Wir haben Rückmeldungen. Immer wieder bekommen Hartz-IV-Bezieher/innen keine Eingangsbestätigungen für abgegebene Dokumente. Damit können sie sich nicht gegen spätere Vorwürfe seitens des Job-Centers wegen der Nicheinhaltung von Fristen für die Einreichung von angeforderten Unterlagen wehren. – Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit dazu ist schwammig: „Das Ausstellen solcher Eingangsbestätigungen, zumindest auf Wunsch … wird für sinnvoll erachtet“. Das ist gegenüber den Hartz-IV-Bezieher/innen eigentlich schon eine Unverschämtheit.
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