Seit 2014 orientiert sich die Miethöhe für öffentlich geförderte Wohnungen in Karlsruhe an der ortsüblichen Vergleichsmiete, verringert um gewisse Abschläge. „In Karlsruhe ist der Wohnungsmangel eklatant, selbst die Stadt spricht von 20.000 fehlenden Wohnungen. Wohnungsmangel treibt die Mieten und damit die ortsübliche Vergleichsmiete in die Höhe.
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Mieterhöhungen in mietpreisgebundenen Wohnungen? Stadt kann keine Auskunft geben
Seit einem neuen Landesgesetz 2008 muss die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung mindestens 10 Prozent unter ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Was echt teuer ist, bezogen auf die MieterInnen. Berechnungsgrundlage dafür ist der Mietspiegel. Die einzelne Kommune kann noch unter die 10 Prozent gehen, was die Stadt Karlsruhe vor ein paar Jahren auch so festgelegt hat. Wir wollten nun wissen, in wie weit sich die Mieten in diesen öffentlich geförderten Wohnungen erhöht haben, soweit diese Mieten vorher unter der von der Stadt festgelegten Mietobergrenze lagen.