Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn von Konrad Wanner für die Gemeinderatsgruppe DIE LINKE:
Betreff: Antrag zu DS 248/2022 Gasversorgungslage: Energiesparmaßnahmen der Stadt Heilbronn
Betreff: Antrag zu DS 248/2022 Gasversorgungslage: Energiesparmaßnahmen der Stadt Heilbronn
Die Gruppe DIE LINKE im Gemeinderat beantragt folgende Änderungen bei den Energiesparmaßnahmen: Nr. 14: Die warmen Duschen in den Sporthallen werden nicht abgestellt. Nr. 18: Die Sauna im Soleo wird an den Wochenenden und an Feiertagen
geöffnet. Nr. 22: Der Duschbetrieb im Werkstattbereich wird nicht eingeschränkt. Begründung: Kalte Duschen behindern den Schul– + Vereinssport in den städtischen Sporthallen massiv.
Nach zwei Jahren Einschränkungen während der Coronapandemie muß die Möglichkeit zum Sport treiben unterstützt werden. Die Möglichkeit zur Ausübung von Schul– und Vereinssport ist ein Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit der Schüler*innen und der Bevölkerung.
geöffnet. Nr. 22: Der Duschbetrieb im Werkstattbereich wird nicht eingeschränkt. Begründung: Kalte Duschen behindern den Schul– + Vereinssport in den städtischen Sporthallen massiv.
Nach zwei Jahren Einschränkungen während der Coronapandemie muß die Möglichkeit zum Sport treiben unterstützt werden. Die Möglichkeit zur Ausübung von Schul– und Vereinssport ist ein Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit der Schüler*innen und der Bevölkerung.
Die Sauna im Soleo ist im Winter eine bedeutende Möglichkeit, Erkältungen und
Erkrankungen vorzubeugen. Die Schließung der Sauna im Soleo auf die Werktage zu
beschränken wäre ein Kompromiß zwischen Sparmaßnahmen und Gesundheitsprophylaxe. Den Duschbetrieb im Werkstattbereich einzuschränken halten wir für einen Verstoß gegen die Vorgabe der Arbeitsstättenverordnung §34:
„Duschen sind für jene Arbeitnehmer/innen zur Verfügung zu stellen, deren
Arbeitsbedingungen eine umfassendere Reinigung als die der Hände, der Arme und des
Gesichts erforderlich machen, insbesondere wegen starker Verschmutzung oder
Staubeinwirkung, wegen hoher körperlicher Belastung oder Hitzeeinwirkung oder wegen
Hautkontakts mit gefährlichen Arbeitsstoffen.“ Für die Beschäftigten muß die Möglichkeit zum Duschen erhalten bleiben.
Erkrankungen vorzubeugen. Die Schließung der Sauna im Soleo auf die Werktage zu
beschränken wäre ein Kompromiß zwischen Sparmaßnahmen und Gesundheitsprophylaxe. Den Duschbetrieb im Werkstattbereich einzuschränken halten wir für einen Verstoß gegen die Vorgabe der Arbeitsstättenverordnung §34:
„Duschen sind für jene Arbeitnehmer/innen zur Verfügung zu stellen, deren
Arbeitsbedingungen eine umfassendere Reinigung als die der Hände, der Arme und des
Gesichts erforderlich machen, insbesondere wegen starker Verschmutzung oder
Staubeinwirkung, wegen hoher körperlicher Belastung oder Hitzeeinwirkung oder wegen
Hautkontakts mit gefährlichen Arbeitsstoffen.“ Für die Beschäftigten muß die Möglichkeit zum Duschen erhalten bleiben.
21. September 2022 Konrad Wanner, Sprecher der Gruppe DIE LINKE Unterschrift
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