Jobcenter: Mögliche Erfassungsfehler können nicht verifiziert werden

22. Mai 2019  Allgemein, Anfragen, Berichte, Position

Die Arbeitslosenzahlen werden statistiktechnisch niedriger gehalten als sie sind, indem rausfällt: Wer sich nicht zur Arbeitssuche meldet – wer weniger als 15 Stunden die Woche arbeitet –  wer krankgeschrieben ist – wer in Fortbildung-, Trainings- und Arbeitsmarktbeschaffungen ist – Ein-Euro-Jobber und Gründungszuschussbezieher – Arbeitslosengeldbezieher ab 58 Jahre, wenn sie 1 Jahr kein Job-Angebot mehr bekommen haben – Bezieher, die bei der Jobvermittlung ihren Pflichten nicht nachkommen etwa in dem sie schlecht bezahlte Beschäftigungsangebote als unzumutbar ablehnen … Der Bundesrechnungshof hat zudem Erfassungsfehler bei den Jobcentern nachgewiesen. Wir haben dazu die Stadtverwaltung gefragt, im Folgenden deren Antworten:

STELLUNGNAHME DER STADT: Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem vorläufigen Bericht geprüft, ob die Daten, die unter anderem zur Erhebung der Arbeitslosigkeit in den Jobcentern erfasst werden, korrekt sind. Ihm sind dabei Mängel aufgefallen.
Der Bundesrechnungshof geht in seinem Berichtsentwurf an keiner Stelle davon aus, dass es sich um bewusste Manipulation oder systematische Fehler handeln könnte.
Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Der Großteil der Veränderungen des Status erfolgt dann automatisch.
Fehler können überwiegend dort entstehen, wo Einträge manuell verändert werden müssen. Das kann nach einer Maßnahme der Fall sein, die länger als sechs Wochen dauert und damit gesetzlich den Status „arbeitslos“ unterbricht. Hier erinnern automatisch generierte Wiedervorlagen die Vermittler/-innen daran, dass der Status händisch aktualisiert werden muss.

  1. Wie wirken sich die vom Bundesrechnungshof kritisierten „umfangreichen Erfassungsfehler“ bei Hartz-IV-Leistungsbeziehenden auf die entsprechenden Zahlen in Karlsruhe aus?

Da es sich bei der unkorrekten Festlegung des Status in der Regel um einen individuellen Bearbeitungsvorgang handelt, kann keine konkrete Auswirkung auf die entsprechenden Zahlen in Karlsruhe angegeben werden. Im Jobcenter Stadt Karlsruhe wird allerdings dafür Sorge getra-gen, dass die generierten Wiedervorlagen zur Statusumstellung zeitnah abgearbeitet werden, um den korrekten Status für jeden Bewerbenden abzubilden.

2. In welcher Weise wird die daraufhin ergangene Weisung der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf regelhafte Prüfsysteme beim Jobcenter in Karlsruhe umgesetzt?

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe nutzt bereits seit Jahren im Rahmen seines Internen Kontrollsystems in Absprache mit der Personalvertretung die hierfür vorgesehenen Prüflisten, um die Qualität der Abbildung der Kennzahlen des Arbeitsmarktes hoch zu halten. Hierfür werden insbesondere auch die Prüflisten von Fällen mit nicht plausiblem Status konsequent im Sinne einer Qualitätsverbesserung abgearbeitet.

3. Welchen Einfluss hat und nimmt die Stadt Karlsruhe in Bezug auf korrektes Arbeiten im Karlsruher Jobcenter?

Die Stadt Karlsruhe nimmt nach § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Rahmen ihrer Trägerverantwortung regelmäßig Einfluss auf das korrekte Arbeiten im Jobcenter Stadt Karlsruhe.
Sie lässt sich in den regelmäßig stattfindenden Trägerversammlungen zu den Arbeitsergebnissen im Jobcenter aber auch zu den Feststellungen im Rahmen des Internen Kontrollsystems berichten.


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*