Gegen 2. Rheinbrücke – Gemeinsamer Antrag findet Mehrheit – Lage aber kritisch

02. Dezember 2016  Allgemein, Anträge, Position, Presseecho

Der untenstehende Antrag bekam zwar auf der Gemeinderatssitzung am 22. November eine Mehrheit. Dennoch sind die Stadt, der OB und die Mehrheit im Gemeinderat, die eine 2. Rheinbrücke ablehnt, unter Druck. Aufgrund einer neuen Variante des zuständigen Bundes kommt es im schlimmsten Fall zu einer 2. Rheinbrücke mit Anschluss an die jetzt schon überlastete Südtangente. Das wäre eine verkehrliche Katastrophe für Karlsruhe, die niemand wollen kann. Das könnte dann wiederum nur damit gelindert werden, dass stattdessen der Anschluss der neuen 2. Rheinbrücke an die B 36 erfolgt. Das wäre die Wieder-Auferstehung der seit Jahrzehnten aus Karlsruhe bekämpften Nordtangente, wenn auch nur der  Teil-West … Das ist eine ungute Gemengelage. – Es bleibt richtig, dass eine 2. Rheinbrücke nicht erforderlich ist und nur noch mehr MIV über den Rhein nach sich zieht. Was auch richtig bleibt: Mit dem Ausbau des ÖPNV über den Rhein könnten vorhandene Stau-Situationen des motorisierten Verkehrs aus der Pfalz aufgelöst werden. Dazu fehlt aber der politische Wille. Beim Bund sowieso, auch Rheinland-Pfalz wollte die 2. Rheinbrücke schon immer, und mittlerweile ist auch das GRÜNE Verkehrsministerium in Stuttgart für die 2. Rheinbrücke … Deshalb fand im Gemeinderat am 22. November auch ein Antrag die Mehrheit, dass, im Falle die 2. Rheinbrücke kommt durch, sich die Stadt um einen Anschluss an die B 36 bemüht.  (d.e.)

GEMEINSAMER ERGÄNZUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom 25.10.2016

1. Die Stellungnahme wird umbenannt wie im Antragstitel beschrieben.

2. In der ergänzenden Planoffenlage durch Rheinland-Pfalz im Dezember 2015 haben die planenden Stellen weiterhin die Zahlen von 2010 zugrunde gelegt, mit der Begründung „keine wesentlichen Änderungen“. Die Stadtverwaltung fordert die Planfeststellungsbehörden in der Stellungnahme auf, die Verkehrszahlen über die heutige Rheinbrücke zu aktualisieren und auch die veralteten Prognosezahlen (vor 2011 bereits berechnet) fortzuschreiben.
a) Was passiert mit den Verkehrsflüssen bis hin zur Autobahn, auch innerhalb der Stadt Karlsruhe, wenn die zusätzliche „zweite Rheinbrücke“ fertig wäre, aber kein Anschluss an die B 36 zur Verfügung steht.

b) In die Prognosen ist das Modell der „Brücke zwischen den Brücken“ (Ersatzbrücke mit drei Fahr- und 1 Standstreifen) aufzunehmen. c) Mit welchen Verkehrsmengen über Bestandsbrücke ist während des Baus der Brücke zwischen den Brücken zu rechnen (Verlagerungseffekte)? In den Prognosen sind alle absehbaren und möglichen Einflussfaktoren auf die zukünftige Menge des Autoverkehrs zu berücksichtigen: Zu- bzw. Rückbau von Straßen; verstärkter Takt des öffentli-chen Nahverkehrs über den Rhein, auch auf den Zulaufstrecken; verstärkte Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern u. ä., etwa von Autoparkplätzen in der Pfalz aus; Bemautung der Südtangente/B 10; optional verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene durch ordnungspolitische Vorgaben des Bundes bzw. der Europäischen Union.

