Mietsteigerungen bei sog. Sozialwohnungen

25. Januar 2019  Allgemein, Anfragen, Pressemitteilung

Seit 2014 orientiert sich die Miethöhe für öffentlich geförderte Wohnungen in Karlsruhe an der ortsüblichen Vergleichsmiete, verringert um gewisse Abschläge. „In Karlsruhe ist der Wohnungsmangel eklatant, selbst die Stadt spricht von 20.000 fehlenden Wohnungen. Wohnungsmangel treibt die Mieten und damit die ortsübliche Vergleichsmiete in die Höhe.

Die Abschaffung des Kostenmietprinzips durch die Landesregierung in 2009 liefert die Mieter/innen öffentlich geförderter Wohnungen in gewisser Weise der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt aus.

Wir wollen deshalb von der Stadt wissen, wie sich die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Karlsruhe auf die Mieten der öffentlich geförderten Wohnungen ausgewirkt hat, wie hoch die Nachfrage nach geförderten Mietwohnungen ist und wie die Stadt eine umfassende Entspannung auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt erreichen will“,  begründen die LINKEN Stadträte Sabine Zürn und Niko Fostiropoulos ihre Anfrage an die Stadtverwaltung.

Im Folgenden die Anfrage im Wortlaut:

Thema:  Bestand und Mietentwicklung öffentlich geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) in Karlsruhe

Anfrage

  1. Wie hoch war/ist der Bestand an geförderten Mietwohnungen in den Jahren: 2000, 2010, aktuell (in absoluten Zahlen und Anteil an allen Mietwohnungen in Karlsruhe)?
  2. Wie sieht aus Sicht der Stadt die Prognose für die nächsten 5 Jahre aus?

Satzung der Stadt Karlsruhe über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen: Laut Auskunft der Stadt lagen Ende 2014 die Mieten der von dieser Satzung betroffenen ca. 3.000 Wohnungen im Durchschnitt 28 % unter der jeweils ortsüblichen Vergleichsmiete (s. Anfrage 2016/0622)

3. Wie stellt sich dieser Durchschnittswert aktuell dar?

4. Wie stellt sich dieser Wert für die Wohnungen der Volkswohnung dar (2014 und heute)?

5.. Wie hat sich die ortsübliche Vergleichsmiete in den letzten 5 Jahren entwickelt?

Seit Inkrafttreten der Satzung der Stadt über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) hat die Stadt laut eigener Aussage (s. Anfrage 2016/0622) nur noch eingeschränkte Kenntnisse über die Mietentwicklung bei öffentlich geförderten Mietwohnungen:

6. Welche Kenntnisse über die Entwicklung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen hat die Stadt über die Pflicht der Vermieter, bei Neuvermietung eine Mehrfertigung des Mietvertrags der Stadt zur Überprüfung vorzulegen.

7. a) Hat sich die Vermutung der Stadt (s. Anfrage 2016/0622) bestätigt, dass „mittelfristig alle Mieten der öffentlich geförderten Wohnungen den (vom Gemeinderat 2014 festgelegten) Satzungsmieten weitestgehend entsprechen“ werden

7. b) Wenn Frage 7 ja – welche rechnerischen Aussagen lassen sich daraus in Bezug auf die Entwicklung der Miethöhe bei den öffentlich geförderten Wohnungen in Karlsruhe gewinnen.

8. Wie hat sich die Nachfrage nach öffentlich geförderten Mietwohnungen in Karlsruhe seitens der Wohnungssuchenden in den letzten 5 Jahren entwickelt?

2016 hat die Stadt festgestellt, „dass ohne die zügige Ausweisung weiterer Flächen für den Wohnungsbau oder die Schaffung von Baurecht für Wohnen auf bisher anderweitig überplanten Flächen keine umfassende Verbesserung der angespannten Situation erreicht werden kann“ (s. Anfrage 2016/0027).

9. In wie weit ist diese Aussage heute noch gültig und welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Stadt erforderlich, um eine umfassende Verbesserung der angespannten Situation auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt zu erreichen

Sachverhalt / Begründung:

Der Wohnungsmangel in Karlsruhe ist unbestritten. Welche Auswirkungen das auf öffentlich geförderte Mietwohnungen hat und welche Maßnahmen seitens der Stadt erforderlich sind ist Ziel dieser Anfrage.

Unterzeichnet von:

Sabine Zürn                                                                                               Niko Fostiropoulos


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