Gibt es in Karlsruhe noch genügend Mietwohnungen für Hartz IV-Beziehende?

28. Oktober 2015  Allgemein, Pressemitteilung

Stehen in Karlsruhe noch genügend geeignete Mietwohnungen für Hartz-IV-Beziehende zur Verfügung? Das will die LINKE im Karlsruher Gemeinderat von der Stadtverwaltung wissen. „Der zunehmende Mangel an erschwinglichen Mietwohnungen kann Hartz IV-Beziehende besonders hart treffen. Denn deren Miete darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten“, begründen Stadträtin Sabine Zürn und Stadtrat Niko Fostiropoulos ihre entsprechende Anfrage.

„Wir möchten deshalb auch wissen, wie viele Hartz-IV-Beziehende vom Job-Center zum Umzug aufgefordert wurden, wie vielen die Kosten der Unterkunft gekürzt wurde und ob der Karlsruher Mietspiegel durchgängig angewandt wird. Es darf nicht dazu kommen, das Hartz IV-Beziehende schrittweise aus der Stadt gedrängt werden“, schließen Zürn und Fostiropoulos ihre Stellungnahme ab.

 

Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:

 

Anfrage

 

  1. Wird die Miete zunächst immer in voller Höhe übernommen (SGB II § 22.1. Absatz 1 Satz 3)?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wird der örtliche qualifizierte Mietspiegel immer/durchgängig angewendet?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Bis zu welcher Höhe übernimmt das Jobcenter Karlsruhe die Kosten für Grundmiete plus Nebenkosten?) (bitte getrennt nach Grundmiete und Nebenkosten)

 

  1. Wie viele Wohnungen stehen für diesen Betrag in Karlsruhe zur Verfügung?

 

  1. Steht für Leistungsbeziehende nach SGB II, die zur Reduzierung ihrer Mietkosten aufgefordert werden, ein ausreichendes Angebot an entsprechenden Wohnungen zur Verfügung?

 

  1. Wie hoch war die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die zu Mietreduzierungen seitens des Jobcenters Karlsruhe aufgefordert wurden je in den Jahren 2010 bis 2014?

 

  1. Wie hoch (Anzahl der Wohneinheiten) war das Angebot an entsprechend geeigneten Wohnungen für diese Bürgerinnen und Bürger je in den Jahren 2010 bis 2014?

 

  1. Wie hoch war die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach SGB II je in den Jahren 2010 bis 2014, für die nach Aufforderung zur Mietreduzierung keine entsprechend geeignete/erschwingliche Wohnung zur Verfügung stand?

 

  1. Wie hoch war die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern je in den Jahren 2010 bis 2014, denen nicht die vollen Kosten für Grundmiete und Nebenkosten gewährt wurde?

 

  1. Produktmethode: Wie und in welcher Weise wird sie vom Jobcenter Stadt Karlsruhe in Bezug auf die Gewährung von Leistungen für Unterkunft angewandt?

 

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Bei der Gewährung von Leistungen für Unterkunft an Leistungsbeziehende nach SGB II (Hartz-IV) gibt es Unterschiede in der Umsetzung bei den jeweiligen Jobcentern. Werden nicht die vollen Kosten für Unterkunft erstattet oder werden Hartz-IV Beziehende zur Mietreduzierung aufgefordert, sind das für die Betroffenen harte Schläge in einer Existenzlage am Rande der oder bereits in der Armut. Gleichzeitig reduziert sich in Karlsruhe das Angebot an erschwinglichen Mietwohnungen, während die entsprechende Nachfrage zunimmt. Ob und wie sich das auf die Lebensqualität von Leistungsbeziehenden nach SGB II auswirkt, soll die Anfrage klären helfen.

 

 

Unterzeichnet von:

 

Sabine Zürn                                                                                      Niko Fostiropoulos


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