3. Die Stadtverwaltung fordert die Planfeststellungsbehörden in der Stellungnahme auf, für die Alternativenprüfung einer Brücke zwischen den Brücken auch Varianten beim ersten Bauabschnitt (Bau der südlichen Teilhälfte) aufzunehmen, die mit einem verringerten Querschnitt auskommen. Dies kann geschehen durch nachträgliche Anbringung des auskragenden Rad- und Fußweges an die Fahrbahn für den Autoverkehr.

4. Die Stadtverwaltung bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe, bezüglich der Anbindung der zusätzlichen „zweiten Rheinbrücke“ an die B 36 den Stand des Unterschutzstellungsverfahrens zum naturschutzwürdigen Gewann Waid mitzuteilen und daraus sich ergebende Schwierigkeiten für den Bau der Anbindung darzulegen.

5. Die Stadtverwaltung bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe, weitere Schwierigkeiten beim Bau der Verbindungstrasse zur B 36 zu erheben und summarisch im Planfeststellungsverfahren zur zusätzlichen „zweiten Rheinbrücke“ aufzulisten.

Begründung/Sachverhalt

Der hervorragende Entwurf der Stellungnahme sollte aus Sicht der Antragsteller ergänzt werden, um zum einen belastbare Daten für alle Planungsfälle zur Verfügung zu haben und zum anderen, um die ungenügende Tiefe und den unzureichenden Umfang der bisherigen Planung noch deutlicher zu machen.

So gilt es, die Verkehrszahlen über die Rheinbrücke(n) fortzuschreiben. Schon beim Faktencheck im Jahr 2011 (!) wurde ja deutlich, dass die Zahlen von Modus Consult, erhoben im Auftrag der planen-den Behörden aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, nicht korrekt sind. Schon für den Ist-Fall wurde mit zu hohen Zahlen operiert (Differenz zwischen gemessenen und in den Gutachten ange-nommenen Zahlen) und seither hat sich die Verkehrsmenge über den Rhein eben nicht in der prog-nostizierten Form entwickelt. Damit muss auch der so genannte Bezugsfall mit neuen Prognosezahlen hinterlegt werden. Es geht um eine Art „Eichung“ an den aktuellen Verkehrsmengen für 2016 und eine neue Prognose anhand aktueller Erkenntnisse über Verkehrszu- bzw. -abnahmen. Denn der Planungshintergrund hat sich angesichts der absehbaren Änderungen im Mobilitätsverhalten massiv verändert.

Zudem verschleiert der Name „zweite Rheinbrücke“ die Tatsache, dass es bereits zwei Rheinbrücken gibt. Die südliche Bahnbrücke ist übrigens durch eine Havarie im Schiffsverkehr (Anprall eines berg-abwärts treibenden Schiffes an Pfeiler oder Überbau) weit stärker gefährdet als die heutige Straßen-brücke. Sie dient im Grunde sogar als Anprallschutz für die Straßenbrücke. Denn bergaufwärts fahrende Schiffe bilden keine Gefahr.

Dank zweier sich selbst tragender Brückenhälften würde die Ersatzbrücke, errichtet als Brücke zwi-schen den Brücken, mit jeweils drei Fahr-, einem Standstreifen plus einem abgetrennten Rad- und Fußweg pro Fahrtrichtung eine jederzeit verfügbare leistungsfähige Rheinquerung (die geforderte „Redundanz“) sichern. Beim Bau können eventuell die auskragenden Teile (Rad- und Fußweg) später angebracht werden, um den Einbau „zwischen den Brücken“ zu erleichtern.

Auf der Trasse der Verbindung von der geplanten zusätzlichen Rheinbrücke liegen naturschutzwürdi-ge Bereiche (Gewann Waid). Es bestehen weitere Hindernisse für den Bau einer Straße dort (Anschlussbauwerk an die Trasse von der RB2 – technische Ausführung und Landschaftsverlust / Brücke über die Bahntrasse zur Miro und die Alb, tief hängende Hochspannungsleitung direkt dahinter / Verlust an wertvoller landwirtschaftlicher Fläche für das Hofgut Maxau; u. a.).

