Radbrücken über die Kriegsstraße – Stadt beharrt auf Abriss

06. Februar 2015  Allgemein, Anfragen, Berichte

Die beiden Brücken über die Kriegsstraße am Nymphengarten müssen weg, so die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage:

1. Wann ist der Abriss der beiden Fuß- und Radbrücken geplant, und was ist der Grund dafür?

Bei den Brücken über die Kriegsstraße im Zuge der Ritterstraße und im Zuge der Lammstraße/Badenwerkstraße am Festplatz handelt es sich um reine Fußwegbrücken. Die Brücken sind für den Radverkehr nicht zugelassen. Dies ist vor Ort entsprechend beschildert.

Die Steigung bzw. das Gefälle der Rampen beträgt 13,7 bis 14,7 %. Neben den Treppenstufen steht nur ein 1,0 bzw. 1,25 m breiter Streifen zur Verfügung, der zum Schieben von Kinderwagen angelegt wurde. Aufgrund dieser baulichen Gegeben-heiten sind die beiden Brücken für den Radverkehr nicht geeignet.
Nach dem derzeitigen Stand der Terminplanungen für den Umbau der Kriegsstraße sind der Abbruch der Fußwegbrücke bei der Ritterstraße im Sommer 2015 und der Ab-bruch der Fußwegbrücke bei der Lammstraße im Spätsommer 2016 vorgesehen.
Der Abbruch bzw. Rückbau ist zur Umsetzung des Bebauungsplanes „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“, das heißt zur Realisierung des entsprechenden Teilprojektes der Kombilösung erforderlich. Im vom Gemeinderat am 11.03.2008 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan ist der Rückbau der Fußwegbrücken im zeichnerischen Teil eingetragen und im schriftlichen Teil („Begründung und Hinweise“) beschrieben.
2. Kann sich die Stadtverwaltung der Auffassung anschließen, dass beide Brücken
a) für den Fuß- und Radverkehr zwischen Innenstadt und dem südlichen Bereich eine wichtige Anschluss- bzw. Verbindungsfunktion haben?
Im Verlauf der Lamm- und Ritterstraße besteht ein erheblicher Querungsbedarf über die Kriegsstraße durch Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende. Dieser Be-darf wird für Zufußgehende heute durch die beiden Brücken erfüllt. Radfahrende dürfen die beiden Brücken heute nur schiebend nutzen. Eine offizielle Freigabe für Radfahren-de ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich. Für mobilitätseingeschränkte Men-schen (Rollstuhl, Rollator) und Menschen mit Kinderwagen stellen die beiden Brücken jedoch ein Hindernis dar. Insbesondere für Menschen mit Rollstuhl sind die Brücken aufgrund fehlender Zwischenhaltmöglichkeiten nahezu unpassierbar.

b) die trennende Wirkung der Kriegsstraße auf Fußgänger/-innen und Radfahren-de zwischen Innenstadt und dem Süden „eingrenzen“?
Die heute für Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen bestehende Trennwirkung der Kriegsstraße wird zukünftig für alle Verkehrsteilnehmende durch ebenerdige, behindertengerechte Querungsmöglichkeiten (signalisierte Fußgänger- und Radfurten) minimiert.
3. a) Kann sich die Stadtverwaltung vorstellen, im Rahmen der weiteren Umsetzung des Kriegsstraßenumbaus dahingehend aktiv zu werden, dass nach Abschluss des Kriegsstraßenumbaus wenigstens eine der beiden Brückenübergänge erhalten bleibt?

b) Wenn Nein, warum nicht?
Eine Brücke zur Querung der Kriegsstraße, die auch für den Radverkehr freigegeben werden kann, hätte deutlich größere Dimensionen als heute. Es wären deutlich längere Rampen mit den entsprechenden Eingriffen in das Umfeld notwendig. Eine technische und umfeldverträgliche Machbarkeit müsste geprüft werden. Der gültige Bebauungsplan sieht keine Brücken mehr vor. Dementsprechend wäre ein neues Genehmigungs-verfahren notwendig.

 

3. Feb. 2015


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