Sonderregelungen für Ecole 42?

18. Juni 2021  Reden, Schule

Redebeitrag von Konrad Wanner zum Bebauungsplan Weipertstraße 8-10 (DS 149/2021) Ecole 42 bei der Gemeinderatssitzung am 17.6.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Anwesende,

die Vorlage 149/2021, über die der Gemeinderat heute berät und abstimmt, ist ein „Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes zur öffentlichen Auslegung“. Das bedeutet -eine heutige Zustimmung vorausgesetzt -, dass der Entwurf 44 Tage ausgelegt wird, Einsprüche und Anregungen eingearbeitet werden und mit dem dann folgenden Satzungsbeschluss der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass die Änderung des Bebauungsplanes den Betrieb der neuen Schule „Ecole 42“ auf eine rechtliche Grundlage stellen soll, weil bisher in diesem Bereich kein Schulbetrieb erlaubt ist.

Da frage ich Sie, Herr Oberbürgermeister und Sie, Herrn Hajek, wie es möglich ist, dass vor zwei Tagen in der Heilbronner Stimme mit großer Überschrift verkündet wird: „Programmierschule 42 eröffnet“. „Heilbronn ist nun offiziell einer der beiden Standorte in Deutschland“. Seit diesem Montag sei die Schule eröffnet und die erste 88-köpfige Gruppe sei in Heilbronn. Warum stimmt der Gemeinderat heute über diesen Entwurf ab, wenn alles schon läuft? Gibt es hier eine Sonderregelung? Im vorliegenden Entwurf habe ich nichts dazu gefunden. Als Vorhabenträger ist die Schwarz-Stiftung gGmbH genannt. DIE LINKE kann nicht nachvollziehen, dass einer Firmengruppe Verfahrens- und Gutachterkosten erlassen werden, die im letzten Jahr einen Rekordumsatz von 113 Mrd. Euro erwirtschaftet hat. In Zeiten von coronabedingten Einnahmeausfällen bei vielen Verkäufer*innen und Gastronomen, bei Kürzungen im Kultur-und Sportbereich ist diese Kostenübernahme durch die Stadt nicht nachvollziehbar.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Konrad Wanner, Sprecher der Gruppe DIE LINKE im Gemeinderat.17. Juni 2021


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