Mietpreisgebundene Wohnungen – immer weniger bis 2025

13. Oktober 2015  Allgemein, Anfragen, Berichte

Immer mehr geförderte Wohnungen fallen aus der Mietpreisbindung. Deshalb ist es auch falsch, hier von Sozialwohnungen zu sprechen, wie es in weiten Teilen der politischen Landschaft weiter und weiter praktiziert wird. Bei diesen Wohnungen sind die Mieten 10 oder 15 Jahre lang relativ preisgünstig. Dann läuft das aus und weg iss die Sozialwohnung. Sie ist dann eine ganz normale Mietwohnung am freien Markt. Die Stadtverwaltung teilt im Folgenden mit, wie sich der Schwund preisgebundener Mietwohnungen in Karlsruhe in den nächsten Jahren in Karlsruhe gestalten wird.

 

STELLUNGNAHME zur Anfrage der LINKEN

1. Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen gab es in Karlsruhe im Jahr 2005 bei?
a) Städtischer Volkswohnung (VoWo)
b) Baugenossenschaften
c) Privaten
Im Jahre 2005 gab es in Karlsruhe insgesamt 7.980 Wohnungen, die aufgrund einer öffentlich rechtlichen Förderung einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterlagen (Sozialwohnungen). Diese verteilten sich wie folgt:
a) Volkswohnung: ca. 4.500
b) Genossenschaften: ca. 1.700
c) Private: ca. 1.700

 

2. Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen gibt es derzeit noch bei?
a) VoWo
b) Baugenossenschaften
c) Privaten
Derzeit gibt es 3.671 Wohnungen in Karlsruhe, die aufgrund einer öffentlich rechtlichen Förderung mietpreis- und belegungsgebunden sind. Davon stehen
a) 2.078 Wohnungen im Eigentum der Volkswohnung,
b) bei 551 Wohnungen sind Baugenossenschaften Eigentümer und
c) Private verfügen über 1.042 Sozialwohnungen
Daneben verfügt die Volkswohnung über mehr als 600 Wohnungen, die aus anderen Gründen (z. B. Verpflichtungen aus Darlehensverträgen) einer Mietpreisbindung unterliegen.
3. Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen wird es voraussichtlich 2025
geben bei?
a) VoWo
b) Baugenossenschaften
c) Privaten

Der derzeitige Bestand von 3.671 Sozialwohnungen wird sich ohne Berücksichtigung der zukünftig geförderten Objekte bis 2025 voraussichtlich auf 2.288 Wohnungen reduzieren. Die Eigentumsverhältnisse sehen dann folgendermaßen aus:
a) Volkswohnung: 1.603
b) Genossenschaften: 131
c) Private: 554

 

4. Wie viele mietpreisgebundene Wohnungen werden Stand heute bis 2025
voraussichtlich neu geschaffen sein von?
a) VoWo
b) Baugenossenschaften
c) Privaten

Die Volkswohnung plant ca. 1.100 Sozialwohnungen in den nächsten zehn Jahren neu zu erstellen.
Darüber hinaus kann zu dieser Fragestellung keine fundierte Aussage getroffen werden, da die Förderung des sozialen Wohnungsbaus von vielen Faktoren abhängt, die heute nicht für die nächsten zehn Jahre prognostiziert werden können. Unstrittig ist, dass es ohne eine Lösung der Flächenproblematik zu keiner signifikanten Veränderung der Wohnungsmarktsituation in Karlsruhe kommen kann.
Angesichts der sich anbahnenden Knappheit an erschwinglichem Mietwohnraum in Karlsruhe könnte die Volkswohnung insofern einen Beitrag leisten, als sie prinzipiell alle auslaufenden Mietpreisbindungen verlängert, bis sich der Wohnungsmarkt in Karlsruhe wieder entspannt hat.
5. Ist die Stadt bereit, sich bei der VoWo für diese Option einzubringen?
6. Wäre die Stadt bereit, die VoWo, aber auch andere Wohnungsbaugenossen schaften und –Träger hinsichtlich dieser Option zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Alle Wohnungen mit auslaufenden Bindungen werden auf ihre weitere Förderfähigkeit hin überprüft. Bei einem positiven Ergebnis wird die Förderung von Stadt und Land zur Verlängerung der Bindungen dem Eigentümer angeboten. Im letzten und in diesem Jahr traf dies fast ausschließlich nur auf Objekte der Volkswohnung zu.

Die Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen setzt jedoch u.a. voraus, dass der Mieter einen für seine Wohnung passenden Wohnberechtigungsschein erhält. Aus diesem Grund prüft die Stadtverwaltung in enger und aktiver Kooperation mit der Volkswohnung bei jedem in Betracht kommenden Objekt, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Auf diese Weise konnten bisher bei 53 Wohnungen mit einer Wohnfläche von insgesamt über 3.000 m² die Bindungen um 15 Jahre verlängert werden. In allen anderen Fällen läuft die Mietpreisbindung bedauerlicherweise aus. Die Volkswohnung reagiert hierauf, wenn überhaupt, lediglich mit moderaten Mietanpassungen.
In der Bestandsförderung ist, neben der Verlängerung von Bindungen, auch der Ankauf von Belegungsrechten bei durch einen Mieterwechsel frei werdenden Wohnungen möglich. Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen ist es der Stadtverwaltung nach engagierter und stetiger Akquise mittlerweile gelungen, zwei Karlsruher Baugenossenschaften als Kunden hierfür zu gewinnen. Förderanträge werden in Kürze erwartet.

Stadt Karlsruhe 29.09.15

 


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