unterzeichnet von:
Parsa Marvi
Dr. Raphael Fechler
Irene Moser
Johannes Honné
Dr. Ute Leidig
Lüppo Cramer
Dr. Eberhard Fischer
Niko Fostiropoulos
Sabine Zürn

 

PRESSE-ECHO:

 

BNN – 23.11.16

Weiter Mehrheit für Ersatzlösung
Aber Gemeinderat denkt auch an zweite Rheinbrücke mit B 36-Anschluss
Grüne: Bund ist schuld an Verzögerungen
Von unserem Redaktionsmitglied Günther Kopp
Der Karlsruher Gemeinderat bleibt mehrheitlich dabei,dass statt einer neuen zweiten Rheinbrücke zwischen dem Raffineriegelände und Wörth (Nordbrücke) – wie sie von Bund und Land favorisiert wird – eine neue Straßenbrücke zwischen der bestehenden Rheinbrücke und der Bahnbrücke über den Strom errichtet werden soll. Die Stadträte von SPD, Grünen, Kult-Fraktion und Linke bekräftigten in der gestrigen Gemeinderatssitzung den Beschluss aus dem Jahr 2011.
Gleichzeitig kritisierten sie zusammen mit der Stadtverwaltung, dass im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Nordbrücke die so genannte „Brücke zwischen den Brücken“-Variante verspätet und völlig unzureichend untersucht worden sei. CDU und FDP verwiesen jedoch darauf, dass es im Bund und im Land immer deutlichere Zeichen für den Bau der Nordbrücke mit Anbindung an die B 36 bei Neureut gebe. Deshalb soll im Planungsausschuss beraten werden, wie eine Straßenführung vom so genannten Ölkreuz bei der MiRo zur B 36 aussehen könnte.
Die Nordbrücke werde kommen, zeigte sich FDP-Stadtrat Thomas Hock überzeugt. Und nichts wäre nach Meinung der Liberalen schlimmer, als dass diese Brücke nicht an die B 36 angebunden wäre und der Verkehr über die Südtangente abfließen müsste. Deshalb stellte die FDP den Antrag, im Falle eines Brückenneubaus müsse der Anschluss an die B 36 zeitgleich erfolgen. Dafür gab es eine Mehrheit. Die Grünen stimmten dagegen. Eine ähnliche Zielrichtung hatte auch der von CDU-Fraktionschef Tilman Pfannkuch vorgetragene Antrag, der Oberbürgermeister Frank Mentrup solle sich für die zügige Einleitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum Anschluss der zweiten Rheinbrücke an die B 36 einsetzen und beim Regierungspräsidium dafür eintreten, dass der Gemeinderat in dieser Sache regelmäßig informiert werde. Bei der Abstimmung gab es ebenfalls eine Mehrheit, Grüne und GfK enthielten sich.
Mentrup sagte, ihm gehe es um einen leistungsfähigen und sicheren Rheinübergang. Der sei auch mit einer „Brücke zwischen den Brücken“ zu machen. Der Bund wolle aber anscheinend die Straßenkapazität vergrößern. Nur – was bringe dies, wenn mehr Kapazität auf das überlastete Karlsruher Straßennetz treffe? Nach Meinung der Stadtverwaltung wäre die von der Gemeinderatsmehrheit getragene Ersatzbrücke machbar, wenngleich „bautechnisch anspruchsvoll“. In einem Ergänzungsantrag forderten SPD, Grüne, Kult und Linke die Verantwortlichen des laufenden Planfeststellungsverfahrens auf, Verkehrszahlen über die heutige Rheinbrücke zu aktualisieren.
Für die Grünen wehrte sich der Fraktionsvorsitzende Johannes Honné gegen den Vorwurf, seine Fraktion bremse die Verbesserung des Straßenverkehrs über den Rhein. Wenn es zu Verzögerungen gekommen sei, liege das am Zickzackkurs des Bundesverkehrsministeriums.
AfD-Stadtrat Stefan Schmitt sagte, man könnte auf eine zweite Rheinbrücke verzichten, wenn über eine Nordumgehung Knielingen der Verkehr von der Südtangente zur B 36 geleitet würde.


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