Soziale Qualitätskriterien bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen für Schulmittagessen berücksichtigen

22. November 2019  Allgemein, Berichte, Position, Pressemitteilung

In seiner Sitzung am 19.11.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, die Zuschlagskriterien der Vergaben von Schulmittagessen auf die Wertung 50 Prozent Qualität und 50 Prozent Preis umzustellen. Bei der Qualitätsbewertung sollen – neben einem Probeessen – in Zukunft zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden.

In einem Ergänzungsantrag hat die Fraktion DIE LINKE gefordert, neben Qualitäts- und Umweltstandards auch soziale Standards zu berücksichtigen.

Karin Binder, Stadträtin der Fraktion DIE LINKE, äußerte sich im Gemeinderat hierzu wie folgt: „Die hohen Qualitätskriterien und Ansprüche an eine hochwertige Schulverpflegung sind nur durch gut qualifiziertes Personal im Rahmen tariflicher Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten“.

„In der Auftragsvergabe sind neben Qualitäts- und Umweltstandards auch soziale Standards zu berücksichtigen. Die Anwendung des in Baden-Württemberg geltenden Tarifvertrags soll Wettbewerbsverzerrungen durch Niedriglöhne und schlechtere Arbeitsbedingungen vermeiden“.

„Wir freuen uns, dass unser wichtiges Anliegen bei fast allen Fraktionen ebenfalls auf Anklang gestoßen ist und nun bei der Erarbeitung der Qualitätskriterien für die Vergaben von Schulmittagessen berücksichtigt wird“, so Binder abschließend.

Hier der Ergänzungsantrag aus der Gemeinderatssitzung zum Nachlesen:

https://linke-bw.de/gr-karlsruhe/files/2019/11/19_11_19_Erg.-Antr_Zuschlagskriterien-f%C3%BCr-Schulverpflegung_DIELINKE.pdf


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