Gegen 2. Rheinbrücke

27. Oktober 2016  Allgemein, Anträge, Presseecho

Interfraktioneller Antrag von SPD, GRÜNE, KULT, Die Linke

Planfeststellungsverfahren 2. Rheinbrücke – erneute Stellungnahme zur Machbarkeitsuntersuchung „Brücke zwischen den Brücken“

1. Die Stellungnahme wird umbenannt wie im Antragstitel beschrieben.

2. In der ergänzenden Planoffenlage durch Rheinland-Pfalz im Dezember 2015 haben die planenden Stellen weiterhin die Zahlen von 2010 zugrunde gelegt, mit der Begründung „keine wesentlichen Änderungen“. Die Stadtverwaltung fordert die Planfeststellungsbehörden in der Stellungnahme auf, die Verkehrszahlen über die heutige Rheinbrücke zu aktualisieren und auch die veralteten Prognosezahlen (vor 2011 bereits berechnet) fortzuschreiben.

a) Was passiert mit den Verkehrsflüssen bis hin zur Autobahn, auch innerhalb der Stadt Karlsruhe, wenn die zusätzliche „zweite Rheinbrücke“ fertig wäre, aber kein Anschluss an die B 36 zur Verfügung steht.

b) In die Prognosen ist das Modell der „Brücke zwischen den Brücken“ (Ersatzbrücke mit drei Fahr- und 1 Standstreifen) aufzunehmen.

c) Mit welchen Verkehrsmengen über Bestandsbrücke ist während des Baus der Brücke zwischen den Brücken zu rechnen (Verlagerungseffekte)? In den Prognosen sind alle absehbaren und möglichen Einflussfaktoren auf die zukünftige Menge des Autoverkehrs zu berücksichtigen: Zu- bzw. Rückbau von Straßen; verstärkter Takt des öffentlichen Nahverkehrs über den Rhein, auch auf den Zulaufstrecken; verstärkte Nutzung von (Elektro-)Fahrrädern u. ä., etwa von Autoparkplätzen in der Pfalz aus; Bemautung der Südtangente/B 10; optional verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene durch ordnungspolitische Vor-gaben des Bundes bzw. der Europäischen Union.

3. Die Stadtverwaltung fordert die Planfeststellungsbehörden in der Stellungnahme auf, für die Al-ternativenprüfung einer Brücke zwischen den Brücken auch Varianten beim ersten Bauabschnitt (Bau der südlichen Teilhälfte) aufzunehmen, die mit einem verringerten Querschnitt auskommen. Dies kann geschehen durch nachträgliche Anbringung des auskragenden Rad- und Fußweges an die Fahrbahn für den Autoverkehr.

4. Die Stadtverwaltung bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe, bezüglich der Anbindung der zu-sätzlichen „zweiten Rheinbrücke“ an die B 36 den Stand des Unterschutzstellungsverfahrens zum naturschutzwürdigen Gewann Waid mitzuteilen und daraus sich ergebende Schwierigkeiten für den Bau der Anbindung darzulegen.
5. Die Stadtverwaltung bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe, weitere Schwierigkeiten beim Bau der Verbindungstrasse zur B 36 zu erheben und summarisch im Planfeststellungsverfahren zur zusätzlichen „zweiten Rheinbrücke“ aufzulisten.

Begründung/Sachverhalt

Der hervorragende Entwurf der Stellungnahme sollte aus Sicht der Antragsteller ergänzt werden, um zum einen belastbare Daten für alle Planungsfälle zur Verfügung zu haben und zum anderen, um die ungenügende Tiefe und den unzureichenden Umfang der bisherigen Planung noch deutlicher zu machen.

