Landen Hartz-IV-Bezieher eher in Schrottimmobilien?

Wer auf Hartz-IV angewiesen ist, muss harte Lebenseinschnitte hinnehmen. Im Mietwohnungssektor ist er auf den unteren Standard beschränkt, oft auf Wohnungen in weniger günstigen Lagen. Die LINKE im Karlsruher Gemeinderat will von der Stadt wissen, was sie gegen das Abdrängen von Hartz-IV-Beziehenden in unzumutbare Wohnverhältnisse unternimmt. Stadträtin Sabine Zürn und Stadtrat Niko Fostiropoulos fragen nach den Qualitätsstandards für Wohnraum von Hartz-IV-Beziehenden und wie dessen Einhaltung gesichert wird.

Wohin können sich Hartz-IV-Beziehende wenden, wenn sie sich in einem Vermieter hilflos ausgesetzt sehen, wohin können sich Vermieter wenden, wenn sie mit Hartz-IV-Beziehenden Mieter/innen im Streit liegen? Was tut die Stadt, damit Hartz-IV-Beziehende mit Behinderungen bei einem erforderlichen Umzug eine Wohnung erhalten, deren Standard mit ihrer Behinderung vereinbar ist? „Wir wollen von der Stadt Auskunft darüber haben, in wie weit Hartz-IV-Beziehende über ihre materielle Notlage hinaus auf dem engen Wohnungsmarkt in Karlsruhe in benachteiligende Wohnverhältnisse abgedrängt werden“, begründen Zürn und Fostiropoulos ihre Anfrage an die Stadtverwaltung.

 

Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:

 

Thema:  Wohnraum von Hartz IV-Beziehenden – Qualität und Qualitätskontrolle

 

Anfrage

 

  1. Welche Qualitätsanforderungen gelten für den Wohnraum von Hartz-IV-Beziehenden (Ausstattung, Dichtigkeit von Fenstern und Türen, Lärmschutz, Qualität des Heizungssystem usw.)?

 

  1. Wie wird die Einhaltung dieser Qualitätsstandards gesichert, umgekehrt, wie wird in Karlsruhe verhindert, dass Hartz-IV-Beziehende in Schrottimmobilien landen?

 

  1. In welchen Zeitabständen wird die Qualität der Wohnräume für Hartz-IV-Beziehende kontrolliert?

 

a) bei der Volkswohnung

b) bei anderen Genossenschaften

c) bei privaten Anbietern

 

Wohnungsschäden:

  1. a) Wohin können sich Hartz-IV-Beziehende wenden, wenn sie sich mit dem Vermieter nicht über zu behebende Schäden in der Wohnung einig werden bzw. der Vermieter sich weigert Schäden zu beseitigen?

 

b) Wohin können sich Vermieter wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Mieter (Hartz-IV-Beziehende) nicht sachgemäß mit der Wohnungseinrichtung umgehen?

 

  1. Hartz-IV-Beziehende mit Behinderungen:

Wie stellt die Stadt sicher, dass Hartz-IV-Beziehende mit Behinderungen bzw. mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen in Wohnraum gelangen und dort verbleiben können, der ihren Einschränkungen gerecht wird?

 

Sachverhalt / Begründung:

 

Intakter Wohnraum ist eine Grundbedingung für ein gutes Leben und die Entfaltung der Persönlichkeit. Das gilt in besonderem Maß für ältere Menschen, Behinderte und Familien mit Kindern, die in die Hartz-IV-Falle geraten sind.

Unterzeichnet von:

 

Sabine Zürn                                                                                               Niko Fostiropoulos

 


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