Versicherungsgeschäfte im Klassenzimmer – ab nächstem Schuljahr nicht mehr

31. Oktober 2018  Allgemein, Berichte

Aufgrund kritischer Berichte in den Medien hatten wir bei der Stadt nachgefragt.

Hier die Antwort. Kurz gesagt: Ab nächstem Schuljahr ist Schluss mit der Geschäftemacherei im Klassenzimmer.

  1. Sind der Stadt Fälle bekannt, in denen an Karlsruher Schulen von oder über Lehrkräfte sogenannte Schulversicherungsangebote im Klassenzimmer an die Schüler/innen verteilt werden?

Hier handelt es sich um die bislang gängige Praxis bei der Handhabung zur Freiwilligen Schüler-Zusatzversicherung. Grundlage ist der vom Land Baden-Württemberg abgeschlossene Gruppenversicherungsvertrag. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 8. Oktober 1998, zuletzt geändert vom 11. November 2009, über die Freiwillige Schüler-Zusatzversicherung bietet der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband Karlsruhe (BGV) auch an den Karlsruher Schulen zu einer geringen Versicherungsprämie eine die gesetzliche Schülerunfallversicherung ergänzende freiwillige Zusatzversicherung an. Am 27.09.2018 hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass es den Gruppenversicherungsvertrag zum Schuljahr 2019/20 kündigen werde.

Andere Schulversicherungsangebote sind der Stadt nicht bekannt.

Frage 2 + 3:
Was hält die Stadt von derartigen Werbe- und Verkaufsangeboten?
Wird sie, falls sich das an Karlsruher Schulen ereignet, dagegen aktiv werden?

Eltern, Schülerinnen und Schüler sind von der Schule rechtzeitig und in geeigneter Weise auf die Zusatzversicherung aufmerksam zu machen. Die Schulen setzen hier die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift um.
Durch das Auslaufen des Gruppenversicherungsvertrags wird das bisherige Angebot in der aktuellen Form nicht weitergeführt.

Stadt Karlsruhe
Der Oberbürgermeister, 23.10.2018


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