„Hartz-IV-Beziehende werden nicht nur massenhaft mit falschen Bescheiden konfrontiert. Dazu kommen nun die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs in Bezug auf Ungereimtheiten und Fehler bei der statistischen Erfassung. Im schlimmsten Fall sollen 8,6 Prozent der Leistungsberechtigten aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet worden sein. Gesetzlich gewollt werden bereits jetzt Hunderttausende aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet, weil sie gerade krank oder 1-EURO-Jobber sind, sich in einer Arbeitsmaßnahme befinden, weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten, sich gegen unzumutbare Jobs wehren so weiter und so weiter.
Wir wollen nun von der Stadt wissen, wie sich die vom Bundesrechnungshof in Stichproben festgestellten Erfassungsfehler auf die Arbeitslosenzahlen in Karlsruhe ausgewirkt haben. Respektlosigkeit und Menschenverachtung des Hartz-IV-Systems offenbaren sich in immer neuen Varianten“, kommentieren die beiden LINKEN Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos ihre entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung.
Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:
Thema: Erfassungsfehler bei den Jobcentern – Auswirkungen für Karlsruhe
Anfrage
- Wie wirken sich die vom Bundesrechnungshof kritisierten „umfangreichen Erfassungsfehler“ bei Hartz-IV-Leistungsbeziehenden auf die entsprechenden Zahlen in Karlsruhe aus?
- In welcher Weise wird die daraufhin ergangene Weisung der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf regelhafte Prüfsysteme beim Jobcenter in Karlsruhe umgesetzt?
- Welchen Einfluss hat und nimmt die Stadt Karlsruhe in Bezug auf korrektes Arbeiten im Karlsruher Job-Center?
Sachverhalt / Begründung: |
Die gesetzlich erlaubten Mittel, ganze Chargen von Arbeitslosen nicht in die offizielle Statistik aufzunehmen, sind in ihrem Zynismus und ihrer Effektivität schon beachtenswert. Der Bundesrechnungshof hat nun zusätzlich deutliche Ungereimtheiten und Erfassungsfehler festgestellt. Hochrechnungen zufolge soll die Zahl von fehlerhaft aus der Arbeitslosenstatistik Herausgerechneten etwa 8,6 Prozent der Leistungsberechtigten betragen.
Schon jetzt fallen gesetzlich definiert aus der Arbeitslosenstatistik heraus: Wer sich nicht zur Arbeitssuche meldet – wer weniger als 15 Stunden die Woche arbeitet – wer krankgeschrieben ist – wer in Fortbildung-, Trainings- und Arbeitsmarktbeschaffungen ist – Ein-Euro-Jobber und Gründungszuschussbezieher – Arbeitslosengeldbezieher ab 58 Jahre, wenn sie 1 Jahr kein Job-Angebot mehr bekommen haben – Bezieher, die bei der Jobvermittlung ihren Pflichten nicht nachkommen etwa in dem sie schlecht bezahlte Beschäftigungsangebote als unzumutbar ablehnen.
Unterzeichnet von:
Sabine Zürn Niko Fostiropoulos
Hinterlasse einen Kommentar