Stadt zu Bandprojekt Karlsruhe: Viel Verständnis, keine Hilfestellung

28. September 2016  Allgemein, Anfragen

STELLUNGNAHME der Stadt zu unserer Anfrage:

1. War sich die Stadt im Fortgang des Entwicklungsprozesses im C-Areal bewusst, dass damit auch der Standort des Bandprojektes Karlsruhe auf dem Spiel steht bzw. hat sich das Bandprojekt dahingehend an die Stadt gewandt?

Das Bandprojekt befindet sich im Kellergeschoss des Gebäudes in der Mainestraße 8. Dieses ehemalige Militärgebäude wurde vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) für das KSC-Fan-Projekt und Lagerflächen für das Fest von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angemietet.

Unter Beteiligung des Kulturamtes entstand die Idee, das damals leerstehende Kellergeschoss für Bandproberäume zu nutzen. Mit der Rock-Initiative Karlsruhe, vertreten durch Herrn Klaus Bluck, wurde ab 01.03.2006 ein Untermietvertrag zur Nutzung als Bandprobezentrum abgeschlossen.

Schon damals waren die Mängel am Gebäude, insbesondere Feuchtigkeit im Keller, allen Beteilig-ten bekannt, ebenso, dass es sich voraussichtlich nur um eine temporäre Nutzung handeln könne. Deshalb wurde auch nur ein niedriger Mietzins vereinbart.

Aufgrund von Wassereintritten kam es in den Folgejahren zu Nutzungseinschränkungen und zu Schäden am Inventar des Bandprojekts, das diese gegenüber der BImA geltend machte. Die BImA wollte 2013 keine Haftung mehr übernehmen und das Mietverhältnis für das Kellergeschoss beenden.

Da der Verwaltung bewusst war, dass Musikproberäume in Karlsruhe so wichtig wie knapp sind und ein Ersatz der dann wegfallenden Probemöglichkeiten kaum zu finden gewesen wäre, wurde eine Weiternutzung unter Haftungsausschluss der BImA bei gleichzeitigem Wegfall der Grundmie-te von der Verwaltung für das Bandprojekt ausgehandelt. Dieser Vertrag hat auch nach dem Ver-kauf des Gebäudes von der BImA an die GEM Ingenieurgesellschaft mbH noch bis zum 31.12.2017 Gültigkeit und verlängert sich jeweils bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor Ablauf um weitere 6 Monate.

Das Kulturamt stand in den zurückliegenden Jahren im Kontakt mit Herrn Bluck. Im Rahmen der Möglichkeiten wurden seine Anliegen unterstützt. Wegen des bekannten Mangels an Musikproberäumen in Karlsruhe konnte ihm aber keine Hoffnung auf Ersatzräume gemacht werden.

Den Verkauf des ehemaligen C-Areals an einen privaten Investor hat das Stadtplanungsamt zum Anlass genommen, einen Rahmenplan zu erarbeiten. Der Rahmenplan „Zukunft Nord“ (Planungsgebiet zwischen dem Alten Flugplatz und der Erzbergerstraße sowie der New-York-Straße und der Lilienthalstraße) wurde im Mai 2016 vom Gemeinderat beschlossen.

In der umgebauten ehemaligen US-Lagerstätte nutzen über 100 Musiker 15 eingerichtete Proberäume.

2. Sieht die Stadt darin einen erhaltenswerten Bestandteil städtischer Kultur?

Ja – definitiv. Im Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe wird im Handlungsfeld „Stadt: Raum für Kultur“ die Wichtigkeit kultureller Räume, u.a. auch musikalischer Proberäume, für das kulturelle Leben in Karlsruhe hervorgehoben.

Das Kulturamt ist seit langer Zeit bemüht, vorhandene Proberäume zu sichern und zu erhalten und die Schaffung neuer Proberäume anzuregen und zu unterstützen.
In einer wachsenden Stadt ist dies aufgrund wegfallender Brachen, aber auch aufgrund der Lärm-problematik und der gestiegenen Brandschutzanforderungen zunehmend schwierig bis unmöglich. Diese Problematik war auch Gegenstand der Stellungnahme auf die Anfrage der GRÜNEN zum Thema „Öffentliche Proberäume für Musikbands – Angebot und Nachfrage“ zur Gemeinde-ratssitzung am 24.01.2012, TOP 8.

Aus diesem Grund hat die Stadt im Jahr 2013 auch den Bunker in der Rheinhafenstraße, als dieser zum Verkauf ausgeschrieben war, von der BImA erworben und dem Musikclub Substage in Erb-pacht übertragen. Damit konnten die dort befindlichen und jeweils mehrfach genutzten 14 Bandproberäume auf Dauer gesichert werden.

Die Schwierigkeit der Schaffung von Proberäumen hat sich auch aktuell im Kühlhaus auf dem Schlachthofareal gezeigt, wo die Einrichtung von mehreren Bandproberäumen trotz vordergründig optimaler Voraussetzungen an der Schallproblematik und Nichtvereinbarkeit mit benachbarten Nutzungen scheiterte.

Es besteht aktuell ein unverändert hoher Bedarf an Proberäumen, der mit den vorhandenen Pro-bemöglichkeiten nicht gedeckt werden kann, wie auch lange Wartelisten der Proberaumvermieter belegen. Ein Wegfall der Proberäume des Bandprojekts würde die Situation verschärfen.

3. Hat sich die Stadt im Fortgang des Entwicklungsprozesses mit dem Bandprojekt Karlsru-he in Verbindung gesetzt und Unterstützung bei der abzusehenden Verlagerung angeboten?
Wenn ja, wie?

Das Kulturamt stand im Kontakt mit dem Bandprojekt (siehe Ziffer 1).

Im Zuge des Prozesses Rahmenplan „Zukunft Nord“ ist die Öffentlichkeit in Form von Planungsworkshops und Informationsveranstaltungen beteiligt worden. Auch Vertretungen des Bandprojektes haben an den Veranstaltungen teilgenommen. Den aktuellen Nutzern des ehemaligen C-Areals ist empfohlen worden, sich bezüglich des Verbleibs auf dem Grundstück mit dem neuen Eigentümer in Verbindung zu setzen. Ein neuer Standort für das Bandprojekt ist im Rahmenplan nicht explizit benannt.

4. Wenn nein: Sieht es die Stadt nicht als Teil ihrer kulturpolitischen Aufgabe an, bei Stadtentwicklungsprozessen dahingehend aktiv zu werden, kulturellen Einrichtungen, die durch die Neugestaltung eines Quartiers ihren Standort verlieren, zu einem Ersatz-Standort zu verhelfen?

Zur kulturpolitischen Aufgabe, aber auch der Schwierigkeit siehe Ziffer 2.

5. Wird sich die Stadt nun aktiv einschalten, um einen Alternativstandort für das Bandprojekt Karlsruhe zu finden?

Auch vor dem Hintergrund der oben genannten Schwierigkeiten sind der Verwaltung leider keine Alternativstandorte bekannt. Lediglich auf das Gewerbeimmobilien- und Maklerverzeichnis der Wirtschaftsförderung kann verwiesen werden.

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister

20.09.2016


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