So gilt es, die Verkehrszahlen über die Rheinbrücke(n) fortzuschreiben. Schon beim Faktencheck im Jahr 2011 (!) wurde ja deutlich, dass die Zahlen von Modus Consult, erhoben im Auftrag der planen-den Behörden aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, nicht korrekt sind. Schon für den Ist-Fall wurde mit zu hohen Zahlen operiert (Differenz zwischen gemessenen und in den Gutachten ange-nommenen Zahlen) und seither hat sich die Verkehrsmenge über den Rhein eben nicht in der prognostizierten Form entwickelt. Damit muss auch der so genannte Bezugsfall mit neuen Prognosezahlen hinterlegt werden. Es geht um eine Art „Eichung“ an den aktuellen Verkehrsmengen für 2016 und eine neue Prognose anhand aktueller Erkenntnisse über Verkehrszu- bzw. -abnahmen. Denn der Planungshintergrund hat sich angesichts der absehbaren Änderungen im Mobilitätsverhalten massiv verändert.

Zudem verschleiert der Name „zweite Rheinbrücke“ die Tatsache, dass es bereits zwei Rheinbrücken gibt. Die südliche Bahnbrücke ist übrigens durch eine Havarie im Schiffsverkehr (Anprall eines berg-abwärts treibenden Schiffes an Pfeiler oder Überbau) weit stärker gefährdet als die heutige Straßen-brücke. Sie dient im Grunde sogar als Anprallschutz für die Straßenbrücke. Denn bergaufwärts fahrende Schiffe bilden keine Gefahr.

Dank zweier sich selbst tragender Brückenhälften würde die Ersatzbrücke, errichtet als Brücke zwi-schen den Brücken, mit jeweils drei Fahr-, einem Standstreifen plus einem abgetrennten Rad- und Fußweg pro Fahrtrichtung eine jederzeit verfügbare leistungsfähige Rheinquerung (die geforderte „Redundanz“) sichern. Beim Bau können eventuell die auskragenden Teile (Rad- und Fußweg) später angebracht werden, um den Einbau „zwischen den Brücken“ zu erleichtern.

Auf der Trasse der Verbindung von der geplanten zusätzlichen Rheinbrücke liegen naturschutzwürdige Bereiche (Gewann Waid). Es bestehen weitere Hindernisse für den Bau einer Straße dort (Anschlussbauwerk an die Trasse von der RB2 – technische Ausführung und Landschaftsverlust / Brücke über die Bahntrasse zur Miro und die Alb, tief hängende Hochspannungsleitung direkt dahinter / Verlust an wertvoller landwirtschaftlicher Fläche für das Hofgut Maxau; u. a.).

unterzeichnet von:

Parsa Marvi
Dr. Raphael Fechler
Irene Moser
Johannes Honné
Dr. Ute Leidig
Lüppo Cramer
Dr. Eberhard Fischer
Niko Fostiropoulos
Sabine Zürn

PRESSEECHO:

BNN – 27.10.16

CDU fühlte
sich überrumpelt

pp. Der Grund für die CDU-Fraktion, in der Gemeinderatssitzung am Dienstag die Vertagung des Beratungspunkts „Zweite Rheinbrücke“ zu beantragen, war ein kurzfristig eingereichter „Ergänzungsantrag“ von SPD-, Grünen- und Kult-Fraktion sowie den Stadträten der Linken. Die CDU wertete das Vorgehen der „Oberbürgermeisterkoalition“ als „kalten Überrumpelungsversuch“, mit dem das Planverfahren für eine zweite Rheinbrücke nicht nur verlangsamt, sondern „atomisiert“ werden sollte.

Der Antrag sei etwa zwei Stunden vor Beginn der Gemeinderatssitzung eingereicht worden, ärgerte sich CDU-Fraktionschef Tilman Pfannkuch und zeigte sich erstaunt, welches Demokratieverständnis von den betreffenden Stadträten an den Tag gelegt worden sei.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thorsten Ehlgötz, kritisierte, die Mehrheit des Karlsruher Gemeinderats stelle sich gegen Bund und Land, die beide auf eine Umsetzung der zweiten Rheinbrücke drängten.

Ursprünglich war der Eindruck entstanden, der Vertagungsantrag der CDU am Dienstag habe sich auf einen ebenfalls spät eingereichten Änderungsantrag der AfD zur zweiten Rheinbrücke bezogen. Dies sei nicht der Grund gewesen, so die CDU.


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