder nur reinen Verwaltungsaufgaben (Pflegeerlaubniserteilung, Bedarfsprüfung).

Ausgehend von den derzeitigen Fallzahlen ist der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe aktuell personell ausreichend ausgestattet.

zu d) In Anbetracht der Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist nicht mit Kürzungen bei den Personalstellen zu rechnen. Planstellen können durch FAG-Mittel (Finanzausgleichsgesetz) zu 100% durch Bundesmittel finanziert werden.

7. Wie sieht die Verwaltung die allgemeine künftige Entwicklung der Betreuungsplätze bei Kindertagespflegepersonen und den Kindertageseinrichtungen? Wo ist aus ihrer Sicht Handlungsbedarf gegeben?

Die Jugendhilfeplanung der Stadt Karlsruhe geht davon aus, dass bei derzeit steigenden Geburtenzahlen und der Migration ausländischer Familien, weiterhin ein Ausbaubedarf in beiden Bereichen der Kindertagesbetreuung bis ins Jahr 2025 besteht.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. November 2017 wurde ein Prognosebericht zum weiteren Kita-Ausbau in den Jahren 2017 bis 2027 präsentiert. Aus diesem geht hervor, dass nicht nur aktuell Plätze in der Kindertagesbetreuung fehlen, sondern sich diese Entwicklung angesichts künftig weiter steigender Kinderzahlen fortsetzen wird, wenn die Stadt Karlsruhe nicht in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert. Es besteht folglich in den kommenden Jahren ein erheblicher Handlungsbedarf, sowohl beim Kita-Ausbau als auch bei den Plätzen in der Kindertagespflege.

 

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 12.12.2017


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*